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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12   

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https://dejure.org/2013,5756
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12 (https://dejure.org/2013,5756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2013 - L 8 U 3733/12 (https://dejure.org/2013,5756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2013 - L 8 U 3733/12 (https://dejure.org/2013,5756)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Sachleistungsprinzip - Bereitstellung notwendiger Kontaktlinsenpflegemittel - kein Ausschluss gem § 31 SGB 7 iVm §§ 35, 35a und 36 SGB 5 - Festbetragsregelung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch gegenüber der Unfallversicherung auf Freistellung von den Kosten für Kontaktlinsen-Pflegemittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten für Pflegemittel für Kontaktlinsen als Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rabüro.de

    Kein Heilbehandlungsanspruch hinsichtlich Kosten für Pflegemittel für Kontaktlinsen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Heilbehandlung - Hilfsmittel - Pflegemittel von Kontaktlinsen - Kostenübernahmepflicht des UV-Trägers - notwendige Betriebs-kosten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 27 Abs 1 Nr 4 SGB 7, § 29 Abs 1 SGB 7, § 31 Abs 1 SGB 7, § 33 Abs 3 S 4 SGB 5
    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Sachleistungsprinzip - Bereitstellung notwendiger Kontaktlinsenpflegemittel - kein Ausschluss gem § 31 SGB 7 iVm §§ 35, 35a und 36 SGB 5 - Festbetragsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Freistellung von den Kosten für Pflegemittel für Kontaktlinsen als Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2009 - L 9 U 5399/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Nach Zulassung der Berufung durch das Landessozialgericht (Beschluss vom 13.09.2007 - L 9 U 824/07 NZB -) hob das Landessozialgericht den angefochtenen Gerichtsbescheid des SG sowie die Bescheide der Beklagten auf und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 140, 50 EUR (Urteil des Landessozialgerichts vom 14.04.2009 - L 9 U 5399/07 -).

    Der Senat hat die Verwaltungsakten der Beklagten und die Akte des Sozialgerichts einschließlich der dort entstandenen Vorakte S 2 U 2278/04 und die Akte des Landessozialgerichts L 9 U 5399/07 beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Die Klage auf Kostenerstattung für bereits erbrachte Aufwendungen in der Vergangenheit ist aber nicht zulässigerweise beschränkbar auf den Erlass eines Grundurteils i.S. von § 130 Abs. 1 SGG, denn hinreichend bestimmt ist der Kostenerstattungsanspruch nur durch den bezifferten Leistungsantrag (vgl. BSG Urteile vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R, BSGE 83, 254, Juris Rn.27, vom 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, BSGE 94, 205, Juris Rn. 13, vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R, BSGE 106, 81, Juris Rn. 28).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Es ist deshalb auch unerheblich, dass das Hilfsmittel "Kontaktlinse" seine Funktion zunächst auch ohne Verwendung von Pflegemitteln zu erfüllen geeignet ist, anders als etwa im bereits entschiedenen Fall zur Erstattung der Kosten des Ladestroms für das Hilfsmittel Elektrorollstuhl (BSG Urteil vom 22.06.2004 - B 2 U 11/03R -, SozR 4-2700 § 31 Nr. 1), der ohne Akkustrom überhaupt nicht nutzbar ist.
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Die Klage auf Kostenerstattung für bereits erbrachte Aufwendungen in der Vergangenheit ist aber nicht zulässigerweise beschränkbar auf den Erlass eines Grundurteils i.S. von § 130 Abs. 1 SGG, denn hinreichend bestimmt ist der Kostenerstattungsanspruch nur durch den bezifferten Leistungsantrag (vgl. BSG Urteile vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R, BSGE 83, 254, Juris Rn.27, vom 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, BSGE 94, 205, Juris Rn. 13, vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R, BSGE 106, 81, Juris Rn. 28).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Die Klage auf Kostenerstattung für bereits erbrachte Aufwendungen in der Vergangenheit ist aber nicht zulässigerweise beschränkbar auf den Erlass eines Grundurteils i.S. von § 130 Abs. 1 SGG, denn hinreichend bestimmt ist der Kostenerstattungsanspruch nur durch den bezifferten Leistungsantrag (vgl. BSG Urteile vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R, BSGE 83, 254, Juris Rn.27, vom 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, BSGE 94, 205, Juris Rn. 13, vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R, BSGE 106, 81, Juris Rn. 28).
  • BSG - B 2 U 16/09 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 8 U 3733/12
    Im Rahmen der vom Landessozialgericht zugelassenen Revision schlossen die Beteiligten vor dem Bundessozialgericht (B 2 U 16/09 R) den Vergleich vom 15.06.2010.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 U 3467/20
    Den Antrag der Klägerin auf "Übernahme von Behandlungskosten" über den 13.12.2010 hinaus legt der Senat - ebenso wie das SG Stuttgart - als eine auf die Verpflichtung der Beklagten zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes über das Bestehen der streitigen Rechtspflicht zur Kostenerstattung gerichtete Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG aus, da eine auf die Verurteilung der Beklagten zur Übernahme der entstandenen Behandlungskosten für die Vergangenheit gerichtete Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 und Abs. 4 SGG in Ermangelung einer Bezifferung der entstandenen Kosten unzulässig wäre, weil eine Klage auf Kostenerstattung für bereits erbrachte Aufwendungen nicht auf ein Grundurteil beschränkbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2013 - L 8 U 3733/12, juris Rn. 22).
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