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   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17   

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https://dejure.org/2018,44527
LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 (https://dejure.org/2018,44527)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 (https://dejure.org/2018,44527)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - L 8 R 2569/17 (https://dejure.org/2018,44527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes - Ablehnung bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Vereitelung eines von Amts wegen beauftragten Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 109 SGG, § 103 SGG, § 106 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 404 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes - Ablehnung bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten - Vereitelung eines von Amts wegen beauftragten Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem fehlenden auf weniger als sechs Stunden arbeitstäglich reduzierten quantitativen Leistungsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereitelte Amtsermittlung - um den Wunsch-Sachverständigen durchzusetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erwerbsminderung: Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes kann bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten abgelehnt werden - Begehren nach Wahlgutachten bei Vereitelung der Amtsermittlung rechtsmissbräuchlich

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17
    Ein Rentenanspruch ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts wegen eines nur eine Teilzeit erlaubenden Erwerbsvermögens oder wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung keine Tätigkeit finden würde (vgl. dazu nur BSG (GS), Urt. v. 19.12.1996 - GS 2/95, BSGE 80, S. 24 ff.; Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, …

    Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die dem Versicherten dies nicht erlaubt, stellt eine derart schwere Leistungseinschränkung dar, dass der Arbeitsmarkt trotz eines vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist (BSG GS 19.12.1996 - GS 2/95 - juris).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17
    Ein Rentenanspruch ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts wegen eines nur eine Teilzeit erlaubenden Erwerbsvermögens oder wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung keine Tätigkeit finden würde (vgl. dazu nur BSG (GS), Urt. v. 19.12.1996 - GS 2/95, BSGE 80, S. 24 ff.; Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, …
  • LSG Bayern, 14.05.2009 - L 14 R 377/08

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - posttraumatische Belastungsstörung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17
    2005, S. 309 ff; Bay. LSG, Urt. v. 14.05.2009 - L 14 R 377/08 -, juris, alle m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2018 - L 8 R 1814/18

    Gesetzliche Rentenversicherung - Versagung einer Rente wegen voller

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17
    Von einer Beiladung nach § 75 Abs. 1 SGG hat der Senat im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens abgesehen, denn Rechte des Klägers gegenüber dem Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit werden durch die Entscheidung des Senats nicht berührt und eine Beteiligung durch Beiladung für die Interessenwahrnehmung im Rentenverfahren des Klägers ist nicht zweckmäßig erschienen (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 24.08.2018 - L 8 R 1814/18 -, juris).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    bb) Überdies war der Antrag des Klägers nach § 109 SGG auf Begutachtung des von ihm benannten Orthopäden nicht allein deshalb als rechtsmissbräuchlich abzulehnen, weil eine Begutachtung von Amts wegen nicht zustande gekommen ist (aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 - juris RdNr 39) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung;

    Der Beteiligte, der nicht wie der Versicherungsträger oder die Behörde auf ärztlichen Sachverstand im eigenen Bereich zurückgreifen kann, soll die Möglichkeit haben, eine (weitere) Bewertung durch einen Arzt seines Vertrauens in das Verfahren einzubringen, wenn das Gericht von sich aus nicht (weiter) ermittelt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2018 - L 8 R 2569/17 -, juris Rn. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 13 SB 236/19

    ) von 50 - Feststellungsverfahren - Verschlimmerungsantrag

    Abgesehen davon, dass die Klägerin keinen konkreten Arzt benannt und den Antrag mit bzw. nach Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht ausdrücklich aufrecht erhalten hat (vgl. hierzu jeweils Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 109 Rn. 4 und Leitherer, ebda., § 160 Rn. 18c), ist bei Nichtmitwirkung an einer Begutachtung aufgrund ambulanter Untersuchung nach § 106 SGG ohne wichtigen Grund auch kein entsprechendes Gutachten nach § 109 SGG zuzulassen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19, juris Rn. 38; Pitz in: jurisPK-SGG, Stand: 28.02.2019, § 109 SGG Rn. 33.1; Mushoff in:, jurisPK-SGG, Stand: 11.11.2020, § 103 SGG Rn. 38.1; Roller, in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 109 Rn. 23).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 320/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge -

    Deshalb ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwiefern die Konstellation der Vereitelung einer von Amts wegen nach § 106 SGG durchgeführten Beweiserhebung hier vorgelegen haben könnte (vgl dazu LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 - juris RdNr 22, 39; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 - juris RdNr 30 ff, 38; Müller in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, Stand 1.2.2022, § 109 RdNr 27) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - L 17 U 537/18

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Bei Nichtmitwirkung an einer Begutachtung aufgrund ambulanter Untersuchung nach § 106 SGG ohne wichtigen Grund ist auch kein entsprechendes Gutachten nach § 109 SGG zuzulassen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2020 - L 13 SB 236/19 -, juris Rn. 24; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2019 - L 13 SB 4/19 -, juris Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 -, juris Rn. 39).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - Verfahrensmangel -

    Erst wenn der Kläger beispielsweise einer Aufforderung zur Begutachtung nicht nachkommt oder die zur Vernehmung der behandelnden Ärzte benötigten Entbindungserklärung nicht vorlegt, kann eine Mitwirkungspflichtverletzung und eine Entbehrlichkeit weiterer Ermittlungen - auch nach § 109 SGG (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14.12.2018, L 8 R 2569/17, juris) - angenommen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - L 8 R 736/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung wegen wesentlichen

    Erst wenn der Kläger dann abermals einer Aufforderung zur Begutachtung nicht nachkommt oder die zur Vernehmung der behandelnden Ärzte benötigten Entbindungserklärung nicht vorlegt, kann eine Mitwirkungspflichtverletzung und eine Entbehrlichkeit weiterer Ermittlungen - auch nach § 109 SGG (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17 -, juris) - angenommen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 U 3467/20
    Damit musste der Klägerin bewusst gewesen sein, dass der Senat beabsichtigt, über die Berufung ohne weitere Ermittlungen zu entscheiden, weswegen sie gehalten war, die Anträge innerhalb einer angemessenen Frist ab dem 24.10.2022 beziehungsweise spätestens 04.11.2022 zu stellen, wobei der Senat einen Monat als angemessene Frist erachtet (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 109 Rn. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - L 8 R 2569/17, juris Rn. 40).
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