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   LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16   

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https://dejure.org/2018,39327
LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16 (https://dejure.org/2018,39327)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28.03.2018 - L 12 R 1537/16 (https://dejure.org/2018,39327)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28. März 2018 - L 12 R 1537/16 (https://dejure.org/2018,39327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Kameramannes; Zulässiger Gegenstand einer Statusfeststellung; Fehlende Dauerbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber; Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung

  • Justiz Thüringen

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 27 Abs 3 Nr 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 6 S 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht - Kameramann - Statusfeststellungsverfahren - Dauerrechtsverhältnis - Einzelauftragsverhältnis - Feststellung des Beginns der Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - unständige Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a ; SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Kameramannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2012 - L 8 R 156/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. u. a. LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 32).

    In diesem Fall verfeinert sich das Weisungsrecht zu einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Produktionsprozess (LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 38; ähnlich zu einem Kameramann: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 142/13, Rn. 69f; zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei Bühnenkünstlern: BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R).

    Die Vergütung war im Voraus vorab pauschal vereinbart (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 44; Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, Rn. 45).

    Soweit der Kläger ein unternehmerisches Risiko in dem Umstand begründet sieht, dass er bei "Schlechtleistungen" Gefahr gelaufen wäre, keine Folgeaufträge zu erhalten, ist dies kein typisches Unternehmerrisiko, sondern ein solches, das auch auf jeden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeiten am Markt anbietet, zurückfällt (LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 45).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Der Kläger ist für die Beigeladene zu 1 im Rahmen von unabhängigen Einzelaufträgen tätig geworden, welche die Beklagte dementsprechend jeweils als rechtlichen Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung hätte zugrunde legen müssen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 8 R 463/11, Rn. 78).

    Er kann insbesondere nicht insoweit aufrecht erhalten bleiben, als die Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung "vom 15. - 20. Mai 2015" jedenfalls auch die Zeiträume umfasst, in denen der Kläger tatsächlich für die Beigeladene zu 1 tätig geworden ist (LSG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 8 R 463/11, Rn. 83).

    Soweit danach allein in der gesetzlichen Rentenversicherung eine - grundsätzliche - Versicherungspflicht besteht, ist diese zum Zeitpunkt der vom Kläger am 15., 18., 19. und 20. Mai 2015 ausgeübten Einzelaufträge noch nicht eingetreten (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: LSG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 8 R 463/11, Rn. 127ff).

    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 7a Abs. 6 Satz 1 SGB IV erfüllt, tritt die Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein (LSG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 8 R 463/11, Rn. 142).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (u. a. BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R).

    Einer Eingliederung in den Betrieb der Beigeladenen zu 1 steht auch nicht entgegen, dass der Kläger das Recht hatte und von diesem auch Gebrauch gemacht hat, Arbeitsangebote abzulehnen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R, Rn. 20).

    Die Unständigkeit der Beschäftigung berührt nicht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach, sie kann sich allenfalls nach Maßgabe des § 163 SGB VI auf die Berechnung der Beitragshöhe auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R).

  • LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Beschäftigung; Kameramann;

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Denn für die Qualifizierung als (abhängige) Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist immer nur das einzelne Auftragsverhältnis zu betrachten und die Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist grundsätzlich getrennt für die jeweilige Tätigkeit vorzunehmen (Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, Rn. 46).

    Die Vergütung war im Voraus vorab pauschal vereinbart (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 44; Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, Rn. 45).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Bei Gestaltungen der vorliegenden Art ist für die Prüfung der Versicherungspflicht nicht auf den gesamten Tätigkeitszeitraum, sondern stets auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Einsatzangebots, d. h. hier jeweils an dem Tag, an dem der Kläger bei einem Dreh für die Beigeladene zu 1 tätig war, bestehen (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 KR 16/14 R Rn. 29; Urteil vom 25. April 2012 - B 2 KR 24/10 R).

    Denn aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können ("Auftragsrisiko"), folgt noch kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 KR 16/14 R, Rn. 33).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Die Beklagte war zu einer nachvollziehbaren Subsumtion somit objektiv außer Stande (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R, Rn. 13).

    Als bloßes Tatbestandselement ist das (Nicht-)Vorliegen einer Beschäftigung im Einzelfall einer isolierten Bestätigung durch einen - feststellenden - Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X) grundsätzlich nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R, Rn. 14, 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 975/12

    Statusfeststellungsverfahren für einen Videotechniker; Gegenstand einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Zwar werden unständige Beschäftigungen typischerweise bei ständig wechselnden Arbeitgebern ausgeübt, aber auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können unständig sein, wenn sie - wie hier - von vornherein auf weniger als eine Woche begrenzt sind (vgl. LSG NRW, Urteil vom 11. Mai 2016 - L 8 R 975/12, Rn. 99 mwN).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Deshalb ist für die Wertung einer Tätigkeit als (abhängige) Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse von Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, Rn. 17).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Zudem kann eine Berufung gegen einen Feststellungsantrag aber auch ohne Berücksichtigung der in § 144 SGG festgelegten wirtschaftlichen Bedeutung, also ohne Rücksicht auf die Beschwerdesumme von 750 Euro als statthaft angesehen werden, wenn der Feststellung der Berechtigung eine eigenständige Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95, Rn. 19).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16
    Das gilt erst recht eingedenk des Umstandes, dass die Entscheidungen der Versicherungsträger über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht im Falle ihrer Bestandskraft auch beitragsrechtlich verbindlich sind (BSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 31/07 R).
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 6/02 B

    Ausschluss der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Kameramanns bei Sportübertragungen

  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 R 718/14

    Statusfeststellungsantrag einer Promoterin für Mobilfunkverträge

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 9 BA 60/19

    Versicherungspflicht; Anfechtungsklage/Feststellungsklage

    Der Bescheid der Beklagten enthält - anders als der Bescheid in dem Fall des LSG Thüringen (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 12 R 1537/16 -, juris) -, auf den das Sozialgericht zur Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich Bezug nimmt, keine Feststellung eines Dauerschuldverhältnisses.

    Ebenso wenig gibt es rechtliche Gründe des materiellen oder des Prozessrechts, die den Sozialgerichten die teilweise Aufhebung solcher Bescheide verbieten würden (insoweit mit anderem Ergebnis, jedoch ohne Begründung Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 12 R 1537/16 -, und des 4, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2014 - L 8 R 463/11 -, juris,).

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