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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18   

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LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18 (https://dejure.org/2019,8620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2019 - L 5 KR 799/18 (https://dejure.org/2019,8620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2019 - L 5 KR 799/18 (https://dejure.org/2019,8620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Die hierzu durch Beschluss des Vorstands des Spitzenverbandes der Krankenkassen vom 27.10.2008 (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 04.11.2008) mit Wirkung zum 01.01.2009 erlassenen "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; BeitrVerfGrsSz) sind gegenüber den Mitglieds-Krankenkassen und deren Mitgliedern verbindlich (vgl. auch zu deren Wirksamkeit: BSG, Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R -, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R -, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 21/14 R - und Urteil vom 30.11.2016, - B 12 KR 6/15 R-, jew. in juris).

    Das BSG hat mit Urteil vom 19.12.2012 (a.a.O.) auch entschieden, dass die BeitrVerfGrsSz für sich genommen in Einklang mit höherrangigem (Gesetzes- und Verfassungs-)Recht stehen.

  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Indes ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 26/90 - und vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, beide in juris) der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebende Verdienst nur derjenige, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.

    Hiernach ist die Überschreitung der JAG vorausschauend zu ermitteln (Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 -, in juris, dort Rn. 33; bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, in juris).

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Bei der Berechnung werden die monatlichen Entgeltansprüche des Versicherten auf ein Jahr hochgerechnet (in der Regel mittels einer Multiplikation mit zwölf; BSG, Beschluss des Großen Senats vom 30.06.1965 - GS 2/64 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 3332/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Ob das regelmäßige Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung die maßgebende JAG übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2010 - L 4 R 3332/08 -, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2015 - L 8 R 599/13 -, jew. in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Hiernach ist die Überschreitung der JAG vorausschauend zu ermitteln (Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 -, in juris, dort Rn. 33; bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - L 8 R 599/13

    Streit im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Ob das regelmäßige Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung die maßgebende JAG übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2010 - L 4 R 3332/08 -, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2015 - L 8 R 599/13 -, jew. in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 3463/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Der erkennende Senat hat dies berücksichtigt und geht in seiner ständigen Rechtsprechung von der Wirksamkeit der BeitrVerfGSz aus (u.a. Urteil vom 14.12.2016 - L 5 KR 3463/14 - Beschluss vom 22.12.2016 - L 5 KR 5150/16 - Urteil vom 17.05.2017, - L 5 KR 1028/16 -, jeweils n.v.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 KR 1028/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Der erkennende Senat hat dies berücksichtigt und geht in seiner ständigen Rechtsprechung von der Wirksamkeit der BeitrVerfGSz aus (u.a. Urteil vom 14.12.2016 - L 5 KR 3463/14 - Beschluss vom 22.12.2016 - L 5 KR 5150/16 - Urteil vom 17.05.2017, - L 5 KR 1028/16 -, jeweils n.v.).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Indes ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 26/90 - und vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, beide in juris) der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebende Verdienst nur derjenige, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18
    Zu berücksichtigen sind danach alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R -, in juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 5514/11

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie -

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 21/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine Gewährung

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

  • BSG, 24.01.2017 - B 12 KR 19/17 B
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 127/15
  • SG Berlin, 01.03.2024 - S 89 KR 572/20

    JAEG, Prognose, Entgeltveränderungen, Beschäftigungswechsel, Mutterschutz,

    Denn diese Regelung ist nach der Überzeugung der Kammer nur für laufende Beschäftigungsverhältnisse anwendbar und nicht bei Neuaufnahme (oder Wechsel) einer Beschäftigung mit einem über der JAEG liegenden regelmäßigen Arbeitsentgelt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2019 - L 5 KR 799/18, Rn. 39 - juris; Vossen, in Krauskopf, 120. EL November 2023, SGB V § 6 Rn. 66; Ulmer, in BeckOK SozR, 71. Ed. 1.12.2023, SGB V § 6 Rn. 17; a.A. Felix, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 6 SGB V (Stand: 21.12.2023), Rn. 31; BeckOGK/Peters, 1.9.2019, SGB V § 6 Rn. 21).

    Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung, da mit ihr der kurzfristige Wechsel zwischen Versicherungspflicht und -freiheit vermieden werden soll, um eine gewisse Kontinuität im Versicherungsverlauf zu gewährleisten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2019 - L 5 KR 799/18, Rn. 39 - juris; Vossen, in Krauskopf, 120. EL November 2023, SGB V § 6 Rn. 64).

    Das Arbeitsentgelt ist vor dem Hintergrund, dass die Beurteilung der Versicherungspflicht bereits bei Aufnahme der Beschäftigung und auch danach zu jeder Zeit mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können soll, dann regelmäßig i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, wenn der Betroffene einen Anspruch auf sie hat und sie ihm mit hinreichender Sicherheit zufließen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2019 - L 5 KR 799/18, Rn. 37 - juris).

    Hiernach ist die Überschreitung der JAEG vorausschauend zu ermitteln (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2019 - L 5 KR 799/18, Rn. 37 - juris).

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