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   LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14   

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https://dejure.org/2015,25410
LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14 (https://dejure.org/2015,25410)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2015 - L 11 R 2602/14 (https://dejure.org/2015,25410)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - L 11 R 2602/14 (https://dejure.org/2015,25410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft (hier: Taxi-Funk-Zentrale) - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht des Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4 vom 20.12.1999, § 7a SGB 4 vom 21.12.2008, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft (hier: Taxi-Funk-Zentrale) - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht des Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Nicht ausreichend für die Annahme eines unternehmerischen Risikos sei das Haftungsrisiko (unter Hinweis auf BSG 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R).

    Der Arbeitseinsatz des Klägers kann dem Wagniskapital eines Unternehmers nicht gleichgesetzt werden (vgl BSG 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012 aaO).

  • LSG Thüringen, 18.12.2012 - L 6 KR 1130/09

    Sozialversicherungspflicht - amtierender Vorstand einer eingetragenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Von der Rechtsmacht her war der Kläger damit nicht in einer beherrschenden Position, die einer abhängigen Beschäftigung entgegen stehen könnte (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012, L 1 KR 185/10; und Thüringer LSG 18.12.2012, L 6 KR 1130/09, beide juris).

    Die den Kläger als Vorstand persönlich treffende Gefahr der Haftung für durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden begründet kein Unternehmerrisiko (Thüringer LSG 18.12.2012, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012 - L 1 KR 185/10

    Beschäftigung - Genossenschaft - Generalversammlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Von der Rechtsmacht her war der Kläger damit nicht in einer beherrschenden Position, die einer abhängigen Beschäftigung entgegen stehen könnte (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2012, L 1 KR 185/10; und Thüringer LSG 18.12.2012, L 6 KR 1130/09, beide juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Zwar hat das BSG noch im Urteil vom 22.6.2005 (BSG, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) ausgeführt, dass beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag geben.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RAr 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Die Bestimmung steht der Bewertung der Tätigkeit eines besoldeten Vorstandsmitglieds (§ 24 Abs. 3 Satz 1 GenG) als abhängige Beschäftigung nicht entgegen (BSG 21.02.1990, 12 RK 47/87, SozR 3-2940 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RAr 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Ebenso ist der Gedanke der Schutzbedürftigkeit des in Betracht kommenden Personenkreises kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG 24.10.1978, 12 RK 58/76, SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 2602/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).
  • SG Gelsenkirchen, 09.02.2018 - S 39 R 824/13
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers bei Diensten höherer Art - wie hier - auch ein-geschränkt und "zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (siehe etwa BSG, a.a.O., Rn. 14 m.w.N. zur insoweit ständigen Rspr.; vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2011 - L 11 R 2602/14 - juris Rn.27 f.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.10.2015 - L 1 KR 92/10 - juris, Rn. 25 ff.; Segebrecht in JuirsPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Abs. 1 Rn. 113).
  • SG Duisburg, 19.01.2023 - S 10 R 90/16
    Weder aus den Bestimmungen der Satzung der Beigeladenen noch aus den gesetzlichen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes ergibt sich eine Rechtsposition des Klägers, die einer abhängigen Beschäftigung entgegenstehen würde (vgl. für die Tätigkeit eines Disponenten, der gleichzeitig Vorstandsmitglied der Genossenschaft ist: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.05.2015 L 11 R 2602/14).
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