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   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14   

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LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14 (https://dejure.org/2016,53019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 3 U 3579/14 (https://dejure.org/2016,53019)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 3 U 3579/14 (https://dejure.org/2016,53019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall; Verletztenrente; Gesundheitsschäden infolge der Durchführung einer Heilbehandlung; Gesetzliche Zurechnung; Anerkennung von Unfallfolgen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Cavernom nach einem Anpralltrauma; Voraussetzungen der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 11 Abs 1 Nr 3 SGB 7, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 411 Abs 3 ZPO
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Zurechnung mittelbarer Unfallfolgen gem § 11 Abs 1 SGB 7 - aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Kenntnisstand - Cavernom oder eine Einblutung in ein Cavernom - Gesundheitsschaden durch operative ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Unfallfolgen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Cavernom nach einem Anpralltrauma; Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anerkennung von Unfallfolgen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die Aufhebung des Urteils des SG vom 08.07.2014, mit dem die auf die Feststellung einer linksbetonten Hemiataxie und von Schluckstörungen als Folgen des Arbeitsunfalls vom 12.11.2010 und die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Verletztenrente ab dem Tag des Wegfalls des Anspruchs auf Verletztengeld sowie die dementsprechende Aufhebung des dies ablehnenden Bescheides der Beklagten vom 25.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2011 gerichtete kombinierte Anfechtungs-, Feststellungs- und Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG (zum Wahlrecht zwischen Verpflichtungs- und Feststellungsklage: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris) abgewiesen worden ist.

    Damit hat jeder Versicherte das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII, die Feststellung von Gesundheitserstschäden eines Arbeitsunfalls im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - juris, und BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 15-23).

    Diese gesetzliche Zurechnung, die an die Stelle einer fehlenden Zurechnung kraft Wesentlichkeit tritt, setzt voraus, dass die Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes des § 11 SGB VII durch das Unfallereignis notwendig bedingt war (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 33).

    Insbesondere kommt es rechtlich nicht darauf an, ob die Bewilligung oder Ansetzung der Heilbehandlungsmaßnahme durch den Träger objektiv rechtmäßig war oder ob objektiv ein Anspruch auf Heilbehandlung bestand (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 40).

    Es kommt also grundsätzlich nur darauf an, ob eine solche Untersuchung gegenüber dem Versicherten angeordnet wurde und er an ihr teilgenommen sowie wesentlich dadurch Gesundheitsschäden erlitten hat (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 39).

    In diesem Sinne muss nur das angenommene, behauptete oder gegebene Unfallereignis notwendige Bedingung der Durchführung der Untersuchungs- oder der Heilbehandlungsmaßnahme gewesen sein (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 42).

    Denn dieser ist kein bloßes Objekt hoheitlicher Maßnahmen des Trägers; vielmehr setzt jede Durchführung einer Untersuchungs- oder Heilmaßnahme seine mitwirkende Teilnahme voraus (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 43).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Damit hat jeder Versicherte das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII, die Feststellung von Gesundheitserstschäden eines Arbeitsunfalls im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - juris, und BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 15-23).

    Für die Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist im Regelfall erforderlich, dass das Unfallereignis oder der hierauf beruhende Gesundheitserstschaden die geltend gemachte Gesundheitsstörung wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris; BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - juris; BSG Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris), wobei für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit genügt (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris; BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Für die Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist im Regelfall erforderlich, dass das Unfallereignis oder der hierauf beruhende Gesundheitserstschaden die geltend gemachte Gesundheitsstörung wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris; BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - juris; BSG Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris), wobei für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit genügt (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).

    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris; BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris; BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Für die Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist im Regelfall erforderlich, dass das Unfallereignis oder der hierauf beruhende Gesundheitserstschaden die geltend gemachte Gesundheitsstörung wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris; BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - juris; BSG Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris), wobei für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit genügt (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Für die Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist im Regelfall erforderlich, dass das Unfallereignis oder der hierauf beruhende Gesundheitserstschaden die geltend gemachte Gesundheitsstörung wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris; BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - juris; BSG Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris), wobei für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit genügt (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Für die Feststellung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls ist im Regelfall erforderlich, dass das Unfallereignis oder der hierauf beruhende Gesundheitserstschaden die geltend gemachte Gesundheitsstörung wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - juris; BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - juris; BSG Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - juris), wobei für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit genügt (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die Aufhebung des Urteils des SG vom 08.07.2014, mit dem die auf die Feststellung einer linksbetonten Hemiataxie und von Schluckstörungen als Folgen des Arbeitsunfalls vom 12.11.2010 und die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Verletztenrente ab dem Tag des Wegfalls des Anspruchs auf Verletztengeld sowie die dementsprechende Aufhebung des dies ablehnenden Bescheides der Beklagten vom 25.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2011 gerichtete kombinierte Anfechtungs-, Feststellungs- und Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG (zum Wahlrecht zwischen Verpflichtungs- und Feststellungsklage: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R - juris Rn. 17 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris) abgewiesen worden ist.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 3 U 3579/14
    Damit hat jeder Versicherte das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII, die Feststellung von Gesundheitserstschäden eines Arbeitsunfalls im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - juris, und BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - juris Rn. 15-23).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - L 8 U 16/19

    Zurechnung der Folgen einer nicht erforderlichen Operation

    Demgegenüber wird teilweise in der Rechtsprechung und Unfallliteratur die Auffassung vertreten, dass es nicht ausreiche, wenn nur irrtümlich davon ausgegangen werde, dass ein Versicherungsfall vorliegt (vgl zB LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 3 U 3579/14 - juris, Rn 66; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. März 2017 - L 3 U 176/15 - juris; Wagner in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 11, Rn 25 mit Hinweis darauf, dass sich die oben beschriebene Einbeziehung nicht im Einklang befinde mit dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 SGB VII, der auf die "Folgen eines Versicherungsfalls..." Bezug nehme).
  • OLG Hamm, 30.08.2019 - 11 U 25/18
    Zutreffend sind schließlich auch die Ausführungen des Landgerichts, wonach der Bewertung der Behandlung des Klägers durch den Beklagten als durchgangsärztliche Tätigkeit die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 14.12.2016 zu L 3 U 3579/14 (juris) nicht entgegensteht.
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