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   LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00   

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https://dejure.org/2000,17890
LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00 (https://dejure.org/2000,17890)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.2000 - L 7 U 1515/00 (https://dejure.org/2000,17890)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2000 - L 7 U 1515/00 (https://dejure.org/2000,17890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung - Schadensersatzanspruchshöhe für zerstörte Brille - keine Begrenzung auf Festbetragsregelung der Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe des Schadensersatzanspruchs für durch Arbeitsunfall beschädigte Brille

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.02.2000 - L 3 U 164/99

    Unfallversicherung - Ersatz - zerstörte Brille - Festbetragsregelung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00
    Die Beklagte verwies auf die Richtlinien des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V. (HVBG) vom 19.11.1992 und vom 16.10.1997 sowie auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 01.02.2000 (L 3 U 164/99).

    Eine Begrenzung des Schadensersatzanspruchs ist entgegen der hierzu vertretenen anderslautenden Meinung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2000 a.a.O., mit Hinweis auf die gleichlautende Entscheidung des LSG für das Saarland, Beschluß vom 12.08.1998 - L 2 U 82/98 NZB -) den §§ 31, 29 SGB VII nicht zu entnehmen.

  • LSG Bayern, 13.02.2002 - L 2 U 82/98
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00
    Eine Begrenzung des Schadensersatzanspruchs ist entgegen der hierzu vertretenen anderslautenden Meinung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2000 a.a.O., mit Hinweis auf die gleichlautende Entscheidung des LSG für das Saarland, Beschluß vom 12.08.1998 - L 2 U 82/98 NZB -) den §§ 31, 29 SGB VII nicht zu entnehmen.
  • SG Gelsenkirchen, 11.05.1998 - S 10 U 71/98

    Arbeitsunfall - zerstörte Brille - Naturalrestitution - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00
    Er verweise auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen (Az. S 10 U 71/98), das einen Kostenersatz für eine beschädigte Brille in voller Höhe zugesprochen habe.
  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 66/75

    Körperersatzstück - Größeres orthopädisches Hilfsmittel - Brille - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - L 7 U 1515/00
    Schadensersatz für Brillen war davon nicht erfaßt (BSGE 41, 61), gleichwohl entsprach es ständiger Praxis der Unfallversicherungsträger, über die gesetzliche Regelung hinaus orthopädische Hilfsmittel schlechthin, d.h. nicht nur "größere" im Sinne von § 557 RVO, und bis zu festen Beträgen auch Brillen (Gläser und Brillengestelle) zu ersetzen (vgl. Lauterbach in Unfallversicherung, § 548 RVO Anm. 94, § 557 Anm. 57; Ricke in Kass.Komm., § 557 RVO Rdnr. 14).
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