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   LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20   

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https://dejure.org/2021,716
LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20 (https://dejure.org/2021,716)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20 (https://dejure.org/2021,716)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - L 3 AL 1926/20 (https://dejure.org/2021,716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Privilegierte Bemessung des Arbeitslosengeldes von Altersteilzeitarbeitnehmern auf ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R

    Arbeitslosengeld - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
    Arbeitslose Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten eine privilegierte Bemessung des Arbeitslosengeldes auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgeltes, das sie ohne Altersteilzeit erhalten hätten, nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals eine - gegebenenfalls auch abschlagsbehaftete - Altersrente beanspruchen können (Anschluss an BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R).

    Ergänzend hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.12.2005 (B 7a AL 30/05 R) ausgeführt, nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG greife die Begünstigung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nur so lange, bis der Arbeitslose eine Rente wegen Alters beanspruchen könne.

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie dem gesetzgeberischen Willen, wie er in der Gesetzesbegründung zu § 10 AltTZG zum Ausdruck kommt, dass die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG auch dann Anwendung findet, wenn eine Altersrente nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden kann (BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, juris Rn. 14; BT-Drucks. 13/4877, S. 29 f.).

    Vielmehr knüpft die Regelung an die unterschiedlichen Gruppen von Teilzeitarbeitnehmern und damit an verschiedene Sachverhalte an: Während sich der Gesetzgeber für den Bereich der Altersteilzeit entschieden hat, dass Nachteile, die sich durch die Teilzeitarbeit in Bezug auf die Höhe des Arbeitslosengeldes ergeben können, durch eine Erhöhung des Bemessungsentgeltes ausgeglichen werden sollen, hat er in Bezug auf die übrigen Teilzeitarbeitnehmer einen Ausgleich über eine Verlängerung des Bemessungsrahmens vorgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, juris Rn. 13).

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 12.09.2017 (B 11 AL 25/16 R) führt er aus, nach diesem Urteil hätte er keine Sperrzeit bekommen, wenn er einen Aufhebungsvertrag geschlossen hätte, um direkt in Rente zu gehen und sich dann aber umentschieden und Leistungen nach dem SGB III beantragt hätte.

    (4) Auch aus dem vom Kläger erwähnten Urteil des BSG vom 12.09.2017 (B 11 AL 25/16 R) lässt sich nichts für den vorliegenden Fall herleiten.

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
    Auch eine analoge Anwendung des § 96 SGG kommt insoweit nach der Rechtsprechung des BSG seit Inkrafttreten der Gesetzesfassung des § 96 SGG vom 01.04.2008 nicht mehr in Betracht (BSG, Beschluss vom 16.12.2009 - B 7 AL 146/09 B, juris Rn. 6; anders noch unter der vorherigen Rechtslage BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R, juris Rn. 16 ff.).
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 146/09 B

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; analoge Anwendbarkeit des § 96

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
    Auch eine analoge Anwendung des § 96 SGG kommt insoweit nach der Rechtsprechung des BSG seit Inkrafttreten der Gesetzesfassung des § 96 SGG vom 01.04.2008 nicht mehr in Betracht (BSG, Beschluss vom 16.12.2009 - B 7 AL 146/09 B, juris Rn. 6; anders noch unter der vorherigen Rechtslage BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20
    Art. 3 Abs. 1 GG schützt nicht vor jeglicher Ungleichbehandlung, sondern nur vor einer Ungleichbehandlung ohne hinreichend gewichtigen Grund (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvL 11/94, juris Rn. 129 ff.).
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