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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12   

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https://dejure.org/2013,65846
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12 (https://dejure.org/2013,65846)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 5 R 2329/12 (https://dejure.org/2013,65846)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 5 R 2329/12 (https://dejure.org/2013,65846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Sie verwies u.a. auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R), in dem das Bundessozialgericht so genannte Freelance-Piloten als selbstständig tätige Personen eingestuft habe.

    Der vorliegende Sachverhalt sei mit dem Sachverhalt des Urteils des BSG vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R) vergleichbar.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R) zu den so genannten Freelance-Piloten sei als Entscheidung im Einzelfall zu betrachten, die keine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung entfalte.

    Maßgebend sei stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urt. v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -).

    In diesem Punkt sei der vorliegende Sachverhalt auch mit dem Sachverhalt im Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R) vergleichbar.

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BSG vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R) berufen, in dem für den Einsatz sogenannter Freelancer-Piloten eine Sozialversicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung verneint wurde.

  • SG Detmold, 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Das Sozialgericht Detmold (Urt. v. 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06 -) habe bezüglich des Einsatzes von selbstständig tätigen Notärzten im Rettungsdienst als ausschlaggebenden Punkt für eine selbstständige Tätigkeit angesehen, dass die von dem Träger des Rettungsdienstes eingesetzten Notärzte nicht verpflichtet gewesen seien, am Rettungsdienst teilzunehmen.

    Anwendbar sei - neben der Freelancer-Entscheidung des BSG- hingegen die vom Sozialgericht zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Detmold vom 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06 -, welche zur Frage der Selbständigkeit nebenberuflicher Notärzte ergangen sei.

    Auf die Frage, ob die Klägerin die Rettungsassistenten aus dem Pool zum Einsatz hätte verpflichten können, kommt es daher entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Stuttgart im angegriffenen Urteil und im darin in Bezug genommenen Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.11.2009 (S 8 (2) R 219/06) nicht maßgeblich an.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Die Änderung ergehe aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R) sowie vom 04.06.2009 (B12 R 6/08 R).

    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. BSG, Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, U. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung indessen nicht wesentlich bestimmen (BSG; Beschl. v. 16.08.2010, - B 12 KR 100/09 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Das LSG Baden-Württemberg habe in Entscheidungen vom 17.01.2012 (L 11 R 1138/10) und vom 21.11.2008 (Az.: L 4 KR 4098/06) ausgeführt, dass auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse Vertragsgestaltungen nicht unüblich seien, die es weitgehend dem Arbeitnehmer überließen, ob er im Anforderungsfall tätig werden wolle oder ob er ein konkretes Angebot im Einzelfall ablehne.
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Dass sich das Weisungsrecht regelmäßig lediglich auf allgemeine organisatorische Fragen bezogen habe und fachliche Einzelanweisungen nicht geboten gewesen seien, entspreche der Typik bei fachlich qualifiziertem Personal (BSG, Urt. v. 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R -).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.06.2001, - B 12 KR 44/00 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1138/10
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2925/10
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85

    Hauskrankenpflegerin; Häusliche Krankenpflege; Versicherungspflichtiges

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

    Zu deren Begründung hat sie sich auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2013 (L 5 R 2329/12) zur Tätigkeit eines Rettungsassistenten in der Luftrettung berufen, ferner auf das Urteil des LSG Niedersachen-Bremen vom 18. Dezember 2013 (L 2 R 64/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2017 - L 2 R 3158/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

    Mit der Eintragung in den Dienstplan und der damit verbundenen Verpflichtung zur Übernahme der Tour sei die Klägerin in die betriebliche Organisation der Beigeladenen eingegliedert (mit Hinweis auf Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2013 - L 5 R 2329/12 -).

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2013 (L 5 R 2329/12) abstelle, verhelfe dies ihr nicht zum Erfolg, da der dortige zu entscheidende Sachverhalt vom hiesigen abgewichen sei.

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