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   LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16   

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https://dejure.org/2019,17326
LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16 (https://dejure.org/2019,17326)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.04.2019 - L 6 KR 496/16 (https://dejure.org/2019,17326)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. April 2019 - L 6 KR 496/16 (https://dejure.org/2019,17326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3 ; SGB V § 256a Abs. 2
    Verpflichtung zur Neubescheidung über einen Antrag auf Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen zur GKV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Der Gesetzgeber wollte den betroffenen Versicherten aber durch die Einführung des § 256a SGB V die Wahl eröffnen, von dem Beitragserlass Gebrauch zu machen oder nachträglichen Versicherungsschutz durch das Einreichen von Rechnungen in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - Az.: L 1 KR 331/14 B ER m.w.N., Rn. 19, SG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2016 - Az.: S 25 KR 143/14, nach ju-ris).

    Dass der Gesetzgeber bei dem erst am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz in allen Fällen der Leistungsinanspruchnahme einen Erlass ausschließen wollte, erscheint auch unter Berücksichtigung der im Titel des Gesetzes zum Ausdruck kommenden Zielsetzung des Gesetzes fernliegend (vgl. LSG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - L 1 KR 331/14 B ER, Rn. 19, nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Bei einem Erlass von Beitragsforderungen geht es letztendlich auch um die Festsetzung der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. Der Erlass stellt die Kehrseite der Erhebung von Beiträgen dar und betrifft unmittelbar die Beitragshöhe (vgl. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - Az.: L 1 KR 910/16, Rn. 55, m.w.N., nach juris).

    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich somit auf die Frage, ob der Leistungsträger überhaupt von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, ob er sämtliche relevanten Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat und ob die von ihm erkennbar zu Grunde gelegten Erwägungen zur Frage der Notwendigkeit einer Entscheidung tragen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2018 - Az.: L 1 KR 910/16 m.w.N., Rn. 63, nach juris).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes aus dem Jahr 1971 (GmS-OGB 3/70) ist davon auszugehen, dass der Begriff der Unbilligkeit in den Bereich hineinreicht, und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt.
  • SG Dresden, 07.12.2016 - S 25 KR 143/14

    Anspruch auf Erlass der Beitragsschulden zur Pflichtversicherung während des

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Der Gesetzgeber wollte den betroffenen Versicherten aber durch die Einführung des § 256a SGB V die Wahl eröffnen, von dem Beitragserlass Gebrauch zu machen oder nachträglichen Versicherungsschutz durch das Einreichen von Rechnungen in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - Az.: L 1 KR 331/14 B ER m.w.N., Rn. 19, SG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2016 - Az.: S 25 KR 143/14, nach ju-ris).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Für das Vorliegen von Gründen, die zur Unbilligkeit führen können, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. in der Regel den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an (vgl. BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - Az.: 7 RAr 78/93, Rn. 63, nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.10.2018 - L 6 KR 264/15

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden nach § 256a Abs 2 SGB 5

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Nach der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (vgl. rechtskräftiges Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - Az.: L 6 KR 264/15) führt die Inanspruchnahme von Leistungen nicht dazu, dass ein Erlass von vornherein ausscheidet, wovon die Beklagte ausgeht.
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Hierbei dürfte es sich entsprechend der "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" um untergesetzliche Normen handeln, die u.a. - entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Normenhierarchie - sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten müssen (vgl. ausführlich: BSG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - Az.: B 12 KR 20/11, nach juris).
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Ein Gericht muss, wenn der Leistungsträger einen Regelfall angenommen hat, selbst prüfen, ob ein solcher vorliegt; der angefochtene Bescheid darf wegen fehlender Ermessensausübung nur aufgehoben werden, wenn die Prüfung einen atypischen Fall ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - Az.: B 5 RE 1/15 R, nach juris).
  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 546/16

    Krankenversicherungsrecht

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Nach dem Sinn und Zweck des § 256a SGB V sieht es der Senat als ausreichend an, dass der Kläger, auf die Ankündigung der Beklagten, die Beiträge festzusetzen, die Anzeige der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI am 1. Juli 2013 getätigt hat (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. August 2017 - L 1 KR 546/16, nach juris).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16
    Nach § 5 Abs. 8a Satz 4 SGB V gilt der Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 nicht als Absicherung im Krankheitsfall i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Anhaltspunkte dafür, dass dies hier anders zu sehen wäre, liegen nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2014 - Az.: B 1 KR 68/12 R, Rn. 24, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2020 - L 16 KR 101/18
    Es kann hier dahinstehen, ob die Inanspruchnahme von Leistungen ausnahmslos dazu führt, dass ein Erlass von vornherein ausscheidet (kritisch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2019 - L 1 KR 58/17 R Rn 37; LSG Thüringen, Beschluss vom 30. April 2019 - L 6 KR 496/16 Rn 39).
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