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   LSG Baden-Württemberg, 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09   

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https://dejure.org/2010,33887
LSG Baden-Württemberg, 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09 (https://dejure.org/2010,33887)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09 (https://dejure.org/2010,33887)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2010 - L 5 KR 2035/09 (https://dejure.org/2010,33887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Keine Kostenerstattung für Krebsbehandlung in Privatklinik

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Regionale Chemotherapie - Mamacarzinom - keine nachgewiesenen Fernmetastasen - randständige Karzinomausläufer nach OP

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenerstattung für Krebsbehandlung in Privatklinik - Regionale Chemotherapie entspricht in Qualität und Wirksamkeit nicht allgemein anerkanntem Stand medizinischer Erkenntnisse

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 KR 2600/13
    Schon aus diesem Grund hat die Beklagte die Behandlungsleistung, die sich der Versicherte in der M.-Klinik selbst beschafft hat, nicht zu Unrecht abgelehnt (vgl. auch Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 -: lokoregionale Chemotherapie im M.-Klinikum bei Mammakarzinom).

    Das ist bei der lokoregionalen Chemotherapie (durch isolierte Oberbauchperfusion) aber der Fall (vgl. auch bereits Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 - zur lokoregionalen Chemotherapie bei Mammakarzinom).

    Bei dieser Sachlage besteht - ebenso wie hinsichtlich der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Mammakarzinoms (Senatsurteil vom 03.03.2010, a. a. O.) - keine Grundlage für die Annahme, wegen Defiziten in der Erbringung der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Pankreaskarzinoms könnte ein Systemversagen im Leistungsangebot der Vertragskrankenhäuser bestehen.

    Wie bei der lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Mammakarzinoms (Senatsurteil vom 03.03.2010, - L 5 KR 2035/09 -) kann der Senat auch bei der hier streitigen lokoregionalen Chemotherapie zur Behandlung des Pankreaskarzinoms ausreichende (objektive) Indizien für eine nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf des Versicherten nicht feststellen.

  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Mit der Antragsgegnerin bleibt aber weiter festzuhalten, dass innerhalb der GKV Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zunächst rechtlich und tatsächlich nur in einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Krankenhaus besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 07.06.2011, L 8 KR 271/09 und - in einer zumindest ähnlichen Fallgestaltung - vom 28.07.2005, L 8/14 KR 601/03; Landessozialgericht für das Saarland, Urteile vom 21.04.2010, L 2 KR 31/08 und L 2 KR 33/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2010, L 5 KR 2035/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 4. September 2008, L 4 KR 357/07 und vom 30.10.2003, L 4 KR 203/01; BSG, Urteile vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R und B 1 KR 34/04 R).
  • VG Saarlouis, 29.08.2013 - 6 K 727/11

    Beihilfefähigkeit; Regionale Chemotherapie nach Prof. Dr. Aigner

    (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.07.2011 - L 5 KR 74/11 -, zitiert nach JURIS; dasselbe im Urteil vom 14.01.2010 - L 4 KR 115/08 -, zitiert nach JURIS, wonach es sich bei der regionalen Chemotherapie ausdrücklich "um eine bisher wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode" handelt ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2010 - L 5 KR 2035/09 - zitiert nach JURIS, zur RCT bei Mammacarcinom; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2007 - 5 ME 178/06 -, zitiert nach JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5577/11
    Wer Leistungen von nicht in § 108 SGB V genannten Krankenhäusern, insbesondere von Privatkliniken, in Anspruch nehmen will, verlässt das System der gesetzlichen Krankenversicherung und muss für die Kosten daher selbst aufkommen; er kann sie nicht auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten abwälzen (zu alledem näher etwa Senatsurteile vom 3.3.2010, - L 5 KR 2035/09 -, vom 22.7.2009, - L 5 KR 5833/08 - und vom 22.11.2006, - L 5 KR 1015/06).
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