Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von Hinweispflichten durch den Träger der Rentenversicherung; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Sonderrechtsnachfolgers
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 59 S 2 SGB 1, § 56 SGB 1, § 115 Abs 6 SGB 6, § 35 SGB 6 vom 19.02.2002
Altersrente - Erlöschen des Anspruchs - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Sonderrechtsnachfolgers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung von Hinweispflichten durch den Träger der Rentenversicherung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Sonderrechtsnachfolgers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erlöschen des Anspruches auf Geldleistungen mit dem Tod des Berechtigten ist nicht bei Verletzung der Hinweispflicht ausgeschlossen
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 31.05.2011 - S 7 R 8780/07
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Papierfundstellen
- NZS 2013, 669
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84
Zeitpunkt des Todes des Berechtigten - Tatsächlich bestehende Verfahrenslage - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Das SG hat sich der Entscheidung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84) angeschlossen, wonach in einem solchen Fall der Anspruch des Versicherten mit seinem Tode erlischt.Insoweit hat der 11. Senat des BSG (11 RA 18/84, a.a.O.) überzeugend ausgeführt, dass § 59 S. 2 SGB I auf die im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten tatsächlich bestehende Rechtslage abstellt und nicht auf eine, die hätte bestehen können oder müssen.
- LSG Sachsen, 26.04.2007 - L 2 U 114/05
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Der insoweit entgegenstehenden Ansicht des Sächsischen Landessozialgerichtes (Urteil vom 26.04.2007, L 2 U 114/05) habe sich die Kammer nicht anschließen können. - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08
Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Eine zu berücksichtigende Benachteiligung der Familienangehörigen, die die Voraussetzungen der Sonderrechtsnachfolge erfüllen, ein gerade diesen Personenkreis schützenswerter Vertrauenstatbestand, liegt unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und nach der vorliegenden Begründung in Übereinstimmung mit den Ausführungen des SG dann gerade nicht vor, wenn zu Lebzeiten des Versicherten mangels eines Antrages oder eingeleiteten Feststellungsverfahrens noch nicht einmal eine Aussicht auf zu erwartende Geldleistungen bestand (so auch LSG NRW, Urteil vom 03.12.2008, L 17 U 46/08, in Juris). - BSG, 12.09.2007 - B 13/4 R 531/06 B
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Die Berufung (L 9 R 2658/05, Urteil vom 12.09.2006) der Klägerin, gerichtet auf Zahlung der Altersrente, und die Revision beim Bundessozialgericht (B 13/4 R 531/06 R, Beschluss vom 12.09.2007) blieben ohne Erfolg. - BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R
Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11
Soweit der 8. Senat des BSG (Urteil v. 08.10.1998, B 8 KN 1/97 U R, in Juris) sowie weitere vom SG in der angefochtenen Entscheidung zitierte Stimmen in Rechtsprechung und Literatur eine gegenteilige Auffassung vertreten, bleiben diese ohne Begründung und Auseinandersetzung mit der Entscheidung des 11. Senats vom 25.10.1984.
- BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland - …
Auch wird angenommen, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch Erbschaft auf eine andere Person übergehen kann (…BSG vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 S 13; LSG Rheinland-Pfalz vom 10.3.1993 - L 3 U 147/91 - Breithaupt 1993, 919, 926;… BSG vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - SGb 2000, 29, 31 mit kritischer Anm Brandenburg aaO, 33, 35; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.3.2013 - L 9 R 4622/11 - juris RdNr 19) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15
Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame …
Auch wird vertreten, dass das Erlöschen eines Anspruchs auf Geldleistungen nach § 59 Satz 2 SGB I auch bei einer Verletzung der in § 115 Absatz 6 SGB VI normierten Hinweispflicht und eines sich hieraus ergebenden sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht wegen dieses Herstellungsanspruchs ausgeschlossen ist (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 19.03.2013, L 9 R 4622/11 (Revision bei im Urteil zugelassener Revision nicht eingelegt)). - LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der …
Einschränkend wird weiter ausgeführt, dass der Übergang von Geldleistungen aus "rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen nur insoweit angebracht" ist, wenn die Leistungen entweder festgestellt, vom Berechtigten beantragt oder ein Feststellungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2013 - L 9 R 4622/11 -, juris Rz. 19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17
Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen …
Auch wird vertreten, dass das Erlöschen eines Anspruchs auf Geldleistungen nach § 59 Satz 2 SGB I auch bei einer Verletzung der in § 115 Absatz 6 SGB VI normierten Hinweispflicht und eines sich hieraus ergebenden sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht wegen dieses Herstellungsanspruchs ausgeschlossen ist (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 19.03.2013, L 9 R 4622/11 (Revision bei im Urteil zugelassener Revision nicht eingelegt)). - LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18
Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine …
Einschränkend wird weiter ausgeführt, dass der Übergang von Geldleistungen aus "rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen nur insoweit angebracht" ist, wenn die Leistungen entweder festgestellt, vom Berechtigten beantragt oder ein Feststellungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2013 - L 9 R 4622/11 -, juris Rz. 19).