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   LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99   

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LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99 (https://dejure.org/2000,45546)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 31.08.2000 - L 2 RA 296/99 (https://dejure.org/2000,45546)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 31. August 2000 - L 2 RA 296/99 (https://dejure.org/2000,45546)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Mit Fax vom 30. April 1999 hat der Kläger aufgrund des Urteils des BVerfG vom 28. April 1999 (Az.: 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95) sinngemäß den Wiederaufruf des Verfahrens beantragt.

    Eine solche Auslegung sei durch das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 in der Rechtssache "M." (Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) nicht ausgeschlossen.

    In seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95, Abschnitt D, Umdruck S. 74 ff) hat das BVerfG ausführlich und für den Senat überzeugend begründet, dass die Bestimmungen des § 6 der 1. Rentenanpassungsverordnung und des § 8 der 2. Rentenanpassungsversicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

    28. April 1999, Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) und des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R), mithin (nur) aufgrund von Richterrecht befugt, eine Dynamisierung vorzunehmen.

    28. April 1999 (a.a.O.) in diesem Zusammenhang gerade ausgeführt, dass eine verfassungskonforme Auslegung der im Einigungsvertrag festgelegten Zahlbetragsgarantie hinsichtlich einer Dynamisierung zu erfolgen hat.

    Die Berechnung und Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages eines zusatzversorgten Bestandsrentners im Beitrittsgebiet, die Berechnung der Rente nach dem SGB VI hinsichtlich der Überführung der Zusatzversorgung sowie die Rentenanpassung nach § 255c SGB VI zum 01.07.2000 (Änderung des aktuellen Rentenwertes in den Jahren 2000 und 2001 nach dem Inflationsausgleich) verstoßen nicht gegen das GG (vgl BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 32/95).

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 BvL 32/95 - ausgeführt, dass der Zahlbetrag bei verfassungkonformer Auslegung kein statischer Betrag ist, sondern an die Lohn- und Einkommensentwicklung anzupassen sei.

    Dynamisierung für die Zeit vom 01.07.1990 bis 31.12.1991 In seiner Grundsatzentscheidung vom 28.04.1999 (1 BvL 32/95) hat das BVerfG überzeugend dargestellt, dass die Übergangsbestimmungen der § 6 1. RAV und § 8 2. RAV mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 28.04.1999 zur Überführung von Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zum 01.01.1992 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) hat das BVerfG festgestellt, dass die in der DDR erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießen.

    Die im geltenden Recht vorgesehene Anpassung der Renten kann in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallen (Urteil des BVerfG vom 28.04.1999, 1 BvL 32/95, S. 60 des amtl. Umdrucks).

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 BvL 32/95 - ausgeführt, dass der Zahlbetrag bei verfassungkonformer Auslegung kein statischer Betrag ist, sondern an die Lohn- und Einkommensentwicklung anzupassen sei.

    Art der Dynamisierung Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 28.04.1999 zur Überführung von Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zum 01.01.1992 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) hat das BVerfG festgestellt, dass die in der DDR erworbenen und im EV nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießen.

    Die im geltenden Recht vorgesehene Anpassung der Renten kann in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallen (Urteil des BVerfG vom 28.04.1999, 1 BvL 32/95, S. 60 des amtl. Umdrucks).

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Sie trägt vor, sie habe hinsichtlich der Dynamisierung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) umgesetzt.

    28. April 1999, Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) und des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R), mithin (nur) aufgrund von Richterrecht befugt, eine Dynamisierung vorzunehmen.

    Die Entscheidung wurde deshalb durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) konkretisiert (vgl. Mey, Das "Dynamisierungsurteil" des Bundessozialgerichts, in Neue Justiz 6/2000, S. 286 ff.; Heller, Rentenüberleitung und Dynamisierung, Die Angestelltenversicherung - DAngVers - 1999, S. 432).

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet in seinem Urteil vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R an.

    Die verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach EinigVtr Anlage II Kap VIII H III Nr. 9 Buchst b S 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R, der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages ehemals zusatz- oder sonderversorgter Bestandsrentner für Rentenbezugszeiten ab Januar 1992 entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung an (Anschluss an BSG vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R = BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8).

    Dies habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) entschieden.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

  • Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Grund für diese Regelung ist zum einen, dass auch die Rentner an der solidarischen Anstrengung der ganzen Gesellschaft zu sparen und insbesondere die Altersvorsorge langfristig zu sichern beteiligt werden (vgl. BT-Drucksache 14/1636, S. 210).

    Grund für diese Regelung ist zum einen, dass auch die Rentner an der solidarischen Anstrengung der ganzen Gesellschaft zu sparen und insbesondere die Altersvorsorge langfristig zu sichern beteiligt werden (vgl. BT-Drucksache 14/1636, S. 210).

    Das Rentenniveau wird von derzeit rund 70 % bis 2003 auf rund 67 % der Einkommen abgesenkt und auf diesem Niveau stabilisiert (BT-Drucks. 14/1636 S. 210).

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 166/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    HVBG HVBG-Info 06/2001 vom 23.02.2001, S. 0532 - 0555, DOK 404.11-RAV-2000 Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß - Urteile des Thüringer LSG vom 31.08.2000 - L 2 RA 296/99 - sowie des Sächsischen LSG vom 10.10.2000 - L 4 RA 76/99 - und - L 4 RA 166/99 Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß - Verfahrenstechnische Behandlung der Widersprüche gegen die Rentenanpassung; hier: Stand der Musterstreitverfahren Bezug: Rundschreiben an die Hauptgeschäftsführer/Geschäftsführungen vom 07.08.2000 ... Vor dem BSG sind bereits drei Revisionen, an denen die BfA beteiligt ist, anhängig.

    ------------------------------------------------------------------ Urteil des Sächsischen LSG vom 10.10.2000 - L 4 RA 166/99 - Orientierungssatz:.

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 76/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    HVBG HVBG-Info 06/2001 vom 23.02.2001, S. 0532 - 0555, DOK 404.11-RAV-2000 Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß - Urteile des Thüringer LSG vom 31.08.2000 - L 2 RA 296/99 - sowie des Sächsischen LSG vom 10.10.2000 - L 4 RA 76/99 - und - L 4 RA 166/99 Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß - Verfahrenstechnische Behandlung der Widersprüche gegen die Rentenanpassung; hier: Stand der Musterstreitverfahren Bezug: Rundschreiben an die Hauptgeschäftsführer/Geschäftsführungen vom 07.08.2000 ... Vor dem BSG sind bereits drei Revisionen, an denen die BfA beteiligt ist, anhängig.

    ------------------------------------------------------------------ Urteil des Sächsischen LSG vom 10.10.2000 - L 4 RA 76/99 - Orientierungssatz:.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Mit Bescheid vom 16.12.1999 wurde die Rente neu berechnet unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.04.1999 (1 BvL 22/95).
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Wenn das BSG jedoch schon einmal zu einer bestimmten Rechtsfrage gesprochen hat, sollten sich die unteren Instanzen der vom BSG vertretenen Auffassung anschließen, wenn und solange für eine andere Auffassung keine besseren Gründe sprechen (vgl. BSGE 40, 292 und BSG in Breithaupt 1996, S. 214).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Der Vorlagebeschluss wurde mehrmals geändert und schließlich am 22.06.1999 aufgehoben, nachdem das BVerfG in anderen Sachen am 28.04.1999 (1 BvL 39/95 und 1 BvR 1926/96) auch über die gestellte Frage entschieden hatte.
  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Der Vorlagebeschluss wurde mehrmals geändert und schließlich am 22.06.1999 aufgehoben, nachdem das BVerfG in anderen Sachen am 28.04.1999 (1 BvL 39/95 und 1 BvR 1926/96) auch über die gestellte Frage entschieden hatte.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99
    Es handelt sich hierbei um folgende Verfahren - B 4 RA 113/00 R (.
  • LSG Sachsen, 02.11.2000 - L 4 RA 13/00

    Anspruch auf Dynamisierung des durch den Einigungsvertrag besitzgeschützten

    Auch weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BSG ab, der sich im Übrigen auch das Thüringer LSG im Urteil vom 31.08.2000 (L 2 RA 296/99) angeschlossen hat.
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