Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16949
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13 (https://dejure.org/2016,16949)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2016 - L 10 R 3153/13 (https://dejure.org/2016,16949)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - L 10 R 3153/13 (https://dejure.org/2016,16949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente - Abgrenzung der Anwendungsfälle der Korrekturnormen § 45 und § 48 SGB 10 - Ermessensausübung im Rahmen des § 45 SGB 10 - Ermessensreduzierung auf Null - Verhalten eines Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Witwenrente sowie der Erstattung der Überzahlung; Anrechnung von Einkommen; Ausübung von Ermessen; Abgrenzung der Anwendungsfälle von § 45 und § 48 SGB X

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18b SGB 4 vom 18.12.1989, § 314 SGB 6 vom 18.12.1989, § 42 SGB 1, § 43 SGB 1, § 60 Abs 1 Nr 2 SGB 1
    Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente - Abgrenzung der Anwendungsfälle der Korrekturnormen § 45 und § 48 SGB 10 - Ermessensausübung im Rahmen des § 45 SGB 10 - Ermessensreduzierung auf Null - Verhalten eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45; SGB X § 48
    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Witwenrente sowie der Erstattung der Überzahlung; Anrechnung von Einkommen; Ausübung von Ermessen; Abgrenzung der Anwendungsfälle von § 45 und § 48 SGB X

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Witwenrente sowie der Erstattung der Überzahlung; Anrechnung von Einkommen; Ausübung von Ermessen; Abgrenzung der Anwendungsfälle von § 45 und § 48 SGB X

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 10 R 4047/12

    Korrektur nicht begünstigender Verwaltungsakte - anfängliche Rechtswidrigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Zur Begründung hat das SG unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 13.12.2012, L 10 R 4047/12 (in juris) ausgeführt, Rechtsgrundlage für die streitige rückwirkende teilweise Aufhebung der Rentenbewilligung sei § 45 SGB X, da nach den insoweit maßgeblichen objektiven Verhältnissen der Bescheid vom 21.06.1993 im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig gewesen sei.

    Der Senat schließt sich den entsprechenden Ausführungen des SG, die mit der vom SG zitierten Rechtsprechung des Senats und des BSG übereinstimmt (vgl. das Urteil des Senats vom 13.12.2012, L 10 R 4047/12 m.w.N., in juris) in vollem Umfang an und sieht insoweit gemäß § 153 Abs. 2 SGG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und weist die Berufung insoweit aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurück.

    Der Senat hat in seiner vom SG zitierten und zu Grunde gelegten Entscheidung vom 13.12.2012, a.a.O., bereits ausgeführt, dass der Anwendungsbereich der §§ 45 und 48 SGB X sich danach unterscheidet, ob die aufzuhebende Leistungsbewilligung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (vgl. § 39 SGB X) rechtswidrig war - dann § 45 SGB X - oder erst danach - dann § 48 SGB X - rechtswidrig wurde.

    Denn abzustellen ist insoweit - wovon die Beklagte im Rahmen ihrer Ausführungen im Übrigen auch selbst ausgeht - allein auf die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung bzw. dessen Zugang (s. das Urteil des Senats vom 13.12.2012, a.a.O.).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Dabei ist die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet, vor Erlass eines Bescheides die Sachlage vollständig abzuklären (BSG, Urteil vom 21.06.2011, B 4 AS 22/10 R in juris; BSG, Urteil vom 28.06.1999, 4 RA 57/89 in SozR 3-1300 § 32 Nr. 2: sog. Verbot vorzeitigen Verfahrensabschlusses).

    Gerade die Anerkennung eines Rentenanspruchs bezweckt, eine geschützte, unmittelbar, d.h. ohne weitere Sachaufklärung einklagbare Rechtsposition festzustellen, auf deren Bestand der Rentner vertrauen und deswegen sich auf Dauer in seiner Lebensführung einrichten darf (BSG, Urteil vom 28.06.1990, 4 RA 57/89 a.a.O.).

    Die Klägerin wiederum hätte ein berechtigtes Interesse daran gehabt, Kenntnis von der ab 01.07.1994 erforderlich werdenden Einkommensanrechnung zu erlangen, um sich hierauf in ihrer Lebensführung einrichten zu können (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990, 4 RA 57/89 a.a.O.), zumal nachfolgend eine gestufte, zunehmend höhere Anrechnung zu erfolgen hatte (vgl. die Ausführungen im angefochtenen Urteil und die Anlage 8 zum Bescheid vom 23.03.2009).

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf das auch vom SG herangezogene Urteil des Hessischen LSG vom 27.01.2012 (L 5 R 395/10) geltend macht, es sei nicht nachvollziehbar, wie ein entsprechender Rentenbewilligungsbescheid - wie er auch nach Auffassung des SG erforderlich wäre - konkret aussehen solle, übersieht die Beklagte ihre Handlungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf Befristungen (§ 32 SGB X) und auf sog. einstweilige Verwaltungsakte (vgl. § 42 Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil - SGB I -:Vorschuss, § 43 SGB I: vorläufige Leistungen und die einschlägige Rechtsprechung hierzu, u.a. BSG, Urteil vom 28.06.1990, 4 RA 57/89, a.a.O.: u.a. Vorwegzahlung, falls die Voraussetzungen eines Vorschusses nicht vorliegen).

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Entsprechend sind im Zeitpunkt der Leistungsbewilligung bereits (objektiv) feststehende, die Höhe des Anspruchs betreffende Umstände, auch wenn sie in der Zukunft liegen, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 02.06.2004, B 7 AL 58/03 R in SozR 4-4100 § 115 Nr. 1; zur Abgrenzung bei unklarer Sachlage in der Zukunft vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1998, B 7 AL 2/98 R in SozR 3-4100 § 242 v Nr. 1; bei aufeinander aufbauenden Bescheiden und zeitlich rückwirkender Aufhebung s. BSG, Urteil vom 29.05.2008, B 11a/7a AL 74/06 R in SozR 4-1300 § 45 Nr. 7: einheitlich § 45 SGB X).

    Auch wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungsbewilligung nach § 43 SGB I in Fällen der vorliegenden Art nicht erfüllt sind und im SGB VI keine weitergehende Rechtsgrundlage vorhanden ist (vgl. dagegen z.B. im Recht der Arbeitsförderung § 328 Drittes Buch Sozialgesetzbuch und zu deren Bedeutung bei der Anrechnung von Einkommen BSG, Urteil vom 02.06.2004, B 7 AL 58/03 R, a.a.O.) kann die Beklagte dem Umstand, dass vor einer endgültigen Leistungsbewilligung die Frage der Einkommensanrechnung zu klären ist, ggf. mit befristeten Bewilligungen bzw. mit der Gewährung von Vorschüssen Rechnung tragen.

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass im Falle regelmäßigen gleichbleibenden Einkommens (im Gegensatz zu monatlich wechselnden Einkünften) durchaus im Voraus für einen längeren Zeitraum eine Bewilligung ausgesprochen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 02.06.2004, B 7 AL 58/03 R, a.a.O.).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Die Ermessensreduzierung auf Null stellt einen seltenen Ausnahmefall dar (BSG, Urteil 11.04.2002, B 3 P 8/01 R m.w.N., in juris, auch zum Nachfolgenden).

    Damit erreicht das von der Beklagten angenommene Fehlverhalten der Klägerin auch nicht annähernd die Qualität, die vom BSG für eine Ermessensreduzierung auf Null bejaht wird, nämlich betrügerisches Verhalten (s. BSG, Urteil vom 11.04.2002, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - L 31 R 1886/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Hiervon sei auch das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 23.09.2009 (L 31 R 1886/08), den sie in Kopie vorgelegt hat, ausgegangen.

    Der Senat folgt daher nicht der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 23.09.2009 (L 31 R 1886/08), auf die sich die Beklagte zuletzt berufen hat.

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Die Möglichkeit den Rentenbescheid unter Vorbehalt (kein anrechnungsrelevantes Einkommen zum 01.07.1994) oder befristet bis 30.06.1994 zu erlassen, widerspreche der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das den Erlass eines Rentenbewilligungsbescheides unter dem pauschalen Vorbehalt der Erzielung von Einkommen für unzulässig erachte (Urteil vom 09.10.2012, B 5 R 8/12 R).

    Anderes lässt sich insbesondere nicht dem von der Beklagten insoweit herangezogenen Urteil des BSG vom 09.10.2012 (B 5 R 8/12 R) entnehmen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2008 - L 2 R 281/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Im Sinne ihrer Rechtsauffassung hätten auch das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) in vergleichbaren Fällen entschieden.

    Soweit die Beklagte sich in ihrer Rechtsauffassung durch die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) zu mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbaren Sachverhalten bestätigt sieht, folgt der Senat der Rechtsauffassung dieser Gerichte nicht.

  • LSG Hessen, 27.01.2012 - L 5 R 395/10

    Hinterbliebenenrente - Einkünfte - anrechnungsfreier Zeitraum - Bescheid mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Die vom SG insoweit herangezogene Entscheidung des Hessischen LSG vom 27.01.2012 (L 5 R 395/10) sei demgegenüber nicht nachvollziehbar, zumal es die Antwort auf die Frage schuldig bleibe, wie ein solcher Bescheid konkret aussehen solle.

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf das auch vom SG herangezogene Urteil des Hessischen LSG vom 27.01.2012 (L 5 R 395/10) geltend macht, es sei nicht nachvollziehbar, wie ein entsprechender Rentenbewilligungsbescheid - wie er auch nach Auffassung des SG erforderlich wäre - konkret aussehen solle, übersieht die Beklagte ihre Handlungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf Befristungen (§ 32 SGB X) und auf sog. einstweilige Verwaltungsakte (vgl. § 42 Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil - SGB I -:Vorschuss, § 43 SGB I: vorläufige Leistungen und die einschlägige Rechtsprechung hierzu, u.a. BSG, Urteil vom 28.06.1990, 4 RA 57/89, a.a.O.: u.a. Vorwegzahlung, falls die Voraussetzungen eines Vorschusses nicht vorliegen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Im Sinne ihrer Rechtsauffassung hätten auch das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) in vergleichbaren Fällen entschieden.

    Soweit die Beklagte sich in ihrer Rechtsauffassung durch die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) zu mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbaren Sachverhalten bestätigt sieht, folgt der Senat der Rechtsauffassung dieser Gerichte nicht.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13
    Da die Klägerin nach ihren eigenen Angaben den Bescheid und damit die darin enthaltenen Hinweise nicht las, würde schon dies allein den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen, weil sie die Obliegenheit traf, den Inhalt des Bescheides zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urteil vom 08.02.2001, B 11 AL 21/00 R in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93

    Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen

  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 74/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - fehlende Bedürftigkeit -

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 586/21

    Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer Witwenrente aus der

    Selbst wenn dem Kläger die Belehrungen im Rentenbewilligungsbescheid vom 25.07.1991 in der Folgezeit nicht mehr präsent gewesen sein sollten - was er nicht einmal auch nur konkret behauptet hat -, hätte es ihm, wie jeden anderen verständigen Versicherten auch, oblegen und auch aufdrängen müssen, jedenfalls den ursprünglichen Rentenbewilligungsbescheid zu Rate ziehen bzw. ihn erneut zu lesen (zur Verpflichtung von Versicherten, Bescheide nebst Anlagen vollständig zu lesen und deren Inhalte zur Kenntnis zu nehmen s. nur BSG 08.02.2001, B 11 AL 21/00 R, in juris Rn. 25 m.w.N.; Senatsurteile vom 19.10.2023, L 10 R 2383/22, n.v. und vom 16.06.2016, L 10 R 3153/13, in juris Rn. 42) und ggf. bei der Beklagten nachzufragen respektive Rechtsrat einzuholen.
  • LSG Hamburg, 13.02.2018 - L 3 R 25/18
    Entscheidend ist aber nach Auffassung des Senats, worauf auch das Sozialgericht im Anschluss an eine neuere Entscheidung des Landessozialgerichts Baden Württemberg (Urt. v. 16. Juni 2016, L 10 R 3153/13) abgestellt hat, dass im Rahmen der Einkommensanrechnung an die Einkommenserzielung angeknüpft wird und diese schon bei Bescheiderlass gegeben war.

    Maßgebend ist nach dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X allein, ob sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die im Zeitpunkt des Bescheiderlasses vorlagen, ändern, und nicht, ob bei unveränderter Sach- oder Rechtslage erst ab einem späteren Zeitpunkt Änderungen in der Berechnung vorzunehmen sind (LSG Baden Württemberg, Urt. v. 16. Juni 2016, L 10 R 3153/13, juris-Rn. 23 ff., 27; ebenso bereits Urt. v. 13. Dez. 2012, L 10 R 4047/12; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18. Dez. 2007, L 10 LW 5/07, jurisRn. 17 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 2965/20
    Unterlässt die Verwaltung eine regelmäßige Kontrolle, kann ihr kein Fehlverhalten durch Unterlassen vorgeworfen werden (BSG, Urteil vom 03.07.1991 - 9b RAr 2/90 -, juris, vgl. aber auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016 - L 10 R 3153/13 -, juris Rdnr. 35ff).

    Die Beklagte hat die Kontrollmaßnahmen nicht von vorneherein unterlassen (vgl. hierzu LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 16.06.2016, a.a.O.) sondern, nachdem jahrelang kein positives Einkommen aus dem Gewerbebetrieb erzielt wurde, aus ungeklärten Gründen ab dem Jahr 2002 nicht mehr nachgefragt.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2023 - L 10 R 2383/22

    Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer Witwenrente aus der

    Der Klägerin hätte sich daher bereits bei der einfachen Lektüre des Bescheides samt seiner Anlagen - wozu sie auch verpflichtet gewesen ist (s. BSG 08.02.2001, B 11 AL 21/00 R, juris Rn. 25, m.w.N.; Senatsurteil vom 16.06.2016, L 10 R 3153/13, juris Rn. 42) - aufdrängen müssen, dass ihre eigene Versichertenrente bei der Rentenberechnung gerade nicht berücksichtigt worden ist.
  • SG Dresden, 25.07.2019 - S 35 R 1248/18
    Entsprechend sind im Zeitpunkt der Leistungsbewilligung bereits (objektiv) feststehende, die Höhe des Anspruchs betreffende Umstände, auch wenn sie in der Zukunft liegen, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 02.06.2004, B 7 AL 58/03 R in SozR 4-4100 § 115 Nr. 1; zur Abgrenzung bei unklarer Sachlage in der Zukunft vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1998, B 7 AL 2/98 R in SozR 3-4100 § 242 v Nr. 1; bei aufeinander aufbauenden Bescheiden und zeitlich rückwirkender Aufhebung s. BSG, Urteil vom 29.05.2008, B 11a/7a AL 74/06 R in SozR 4-1300 § 45 Nr. 7: einheitlich § 45 SGB X; zum Ganzen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2016 - L 10 R 3153/13 -, Rn. 23, juris).

    Auch wenn im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) keine vorläufige Leistungsbewilligung (im Sinne von § 43 SGB I) geregelt ist, kann die Beklagte dem Umstand der noch ungeklärten Einkommensanrechnung in der Zukunft mit der Gewährung von Vorschüssen Rechnung tragen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.2016 Az. L 10 R 3153/13 in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 10 R 3295/16
    Auch der erkennende Senat habe in seiner Entscheidung vom 16.06.2016, L 10 R 3153/13, zum Ausdruck gebracht, dass aus der objektiven Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit nicht auf die subjektive grob fahrlässige Unkenntnis des konkreten Adressaten des Rentenbescheides geschlossen werden könne.

    Aus der Entscheidung des Senats vom 16.06.2016, a.a.O., lässt sich gleichermaßen keine für den Kläger günstige Entscheidung herleiten.

  • OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines

    Zwar entspricht es der verwaltungs- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung, dass sich diejenigen, die sich bei der Beantragung öffentlicher Leistungen vertreten lassen, die Kenntnis und ggf. das Verschulden des Bevollmächtigten bei Anwendung des aus § 166 Abs. 1 und § 278 BGB folgenden Rechtsgedankens zurechnen lassen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 C 4.16, juris Rn. 28 ff. zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG ; BSG , Urt. v. 18.08.2005, B 7a AL 4/05 R, juris Rn. 19; LSG BW, Urt. v. 16.06.2016 - L 10 R 3153/13, juris Rn. 40; Heße, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 01.12.2022, § 45 SGB X Rn. 23; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 12. Aufl. § 48 VwVfG Rn. 105).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - L 9 R 5278/15
    Unter Berücksichtigung dessen ist der Verwaltungsakt über die Festsetzung des monatlichen Zahlbetrags der Rente der Beklagten schon deshalb bei seinem Erlass rechtswidrig gewesen, weil die Beklagte gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstoßen hat, indem sie entgegen § 20 Abs. 1 und 2 SGB X trotz der Einkommensabhängigkeit abschließend (zu alternativen Handlungsmöglichkeiten vgl. Urteil BSG vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016 - L 10 R 3153/13 -, beide Juris) über den monatlichen Zahlbetrag der Rente des Klägers entschieden hat, obwohl sie die erforderlichen steuerrechtlichen Feststellungen nicht getroffen hatte und ihr auch der Steuerbescheid für 2010 nicht vorlag, dem sie die erforderlichen Informationen jedenfalls hätte entnehmen können.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 R 2758/16
    Die Klägerin muss sich hierbei das Wissen bzw. grob fahrlässige Nichtwissen ihrer Bevollmächtigten zurechnen lassen (Anwendung des aus § 166 Abs. 1 und § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgenden allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht, vgl. Senatsentscheidung vom 16.06.2016, L 10 R 3153/13, mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2017, L 8 R 1083/14 in juris, ebenfalls mit weiteren Hinweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht