Rechtsprechung
LSG Thüringen, 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einem Rollstuhlmobilitätstraining durch die Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf ein Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Fehlende gesetzliche Grundlage
- Justiz Thüringen
§ 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 4 SGB 5
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für ein Rollstuhlmobilitätstraining - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Fehlende gesetzliche Grundlage
- rechtsportal.de
SGG § 86b Abs. 2
Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rollstuhlmobilitätstraining inklusive Begleitperson und Unterkunft als Sachleistung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 59 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel/Heilmittel | Kein Mobilitätstraining sieben Jahre nach Versorgung mit Rollstuhl
Verfahrensgang
- SG Nordhausen, 21.01.2013 - S 6 KR 4573/11
- LSG Thüringen, 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER, L 6 KR 713/13
- LSG Thüringen, 28.02.2017 - L 6 KR 713/13
Wird zitiert von ...
- SG Koblenz, 18.09.2019 - S 11 KR 517/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für einen …
Die Beklagte verwies auf eine Entscheidung des LSG Thüringen vom 31.01.2017(Az. L 6 KR 977/15 ER).Soweit sich die Beklagte für ihre Ablehnung der Kostenübernahme auf die von ihr zitierte Entscheidung des LSG Thüringen stützt (Beschluss vom 31.01.2017 - L 6 KR 977/15 ER = juris mit dem Orientierungssatz "Rollstuhlmobilitätstraining ist ein zusätzliches, über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehendes Trainingsangebot"), so trägt dies für den vorliegenden Fall nicht.