Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3530
LSG Thüringen, 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13 (https://dejure.org/2017,3530)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13 (https://dejure.org/2017,3530)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13 (https://dejure.org/2017,3530)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Fehlende gesetzliche Grundlage

  • Justiz Thüringen

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 4 SGB 5
    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für ein Rollstuhlmobilitätstraining

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Fehlende gesetzliche Grundlage

  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 2
    Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 59 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel/Heilmittel | Kein Mobilitätstraining sieben Jahre nach Versorgung mit Rollstuhl

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Wird zitiert von ...

  • SG Koblenz, 18.09.2019 - S 11 KR 517/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für einen

    Die Beklagte verwies auf eine Entscheidung des LSG Thüringen vom 31.01.2017(Az. L 6 KR 977/15 ER).

    Soweit sich die Beklagte für ihre Ablehnung der Kostenübernahme auf die von ihr zitierte Entscheidung des LSG Thüringen stützt (Beschluss vom 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER = juris mit dem Orientierungssatz "Rollstuhlmobilitätstraining ist ein zusätzliches, über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehendes Trainingsangebot"), so trägt dies für den vorliegenden Fall nicht.

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