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   LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09   

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https://dejure.org/2010,6491
LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09 (https://dejure.org/2010,6491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09 (https://dejure.org/2010,6491)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2010 - L 7 SO 2761/09 (https://dejure.org/2010,6491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger durch die Krankenkassen im gesetzlichen Auftrag - private Krankenversicherung - vorrangige Selbsthilfemöglichkeit - Antrag auf Wiederaufnahme - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines grundsätzlichen Anspruchs auf sozialhilferechtliche Hilfe bei Krankheit in Form der Übernahme der Krankenbehandlung durch eine Krankenkasse; "Übernahme" der Leistungen für Behandlungen im Krankheitsfall durch die Krankenkassen bei einer bestehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Ausschluss der Hilfe bei Krankheit durch vorrangige Selbsthilfemöglichkeit; Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sozialhilfe für Krankheitskosten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Der Leistungsausschluss als Student nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ändert nichts an der daraus resultierenden grundsätzlichen Zuordnung nicht zum SGB XII, sondern zum SGB II (vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Die Vorschrift stellt allein auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung ab (BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 6 und 8).

  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Insoweit besteht zwischen der Krankenkasse und dem Sozialhilfeträger ein gesetzliches Auftrags- oder zumindest auftragsähnliches Verhältnis (Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 264 Nr. 1 bzw. Nr. 2).

    Aus diesem erwächst dem einzelnen Hilfebedürftigen ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf die Erbringung einzelner Leistungen der Behandlung im Krankheitsfall (BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 1).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge betrifft daher einen ausbildungsbedingten Bedarf (BVerwGE 109, 331), dessen Leistung an den Kläger somit nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ausgeschlossen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2009 - L 23 SO 148/09

    Einstweilige Anordnung; vorrangige Selbsthilfemöglichkeiten bei Hilfe bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Diese gesetzgeberische Systementscheidung darf nicht durch eine beitragsfreie Krankenhilfe im Rahmen des § 48 SGB XII/§ 264 SGB V unterlaufen werden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - L 23 SO 148/09 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2009 - L 11 KR 497/09

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter - Anspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Auch wenn man davon ausgeht, dass für das Merkmal (a) die gesetzliche Krankenversicherung nicht unmittelbar vorausgehen muss (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - L 11 KR 497/09 ER-B - ; Peters in KassKomm, SGB V, § 5 Rdnr. 166; a.A. Baier in Krauskopf, SGB V, § 5 Rdnr. 80), ist es für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V jedenfalls schädlich, wenn nach dem Ende einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitweise ein Zustand bestanden hat, in dem die Person privat krankenversichert war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 9 B 36/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Daher war hier nicht zu entscheiden, ob die Selbsthilfemöglichkeit dann an der rechtzeitigen Realisierung scheitert, wenn die Zuordnung zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung gerade streitig und mit erheblichen Problemen im Tatsächlichen verbunden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2007 - L 9 B 36/07 SO ER - : in einem solchen Fall keine Verweisung auf den Selbsthilfegrundsatz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08

    Fehlender Krankenversicherungsschutz; Möglichkeit der privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Einem Verweis auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages im Rahmen der Selbsthilfe kann nicht entgegengehalten werden, eine solchermaßen "unterlassene Vorsorge" sei gesetzessystematisch unter die Regelung des Kostenersatzes bei schuldhafter Herbeiführung der Anspruchsvoraussetzungen gem. § 103 SGB XII zu fassen (angedeutet in LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2008 - L 15 B 32/08 SO ER - m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Auf einen Mangel an "bereiten Mitteln" kann sich daher nicht berufen, wer einen ihm zustehenden, realisierbaren Anspruch, dessen Erfüllung die Notlage zu beheben geeignet ist, nicht durchsetzt (BVerwGE 67, 163; Armborst/Brühl, a.a.O., Rdnr. 14; Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 12).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Aus der Systematik des SGB XII entnimmt das BSG (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - ) jedoch, dass es sich bei § 2 Abs. 1 SGB XII nicht um eine isolierte Ausschlussnorm handelt; eine Ausschlusswirkung ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist dennoch denkbar in extremen Ausnahmefällen ("allgemeine Selbsthilfe nach § 2 Abs. 1, 1. Alt SGB XII"), etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09
    Es kommt mithin nicht auf abstrakte Rechtspositionen an, sondern auf die tatsächliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung (Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 23, 149).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 124/16

    Anspruch auf Leistungen zur Krankenbehandlung nach dem SGB XII

    Auf einen Mangel an "bereiten Mitteln" kann sich daher nicht berufen, wer einen ihm zustehenden, realisierbaren Anspruch, dessen Erfüllung die Notlage zu beheben geeignet ist, nicht durchsetzt (so LSG Baden-Württemberg,, Urt.v. 25.4.2010, L 7 SO 2761/09 - juris Rn. 24; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.05.1983 - 5 C 112/81 - juris Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 10 AS 817/10

    Alg II; Zuschuss; Beitrag; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Feststellung;

    Ein Ablehnungsrecht hat danach nur ein früherer Versicherer und dies zudem lediglich unter Umständen, die hier nicht vorliegen (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - L 7 SO 2761/09 - juris Rdnr 57, das aus den erwähnten Ausnahmevorschriften ebenfalls den Umkehrschluss zieht, dass der Versicherer den Antrag nicht etwa dann ablehnen darf, wenn der Antragsteller angibt, die Beiträge nicht zahlen zu können).
  • SG Altenburg, 06.11.2018 - S 21 SO 2538/17

    Sozialhilfe - Hilfen zur Gesundheit - Hilfe bei Krankheit - Nachrangigkeit

    Es liegt hier eine gesetzgeberische Systementscheidung vor, den Krankenversicherungsschutz aller nicht anderweitig abgesicherten Personen nicht mehr über die sozialhilferechtliche Krankenhilfe, sondern vorrangig über die private Krankenversicherung zu gewährleisten; diese Systementscheidung zeigt sich auch darin, dass zeitgleich mit der Einführung des Basistarifs seit dem 1. Januar 2009 nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes eine entsprechende Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2010, Az.: L 7 SO 2761/09, Rn. 63, juris).
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