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   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 U 317/15   

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https://dejure.org/2018,19253
LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 U 317/15 (https://dejure.org/2018,19253)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2018 - L 10 U 317/15 (https://dejure.org/2018,19253)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2018 - L 10 U 317/15 (https://dejure.org/2018,19253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Klagebefugnis der Erben im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung weiterer Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsstreit um die Anerkennung weiterer Unfallfolgen - Kläger verstirbt im Laufe des Berufungsverfahrens - Ehefrau führt den Prozess als Miterbin fort - zunächst zulässige Berufung des Klägers wird daraufhin unzulässig - fehlende Verletzung eigener Rechte der Klägerin - ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 1 SGG, § 202 S 1 SGG, § 239 Abs 1 ZPO, § 56 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 59 S 1 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Verurteilung des Unfallversicherungsträgers auf Anerkennung weiterer Unfallfolgen - Fortführung des Rechtsstreits nach dem Tod des Versicherten - keine Klagebefugnis der Erben - (Nicht-)Vorliegen eines Verwaltungsverfahrens mit ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Klagebefugnis der Erben im sozialgerichtlichen Verfahren zur Feststellung weiterer Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 U 317/15
    Indes hat der Versicherte vor dem SG keine fälligen Ansprüche auf laufende Geldleistungen erstritten (siehe BSG, Urteil vom 30.03.2017, B 2 U 15/15 R, in juris), sondern lediglich die Verurteilung der Beklagten erreicht, das Ereignis vom 26.06.2009 als Arbeitsunfall und die Ruptur der langen proximalen Bizepssehne rechts als Gesundheitserstschaden anzuerkennen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von jenem, der der Entscheidung des BSG vom 30.03.2017 (B 2 U 15/15 R, in juris) zu Grunde lag, da mit dem in jenem Verfahren angefochtenen Bescheid ausdrücklich auch im Verfügungssatz Leistungen abgelehnt wurden.

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 U 317/15
    Allerdings fehlt es der Klägerin an der erforderlichen Klagebefugnis (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R, in juris und vom 08.03.2016, B 1 KR 19/15 R in SozR 4-3250 § 17 Nr. 4).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 10 U 317/15
    Allerdings fehlt es der Klägerin an der erforderlichen Klagebefugnis (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 21.09.2010, B 2 U 25/09 R, in juris und vom 08.03.2016, B 1 KR 19/15 R in SozR 4-3250 § 17 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 U 1819/22
    Nicht (mehr) streitgegenständlich ist ferner die Verlautbarung im Bescheid vom 18.09.2019, dass "ein Anspruch auf Leistungen über den 09.05.2019" nicht bestehe, nachdem der Kläger sein zunächst mit der Klage geltend gemachtes - nur pauschales - Begehren auf "Leistungen" über den genannten Zeitpunkt hinaus im Klageverfahren (zu Recht, da ohnehin unzulässig; s. dazu nur BSG 27.09.2023, B 2 U 13/21 R, in juris, Rn. 10 a.E. m.w.N.; 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, a.a.O. Rn. 17 f.; Senatsurteil vom 19.04.2018, L 10 U 317/15, in juris, Rn. 16 m.w.N.) zuletzt nicht mehr weiterverfolgt hat.
  • LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 40/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Versterben des Klägers

    Die vom Berichterstatter unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R, NJW 2017, 2858, und des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 19. April 2018 - L 10 U 317/15, BeckRS 2018, 14759, infrage gestellte Klagebefugnis bestehe im Hinblick auf die Anwendung der Vorschrift des § 44 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch (SGB X).

    Es fehlt den in den Rechtsstreit als Gesamtrechtsnachfolgern/-innen (§ 58 Satz 1 SGB I in Verbindung mit §§ 1922 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) eingetretenen Klägern/-innen zu 1 bis 5 an der erforderlichen Klagebefugnis, weil eine Verletzung subjektiver Rechte für sie nicht in Betracht kommt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2018 - L 10 U 317/15, juris), und deshalb auch am erforderlichen Feststellungsinteresse.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2019 - L 1 U 3477/18
    Die Klägerin hat jedoch mit Blick auf die von ihr begehrte Anerkennung der BK Nr. 4301 und Nr. 4302 BKV keinerlei Rechtsschutzbedürfnis, da die von der Beklagten begehrte Feststellung nicht geeignet ist, die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung der Klägerin zu verbessern (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a.a.O., vor § 51, Rn. 16 a, m.w.N.; in einer vergleichbaren Konstellation bereits die Klagebefugnis verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2018 - L 10 U 317/15 -, juris, Rn. 14).
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