Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden - abgeschalteter Telefonanschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren bei verspäteter Einlegung der Berufung durch fahrlässige Nichtvermeidung der Fristversäumnis; Beweis der Zustellung durch Zustellungsurkunde
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 158 S 1 SGG, § 151 Abs 1 SGG, § 67 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden - abgeschalteter Telefonanschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 67 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren bei verspäteter Einlegung der Berufung durch fahrlässige Nichtvermeidung der Fristversäumnis; Beweis der Zustellung durch Zustellungsurkunde - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 07.09.2012 - S 2 AS 385/12
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B
Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablauf; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B = juris). - BFH, 14.08.2012 - VII B 108/12
Beweiskraft der Zustellungsurkunde
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Ein Gegenbeweis kann nach § 418 Abs. 2 ZPO nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen, des Gegenteils also, geführt werden (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.08.2012 - VII B 108/12 = BFH/NV 2012, 1939). - BSG, 20.07.1988 - 12 RK 16/88
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Zwar ist bei ordnungsgemäß erfolgter Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht ausgeschlossen, wenn der Kläger im Sinne eines Vollbeweises nachweisen kann, dass er das Schriftstück tatsächlich nicht erhalten hat (BSG, Urteil vom 20.07.1988 - 12 RK 16/88 = juris, Rdnr. 17). - LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Die Zustellungsurkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO, ihr kommt gemäß §§ 182 Abs. 1 Satz 2, 418 Abs. 1 ZPO Beweiskraft zu (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12 B = juris). - BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13
Fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die einem gewissenhaften Prozessführenden, der seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnimmt, nach dem Gesamtumständen des konkreten Falles zuzumuten ist (BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B = juris Rdnr. 5 m.w.N.) und deshalb die Möglichkeit der Fristversäumnis entweder gar nicht voraussieht (unbewusst Fahrlässigkeit) oder nicht vermeidet (bewusste Fahrlässigkeit).