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   LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09   

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https://dejure.org/2010,4153
LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09 (https://dejure.org/2010,4153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09 (https://dejure.org/2010,4153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2010 - L 7 AS 5458/09 (https://dejure.org/2010,4153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von tatsächlichen Unterhaltszahlungen bei Unterhaltstitel - Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit - gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind - Umfang der Selbsthilfeverpflichtung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungen von Kindesunterhalt sowie Fahrtkosten für Familienheimfahrten als vom monatlichen Einkommen absetzbar im Hinblick auf einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anrechnung von erzieltem Einkommen i.R.v. Leistungen zur Sicherung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Absetzung von tatsächlichen Unterhaltszahlungen bei Unterhaltstitel trotz Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Absetzung von tatsächlichen Unterhaltszahlungen bei Unterhaltstitel trotz Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Anknüpfungspunkt für die Sozialhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen, also sein - tatsächliches - Unvermögen, sich die Mittel zu beschaffen, die eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (Faktizitätsprinzip; vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 21, 208 ; 55, 148 ; 67, 163 ; 108, 36; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20; ebenso BSG SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 14).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerwG, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht besteht, wenn mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten "bereite Mittel" zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 ; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20).

    Ansprüche bzw. Rechte sind dabei nur dann in angemessener Zeit realisierbar, wenn sie rechtzeitig zur Deckung des Bedarfs durchgesetzt werden können (vgl. z.B. BVerwGE 55, 148 ), etwa im Wege der einstweiligen Verfügung (BVerwGE 67, 163 ).

    Es genügt dagegen nicht, wenn Abhilfe allenfalls im Wege eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens möglich ist (BVerwGE 55, 148 ).

    Auf jeden Fall müsse von der Regel, dass ein Hilfebedürftiger zuerst an sich denken müsse, abgewichen werden, wenn es um die von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zu erfüllende (gesteigerte) Unterhaltspflicht gehe (BVerwGE 55, 148 ).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Anknüpfungspunkt für die Sozialhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen, also sein - tatsächliches - Unvermögen, sich die Mittel zu beschaffen, die eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (Faktizitätsprinzip; vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 21, 208 ; 55, 148 ; 67, 163 ; 108, 36; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20; ebenso BSG SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 14).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerwG, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht besteht, wenn mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten "bereite Mittel" zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 ; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20).

    Ansprüche bzw. Rechte sind dabei nur dann in angemessener Zeit realisierbar, wenn sie rechtzeitig zur Deckung des Bedarfs durchgesetzt werden können (vgl. z.B. BVerwGE 55, 148 ), etwa im Wege der einstweiligen Verfügung (BVerwGE 67, 163 ).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Dabei wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten; demzufolge kann dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 - ; NJW-RR 2008, 1025; Bundesgerichtshof FamRZ 2003, 1471; Oberlandesgericht Brandenburg NJW-RR 2009, 150; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2010, 221).

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird dabei (wohl überwiegend) vorausgesetzt, dass das zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit erzielte Einkommen eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei bleibt (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 150; FamRZ 2006, 1297; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1296; Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.; a.A. OLG Hamm NJW 2009, 3446 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08

    Fiktive Nebeneinkünfte trotz SGB II bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Dabei wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten; demzufolge kann dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 - ; NJW-RR 2008, 1025; Bundesgerichtshof FamRZ 2003, 1471; Oberlandesgericht Brandenburg NJW-RR 2009, 150; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2010, 221).

    Die Arbeitssuche darf sich dabei nicht auf die Erlangung einer Arbeit in dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf beschränken; von dem Arbeitsuchenden wird vielmehr verlangt, sich um jede Art von Tätigkeit zu bewerben, d.h. auch solcher, die unterhalb seines Ausbildungsniveaus liegen (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2304; Schleswig-Holsteinisches OLG, NJW-RR 2010, 221).

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Anknüpfungspunkt für die Sozialhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Lage des Hilfebedürftigen, also sein - tatsächliches - Unvermögen, sich die Mittel zu beschaffen, die eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (Faktizitätsprinzip; vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 21, 208 ; 55, 148 ; 67, 163 ; 108, 36; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20; ebenso BSG SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 14).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BVerwG, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht besteht, wenn mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten "bereite Mittel" zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 ; Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 20).

  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird dabei (wohl überwiegend) vorausgesetzt, dass das zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit erzielte Einkommen eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei bleibt (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 150; FamRZ 2006, 1297; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1296; Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.; a.A. OLG Hamm NJW 2009, 3446 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 7 WF 107/06

    Zur Erfüllung titulierter Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder erzieltes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird dabei (wohl überwiegend) vorausgesetzt, dass das zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit erzielte Einkommen eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei bleibt (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 150; FamRZ 2006, 1297; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1296; Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.; a.A. OLG Hamm NJW 2009, 3446 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 13 UF 2/09

    Umfang zumutbarer Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils; Möglichkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird dabei (wohl überwiegend) vorausgesetzt, dass das zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit erzielte Einkommen eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei bleibt (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 150; FamRZ 2006, 1297; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1296; Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.; a.A. OLG Hamm NJW 2009, 3446 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung m.w.N.).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 17/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Schließlich handelt es sich angesichts der oben dargestellten Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht auch nicht um freiwillige Zahlungen des Klägers, die das zu berücksichtigende Einkommen nicht zu vermindern vermögen (BSG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 17/09 - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 12.05.2009 - L 7 AS 146/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Unterhaltszahlungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09
    Für eine einschränkende Auslegung in diesem Sinne ist daher kein Raum (Sächsisches LSG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - L 7 AS 146/09 B ER - ).
  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 37.97

    Sozialhilfe, keine Einsatzgemeinschaft zwischen in,Haushaltsgemeinschaft lebenden

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Der hier auftretende Konflikt zwischen den unterschiedlichen Grundsätzen der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht und denen der Grundsicherung, in der sich die Bedarfsdeckung nicht nach den Möglichkeiten, sondern der tatsächlichen Einkommenssituation bemisst, kann nur in der Weise gelöst werden, dass der Hilfebedürftige ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die nicht mehr zutreffende Unterhaltstitulierung abändern zu lassen bzw. einen Unterhaltstitel, der einen fiktiven Unterhalt festsetzt, abändern zu lassen (so auch LSG Sachsen v. 12. Mai 2009, L 7 AS 146/09 B ER - Juris mit zustimmender Anm. von Schürmann, jurisPR-FamR, 1/2010 Anm. 3; a.A. LSG Baden-Württemberg v. 22. April 2010, L 7 AS 5458/09 - Juris, nicht rechtskräftig, Revision beim BSG unter dem Az. B 4 AS 78/10 R anhängig).
  • SG Augsburg, 09.09.2010 - S 11 AS 1037/09

    Wechselndes Einkommen ist i.R.d. vorläufig gewährten Grundsicherung für

    Vor diesem Hintergrund ist eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass dies nur dann gelten solle, wenn auch die Zwangsvollstreckung aus dem bestehenden Unterhaltstitel hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, nicht anzunehmen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2010, Az: L 7 AS 5458/09 und LSG Sachsen, Beschluss vom 12.05.2009, Az: L 7 AS 146/09 B ER).
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