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   LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04   

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https://dejure.org/2005,12938
LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04 (https://dejure.org/2005,12938)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.08.2005 - L 6 KR 39/04 (https://dejure.org/2005,12938)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. August 2005 - L 6 KR 39/04 (https://dejure.org/2005,12938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit als Rechtsbedingung für das Fortbestehen der Ersatzkassenmitgliedschaft als freiwillige Versicherung nach § 190 Abs. 12 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V); Hinweispflicht des § 190 Abs. 12 SGB V als eigenständige Nebenpflicht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft wegen unterlassenen Hinweises der Krankenkasse auf Austrittsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umwandlung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in eine freiwillige Mitgliedschaft bei fehlendem Hinweis der Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96

    Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04
    Nicht anwendbar ist hier demgegenüber die Regelung des § 6 Abs. 4 SGB V, wonach die Versicherungspflicht (erst) mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, da diese Bestimmung nur für das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis gilt und nicht - wie im vorliegenden Fall - bei Neubegründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem von vornherein über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegenden Arbeitsentgelt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25. Februar 1997 - Az.: 12 RK 51/96, SozR 3-2500 § 6 Nr. 15).
  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 31/88

    Sozialgerichtliche Nachprüfung eines Verwaltungsaktes - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04
    Schließlich ist der Senat auch gehindert, über den vom Kläger begehrten Erlass der Beitragsforderungen gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV zu entscheiden, da es hierfür am erforderlichen Vorliegen eines ablehnenden Verwaltungsakts der Beklagten fehlt (vgl. zum Erfordernis einer gesonderten Entscheidung über einen Forderungserlass mittels Verwaltungsakts BSG, Urteil vom 26. Juni 1990 - Az.: 3 RK 31/88, nach juris).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04
    Auf eine eventuelle Verjährung des Herstellungsanspruchs (vgl. zum allgemeinen Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung im Sozialrecht BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - Az.: B 3 KR 32/04 R) kommt es folglich nicht an.
  • LSG Thüringen, 24.05.2005 - L 6 B 25/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beendigung der Zuziehung eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 39/04
    Erforderlich ist vielmehr ein zusätzliches besonderes Verhalten des Klägers, aufgrund dessen die Beklagte darauf vertrauen durfte, dass der Kläger sein Recht auf rückwirkende Kündigung nicht mehr geltend macht (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2005 - Az.: L 6 B 25/05 SF sowie Engelmann in Von Wulffen, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, 5. Auflage 2005, § 52 Rdnr. 7).
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 13/20 R

    Krankenversicherung - Eintritt der obligatorischen Anschlussversicherung -

    Diese Vorteile bleiben bei einer mit dem Austritt verbundenen Rückwirkung erhalten, und zwar auch dann, wenn die Austrittsfrist erst nach einem verspäteten Hinweis oder ohne Hinweis noch nicht begonnen hat (so im Ergebnis auch bereits zu § 190 Abs. 3 SGB V aF: Thüringer LSG-Urteil vom 30.8.2005 - L 6 KR 39/04 - juris RdNr 36; Becker in Wannagat, Sozialgesetzbuch/Gesetzliche Krankenversicherung, Stand Februar 2008, § 190 RdNr 17; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, EL 2012, § 190 SGB V RdNr 20; Hänlein in Hänlein/Kruse/Schuler, SGB V, 4. Aufl 2012, § 190 RdNr 2) .
  • SG Dresden, 07.06.2006 - S 25 KR 283/06

    Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung,

    Als Rechtsfolge des unterbliebenen Hinweises über das Austrittsrecht besteht zwar die Möglichkeit des Versicherten, jederzeit rückwirkend den Austritt aus der freiwilligen Versicherung erklären zu können, so auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 30.08.2005, Az. L 6 KR 39/04; Klose in: Jahn/Klose, Sozialgesetzbuch für die Praxis/Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung, Stand Mai 2005, § 190 Rdnr. 26; Hauck a.a.O.; Baier in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, Stand April 2005, § 190 Rdnr. 20 sowie Becker in: Wannagat, Sozialgesetzbuch/Gesetzliche Krankenversicherung, Stand Februar 2005, § 190 SGB V Rdnr. 17 m.w.N. auch zur Gegenauffassung).
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