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   LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14   

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https://dejure.org/2016,4237
LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14 (https://dejure.org/2016,4237)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2016 - L 6 U 4904/14 (https://dejure.org/2016,4237)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 (https://dejure.org/2016,4237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich - Abgrenzung zur Hausaufgabe - maßgebliches Kriterium: Aufgabenerteilung durch den Lehrer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei schulischer Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Schulunfall - Durchführung einer Projektarbeit mit Lehrererlaubnis (teilweise) zu Hause - Unfall auf dem Weg von der Projektarbeit bei einem Mitschüler nach Hause ist ein versicherter Wegeunfall - Häusliche Projektarbeit ist eine von der Schule ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich - Abgrenzung zur Hausaufgabe - maßgebliches Kriterium: Aufgabenerteilung durch den Lehrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei schulischer Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei schulischer Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie dabei oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie dabei oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie dabei oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gruppenprojektarbeit im häuslichen Bereich kann Schülerunfallversicherung unterfallen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Schülerunfallversicherung auch bei Projektarbeit außerhalb der Schule

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Welche Aktivitäten sind von der Schülerunfallversicherung gedeckt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schüler können auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen - Unfall auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Der Versicherungsschutz richtet sich entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift und auch ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BSGE 35, 207, 210 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO) nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule (ständige Rspr. des BSG, vgl. z. B. Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 19/08 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 13 Rz. 24 ff. m.w.N.; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 Rz. 14 ff. m.w.N.).

    Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Schulveranstaltung nur für Verrichtungen, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler stehen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a.a.O., Rz. 15; Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 44/94, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34), nicht hingegen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 -, juris Rz. 15).

    Zum Schulbesuch gehören neben Betätigungen im Schulunterricht, den dazugehörigen Pausen und Prüfungen auch die Teilnahme an sog. Schulveranstaltungen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 41/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 Rz. 14; Bieresborn, a.a.O.).

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Der Versicherungsschutz richtet sich entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift und auch ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BSGE 35, 207, 210 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO) nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule (ständige Rspr. des BSG, vgl. z. B. Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 19/08 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 13 Rz. 24 ff. m.w.N.; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 Rz. 14 ff. m.w.N.).

    Dieser organisatorische Verantwortungsbereich erfordert einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Schule, woran es fehlt, wenn wirksame schulische Aufsichtsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet sind (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rz. 25; Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 5/99 R, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49 S. 214).

    Allerdings darf sich die Schule nicht jeder Einwirkungsmöglichkeit sowie ordnungsgemäßen Aufsicht begeben und muss daher für die Veranstaltung (Mit-)Verantwortung tragen (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 19/08 R - a.a.O.).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz des Versicherten muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG, Urteil vom 30.10.2007 -B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 m.w.N.).

    Das BSG hat indes stets betont, dass in diesem Punkt bei Schülern oder jugendlichen Auszubildenden weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind, die der altersentsprechenden Entwicklung und den durch die Zugehörigkeit zu einem Schul- oder Klassenverband beeinflussten Verhaltensweisen Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung seit Einführung der Schülerunfallversicherung im Jahre 1971; siehe bereits BSGE 42, 42, 44 f.; BSGE 43, 113, 115; Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R - USK 2000-131; zuletzt Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Denn für Schüler resultieren nicht nur während des Schulbesuchs und in den Schulpausen, sondern auch bei schulischen Veranstaltungen Gefährdungen aus dem natürlichen Spieltrieb, wie aus den auf dem typischen Gruppenverhalten beruhenden Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R -, juris, Rz. 17, 18).

    Das BSG hat indes stets betont, dass in diesem Punkt bei Schülern oder jugendlichen Auszubildenden weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind, die der altersentsprechenden Entwicklung und den durch die Zugehörigkeit zu einem Schul- oder Klassenverband beeinflussten Verhaltensweisen Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung seit Einführung der Schülerunfallversicherung im Jahre 1971; siehe bereits BSGE 42, 42, 44 f.; BSGE 43, 113, 115; Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R - USK 2000-131; zuletzt Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25).

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Dabei kann nicht unbeachtet bleiben, dass der Gesetzgeber in zahlreichen Vorschriften, insbesondere in den §§ 106 bis 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den §§ 1 und 3 des Jugendgerichtsgesetzes zu erkennen gegeben hat, dass Jugendliche vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch nicht wie Erwachsene behandelt werden können (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 14).

    Das BSG hat indes stets betont, dass in diesem Punkt bei Schülern oder jugendlichen Auszubildenden weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind, die der altersentsprechenden Entwicklung und den durch die Zugehörigkeit zu einem Schul- oder Klassenverband beeinflussten Verhaltensweisen Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung seit Einführung der Schülerunfallversicherung im Jahre 1971; siehe bereits BSGE 42, 42, 44 f.; BSGE 43, 113, 115; Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R - USK 2000-131; zuletzt Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25).

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Schulveranstaltung nur für Verrichtungen, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler stehen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a.a.O., Rz. 15; Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 44/94, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34), nicht hingegen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 -, juris Rz. 15).

    So hat das BSG es als typisches Gruppenverhalten gewertet, dass Schüler bei Auseinandersetzungen das Schubsen des Mitschülers dem sachlichen Gespräch vorziehen und ihr Verhalten hierbei in eine Rangelei, sogar Schlägerei hineingleitet, die dann unmittelbar zu auch von dem Schädiger nicht von Anfang an beabsichtigten Handlungen und sich daraus ergebenden Verletzungen führt (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 3-2200 § 539 Nr. 34).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei Aufnahme in den Lehrplan erfüllt (BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 -, juris, Rz. 18).

    Somit konnten die Eltern und Schüler unter Berücksichtigung der ursprünglichen Planung, Ankündigung und Durchführung der Projektarbeit zunächst davon ausgehen, dass die Veranstaltung im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stand (so BSG, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 -, juris, Rz. 18).

  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 60/79

    Tätliche Streitigkeiten zwischen Schülern - Versicherungsschutz - Schulbesuch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Dabei kann nicht unbeachtet bleiben, dass der Gesetzgeber in zahlreichen Vorschriften, insbesondere in den §§ 106 bis 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den §§ 1 und 3 des Jugendgerichtsgesetzes zu erkennen gegeben hat, dass Jugendliche vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch nicht wie Erwachsene behandelt werden können (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 14).

    So hat das BSG es als typisches Gruppenverhalten gewertet, dass Schüler bei Auseinandersetzungen das Schubsen des Mitschülers dem sachlichen Gespräch vorziehen und ihr Verhalten hierbei in eine Rangelei, sogar Schlägerei hineingleitet, die dann unmittelbar zu auch von dem Schädiger nicht von Anfang an beabsichtigten Handlungen und sich daraus ergebenden Verletzungen führt (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 3-2200 § 539 Nr. 34).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Das BSG hat indes stets betont, dass in diesem Punkt bei Schülern oder jugendlichen Auszubildenden weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind, die der altersentsprechenden Entwicklung und den durch die Zugehörigkeit zu einem Schul- oder Klassenverband beeinflussten Verhaltensweisen Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung seit Einführung der Schülerunfallversicherung im Jahre 1971; siehe bereits BSGE 42, 42, 44 f.; BSGE 43, 113, 115; Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 40/99 R - USK 2000-131; zuletzt Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung (und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod) sowohl objektiv (1. Stufe -) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 47).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 5/88
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - L 3 U 62/13

    Unfallversicherung bei schulischer Rockparty

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76
  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77

    Nur in der Schule versichert

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 1695/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verhebetrauma eines Bestatters -

    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (Urteile des Senats vom 13. Juli 2017 - L 6 U 2225/16 -, juris, Rz. 65 und vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 -, juris, Rz. 40 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 2225/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (Urteil des Senats vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 -, juris, Rz. 40 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 19.10.2023 - L 1 U 631/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2017 - L 6 U 2225/16 - juris, Rn. 65 und Urteil vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 - juris, Rn. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - L 10 U 228/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2017 - L 6 U 2225/16 - juris, Rn 65 und Urteil vom 17.03.2016 - L 6 U 4904/14 - juris, Rn 40 mwN).
  • SG Nordhausen, 10.06.2022 - S 10 U 588/19
    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2017 - L 6 U 2225/16 - juris, Rn. 65 und Urteil vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 - juris, Rn. 40).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 6 U 77/17
    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (Urteil des Senats vom 17. März 2016 - L 6 U 4904/14 -, juris, Rz. 40 m.w.N.).
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