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   LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09   

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https://dejure.org/2011,15381
LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09 (https://dejure.org/2011,15381)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2011 - L 2 U 5911/09 (https://dejure.org/2011,15381)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2011 - L 2 U 5911/09 (https://dejure.org/2011,15381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - unselbständige Anschlussberufung gem § 202 SGG iVm § 521 Abs 1 ZPO - mangelnde Identität des prozessualen Anspruchs mit dem des Berufungsklägers - Antrag auf höhere MdE bzw höhere Verletztenrente in Berufungsinstanz nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um eine höhere Verletztenrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/80

    Rechtskraft eines Bescheides - Keine Anfechtung - Anschlußberufung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09
    Sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung des Sozialgerichts auch zu seinen, des sich Anschließenden, Gunsten ändern zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1981 - 1 RJ 94/80 = SozR 1750 § 521 Nr. 3 m.w.N.).

    So kann auch ein Bescheid, der schon in 1. Instanz zum Teil nicht (mehr) angefochten und deshalb bindend geworden war, in diesem Umfang in 2. Instanz auch auf die Anschlussberufung des Betroffenen nicht mehr überprüft werden (BSG, Urteil vom 22.09.1981 aaO).

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußberufung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09
    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung ist deshalb erforderlich, dass die selbständige Berufung des Gegners zulässig ist, und die Anschlussberufung den gleichen prozessualen Anspruch betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R; Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R, zitiert nach juris, mit Hinweis auf Urteil vom 08.07.1969 - 9 RV 256/66 = SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09
    Mit ihr können aber nicht Teile des sozialgerichtlichen Urteils zur Prüfung des Berufungsgerichts gestellt werden, die von der Berufung nicht erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 40/91 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 zur vergleichbaren Situation der Anschlussrevision).
  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 256/66

    Entscheidung über mehrere Ansprüche - Berufungsgegenstand - Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09
    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung ist deshalb erforderlich, dass die selbständige Berufung des Gegners zulässig ist, und die Anschlussberufung den gleichen prozessualen Anspruch betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R; Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R, zitiert nach juris, mit Hinweis auf Urteil vom 08.07.1969 - 9 RV 256/66 = SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO).
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 U 5911/09
    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung ist deshalb erforderlich, dass die selbständige Berufung des Gegners zulässig ist, und die Anschlussberufung den gleichen prozessualen Anspruch betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R; Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R, zitiert nach juris, mit Hinweis auf Urteil vom 08.07.1969 - 9 RV 256/66 = SozR Nr. 12 zu § 521 ZPO).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2013 - L 11 R 3297/11
    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten sowie die beigezogenen Verfahrensakten in den Verfahren S 11 U 4139/07 und L 2 U 5911/09 verwiesen.
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