Rechtsprechung
LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Versorgung mit einem Therapietandem fällt nicht unter die Leistungspflicht der Krankenkasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgung eines Versicherten mit dem Tandem einschließlich Zubehör als Hilfsmittel (hier: Dreiradtandem); Erfordernis eines Therapierades zum Ausgleich einer Behinderung
- Justiz Thüringen
§ 33 Abs 1 SGB 5, § 34 Abs 4 SGB 5
Anspruch des behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Therapiedreirad durch die Krankenkasse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilfsmittelversorgung; Versorgung mit einem Tandem; Spezialanfertigung kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens; Keine Erforderlichkeit eines Therapietandem; Abwendung einer drohenden Behinderung
- rechtsportal.de
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
Hilfsmittelversorgung - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versorgung mit einem Therapiedreirad durch die Krankenkasse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 65 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Therapietandem | Therapeutische Nebeneffekte/Familienausflüge
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 23.06.2014 - S 4 KR 3534/12
- LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
a) Das BSG hat für ein "Therapietandem" entschieden, dass dieses nicht erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, weil eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebte Verbesserung der körperlichen und seelischen Verfassung eines behinderten Menschen erreichen kann, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteile vom 12. August 2009 - Az.: B 3 KR 11/08 R (Rollstuhl-Fahrrad-Kombination), 21. November 2002 - Az.: B 3 KR 8/02 R (Therapie-Tandem), jeweils m.w.N., vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: B 3 KR 39/08 B (Speedy-Tandem), nach juris).(vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002 - Az.: B 3 KR 8/02 R, Rn. 19).
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Dagegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch seine Listung im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) Voraussetzung für die Leistungspflicht der Beklagten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile vom 18. Mai 2011 - Az.: B 3 KR 12/10 R und B 3 KR 7/10 R m.w.N, nach juris).Diese Voraussetzungen liegen bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung vor, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der physikalischen Therapie hat und die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - Az.: B 3 KR 7/10 R, nach juris).
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens, wie z.B. das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums betrifft (ständige Rspr. des BSG, zuletzt: Urteil vom 3. November 2011 - Az.: B 3 KR 4/11 R m.w.N., Rn. 14, 15, nach juris).Bei Kindern und Jugendlichen reicht die Einstandspflicht für Mobilitätshilfen zum mittelbaren Behinderungsausgleich weiter, wenn dies entweder zum Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht oder zur Integration in der kindlichen und jugendlichen Entwicklungsphase erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. November 2011 - Az.: B 3 KR 4/11 R m.w.N., Rn. 16, 17).
- BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
a) Das BSG hat für ein "Therapietandem" entschieden, dass dieses nicht erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, weil eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebte Verbesserung der körperlichen und seelischen Verfassung eines behinderten Menschen erreichen kann, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteile vom 12. August 2009 - Az.: B 3 KR 11/08 R (Rollstuhl-Fahrrad-Kombination), 21. November 2002 - Az.: B 3 KR 8/02 R (Therapie-Tandem), jeweils m.w.N., vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: B 3 KR 39/08 B (Speedy-Tandem), nach juris).Soweit das nach dem Vortrag der Klägerin dazu dienen soll, ihr die Teilnahme an Familienausflügen mit dem Fahrrad bzw. Tandem zu ermöglichen, gehört das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung im Familienkreis nicht zu den Grundbedürfnissen eines Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 12. August 2009 - Az.: B 3 KR 11/08 R, Rn. 22).
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BehRUbK) begründet keine eigenständige Rechtsgrundlage auf Versorgung mit einem Hilfsmittel unabhängig von den Voraussetzungen nach § 33 SGB V (vgl. zur Auslegung und Anwendbarkeit, BSG, Urteil vom 6. März 2012 - Az.: B 1 KR 10/11 R, Rn. 17ff, nach juris).Allerdings ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Leistungen der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein haben und nicht das Maß des Notwendigen überschreiten dürfen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2012 - Az.: B 1 KR 10/11 R, Rn. 32ff.).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Ob das vorwiegend von gesunden Menschen oder von kranken und behinderten Menschen benutzt wird, hat das erstinstanzliche Gericht nicht aufgeklärt (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1999 - Az.: B 3 KR 9/98 R, m.w.N., nach juris). - BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
In dem Urteil vom 7. Oktober 2010 (Az.: B 3 KR 5/10 R (Therapiedreirad), nach juris) hat das BSG ausgeführt, der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung diene ein sächliches Mittel, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt werde, um zu ihrem Erfolg beizutragen. - BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 39/08 B
Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung, …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
a) Das BSG hat für ein "Therapietandem" entschieden, dass dieses nicht erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, weil eine regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebte Verbesserung der körperlichen und seelischen Verfassung eines behinderten Menschen erreichen kann, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteile vom 12. August 2009 - Az.: B 3 KR 11/08 R (Rollstuhl-Fahrrad-Kombination), 21. November 2002 - Az.: B 3 KR 8/02 R (Therapie-Tandem), jeweils m.w.N., vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Az.: B 3 KR 39/08 B (Speedy-Tandem), nach juris). - BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R
Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
(vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2009 - Az.: B 3 KR 11/07 R). - BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Dagegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch seine Listung im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) Voraussetzung für die Leistungspflicht der Beklagten (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile vom 18. Mai 2011 - Az.: B 3 KR 12/10 R und B 3 KR 7/10 R m.w.N, nach juris).