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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01   

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https://dejure.org/2002,27614
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01 (https://dejure.org/2002,27614)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01 (https://dejure.org/2002,27614)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - L 13 AL 4894/01 (https://dejure.org/2002,27614)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01
    Mit der Aufhebung der Entziehung des Alg erlangt der Kläger wieder den ihm aus der bindenden Leistungsbewilligung zustehenden Anspruch auf Zahlung von Alg; da die Beklagte im Verfahren nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass sie auch für den Fall einer erfolgreichen Anfechtungsklage den Bewilligungsbescheid in keinem Fall erfüllen werde, bedarf es hier keiner zusätzlichen Leistungsklage ( vgl. Bundessozialgericht ( BSG ) in BSGE 76, 16, 17 ).

    Ob die Nachholung auch dann erlaubt ist, wenn der mit der Klage angefochtene Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheid- wie hier - keinerlei Ermessensausübung enthält, das gebotene Ermessen also erstmalig im Gerichtsverfahren ausgeübt wird und maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage anders als beim vorliegenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ( vgl. BSGE 76, 16, 19 ) die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids wäre, kann offen bleiben ... Denn die Beklagte hat ihr Ermessen im Bescheid vom 15. Oktober 2001 nicht fehlerfrei ausgeübt.

    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich somit darauf, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist, ob er mit dem Ergebnis seiner Ermessensbetätigung, d.h. mit seiner Ermessensentscheidung, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, also eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt und ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch; zum Vorstehenden Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 61 Nr. 1).

    Liegen beispielsweise persönliche Umstände vor, welche für die subjektive Zurechnung der fehlenden Mitwirkung erheblich sein können, sind diese bei der Abwägung im Rahmen der Ermessensbetätigung mitzuberücksichtigen (vgl. BSG SozR 3-1200 § 61 Nr. 1).

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01
    Vorliegend steht zwar fest, dass das ArbA den Kläger in der geforderten konkreten Weise ( vgl. BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13 ) darauf hingewiesen hat, dass es die Leistung entziehe, wenn der Kläger nicht innerhalb der - angemessenen - Frist bis 28. Juni 2001 eine ärztliche Bescheinigung über Beginn und Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit vorlege.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich somit darauf, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist, ob er mit dem Ergebnis seiner Ermessensbetätigung, d.h. mit seiner Ermessensentscheidung, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, also eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt und ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch; zum Vorstehenden Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 61 Nr. 1).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2002 - L 13 AL 4894/01
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich somit darauf, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist, ob er mit dem Ergebnis seiner Ermessensbetätigung, d.h. mit seiner Ermessensentscheidung, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, also eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt und ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch; zum Vorstehenden Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 61 Nr. 1).
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