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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03   

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LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03 (https://dejure.org/2005,7200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2005 - L 2 U 1071/03 (https://dejure.org/2005,7200)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - L 2 U 1071/03 (https://dejure.org/2005,7200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an der unfallversicherungsrechtlichen Heilbehandlung als H-Arzt; Nach § 34 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) zu schließenden Vereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge; Voraussetzung für das Vorliegen einer Heilbehandlung; Fachliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum besonderen Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91

    Kündigung - Verletzungsartenverfahren - Klinik

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Der LVBG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Bundessozialgericht BSGE 71, 27, 32 = SozR 3-2200 § 559 Nr. 1; Lauterbach, Band I, a.a.O.); er war hier vielmehr als Geschäftsstelle des Ausschusses tätig geworden (vgl. Ltnr. 52 des Ärzteabkommens 1992; jetzt § 32 Abs. 2 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger 2001 ).

    Handlungsmittel zur Beteiligung eines Arztes an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durch den von den Beklagten mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten LVBG, dessen Einschaltung auch der Kläger nicht beanstandet, kann daher nur der öffentlich-rechtliche Vertrag (§§ 53 Abs. 1, 56 SGB X) sein (h.M.; vgl. Noeske/Hamacher/Franz, a.a.O; Krasney in Brackmann, a.a.O.; ferner zum Verletzungsartenverfahren BSGE 71, 27, 29 f.; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - ; jetzt ausdrücklich festgelegt in Ziff. 6.1 der Anforderungen 2001).

    Zulässige Klageart ist mithin die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSGE 71, 27, 38; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 -).

    Die nach § 34 Abs. 3 Satz 1 SGB VII zu schließenden Vereinbarungen sind - ungeachtet der zivilrechtlichen Rechtsform der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger - als öffentlichrechtliche Verträge im Sinne der §§ 53 ff. SGB X zu qualifizieren (vgl. Kater/Leube, a.a.O., Rdnr. 25; Schmitt, SGB VII, 2. Auflage, Rdnr. 25; Krasney in Brackmann, a.a.O., Rdnr. 21; zum früheren Rechtszustand BSGE 71, 27, 31).

    Demgemäß ist bei der Festlegung der Anforderungskriterien insbesondere den Grundrechten, namentlich Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, Rechnung zu tragen, aber auch den in § 34 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VII zum Ausdruck kommenden Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle (vgl. BSGE 71, 27, 34 ff.; Benz in Hauck u.a., a.a.O., Rdnr. 9; Krasney, NZS 1996, 259, 262).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum H-Arzt-Verfahren stellen lediglich - was auch der Kläger nicht in Abrede stellt - eine Berufsausübungsregelung im Sinne des Satzes 2 a.a.O. dar (vgl. BSGE 37, 267, 270; BSGE 71, 27, 36 zu den besonderen Verfahrensarten des Durchgangsarztverfahrens und des Verletzungsartenverfahrens).

    Formellrechtliche Bedenken gegen die hier umstrittenen Kriterien in Ziff. 2 der Anforderungen 2001 bestehen schon deswegen nicht, weil die Anforderungen ihre hinreichende gesetzliche Grundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in § 34 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VII haben (vgl. zum früheren Recht BSGE 71, 27, 37).

    Unter Berücksichtigung des mit den Regelungen in § 34 Abs. 1 SGB VII verfolgten Ziels der Qualitätssicherung (vgl. nochmals Bundestages-Drucksache 13/2204 S. 84; BSGE 71, 27, 36 f.) ist die in den Anforderungen 2001 auf unfallmedizinische Tätigkeiten nach der Approbation beschränkte Anrechnung ärztlicher Aufgabenwahrnehmung schon mit Blick auf den im Verfassungsrang stehenden Gemeinschaftswert der Gesundheitsversorgung (vgl. BVerfGE 80, 1, 21, 24; 82, 209, 230) ein legitimes - durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigtes - Anliegen.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die erforderlichen Vorgaben nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zwingend aus dem Gesetz ergeben müssen, es vielmehr ausreicht, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (vgl. BVerfGE 80, 1, 20 f.; BVerfGE 82, 209, 224 f.).

    Unter Berücksichtigung des mit den Regelungen in § 34 Abs. 1 SGB VII verfolgten Ziels der Qualitätssicherung (vgl. nochmals Bundestages-Drucksache 13/2204 S. 84; BSGE 71, 27, 36 f.) ist die in den Anforderungen 2001 auf unfallmedizinische Tätigkeiten nach der Approbation beschränkte Anrechnung ärztlicher Aufgabenwahrnehmung schon mit Blick auf den im Verfassungsrang stehenden Gemeinschaftswert der Gesundheitsversorgung (vgl. BVerfGE 80, 1, 21, 24; 82, 209, 230) ein legitimes - durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigtes - Anliegen.

    Sie sind darüber hinaus auch erforderlich; dieses Merkmal ist dann gegeben, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger einschränkendes Mittel fehlt (BVerfGE 30, 292, 316; 80, 1, 30).

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Ein dem - Zulassungsstatus eines Vertragsarztes vergleichbarer - Eingriff liegt beim Kläger im Übrigen schon deswegen nicht vor, weil der Ausschluss von der besonderen Heilbehandlung für sein Fachgebiet nicht wesentlich, dessen Kernbereich also nicht betroffen ist (vgl. zum Vertragsarztrecht BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 m.w.N.); dies gilt umso mehr, als ein Großteil der Unfallverletzten ohnehin beim Vertragsarzt/Hausarzt in allgemeiner Heilbehandlung verbleiben kann, mithin bei diesem Personenkreis eine besondere Heilbehandlung regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. Spier/Leuftink/Japtok, Arzt & BG, Anm. 4.2.3.1).

    Daran ändert auch nichts, dass die während der Tätigkeit als AiP erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung in gewissem Umfang Anrechnung finden können; selbst im Bereich des Vertragsarztrechts ist es nämlich verfassungsrechtlich hinnehmbar, dass die dort gestellten Qualifikationsanforderungen über diejenigen des Berufsrechts hinausgehen können (vgl. BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 18/03 R - ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die erforderlichen Vorgaben nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zwingend aus dem Gesetz ergeben müssen, es vielmehr ausreicht, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (vgl. BVerfGE 80, 1, 20 f.; BVerfGE 82, 209, 224 f.).

    Unter Berücksichtigung des mit den Regelungen in § 34 Abs. 1 SGB VII verfolgten Ziels der Qualitätssicherung (vgl. nochmals Bundestages-Drucksache 13/2204 S. 84; BSGE 71, 27, 36 f.) ist die in den Anforderungen 2001 auf unfallmedizinische Tätigkeiten nach der Approbation beschränkte Anrechnung ärztlicher Aufgabenwahrnehmung schon mit Blick auf den im Verfassungsrang stehenden Gemeinschaftswert der Gesundheitsversorgung (vgl. BVerfGE 80, 1, 21, 24; 82, 209, 230) ein legitimes - durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigtes - Anliegen.

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Handlungsmittel zur Beteiligung eines Arztes an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durch den von den Beklagten mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten LVBG, dessen Einschaltung auch der Kläger nicht beanstandet, kann daher nur der öffentlich-rechtliche Vertrag (§§ 53 Abs. 1, 56 SGB X) sein (h.M.; vgl. Noeske/Hamacher/Franz, a.a.O; Krasney in Brackmann, a.a.O.; ferner zum Verletzungsartenverfahren BSGE 71, 27, 29 f.; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - ; jetzt ausdrücklich festgelegt in Ziff. 6.1 der Anforderungen 2001).

    Zulässige Klageart ist mithin die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSGE 71, 27, 38; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 -).

  • VGH Hessen, 04.02.1992 - 11 UE 2798/90

    APPROBATION; ARZT; ARZT IM PRAKTIKUM; BERUFSWAHL; BERUFSZUGANG; KAPAZITÄTSENGPAß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Gesetzgeberischer Zweck der Einführung der AiP-Zeit war es, die ärztliche Ausbildung zu verbessern und die Theoriebetontheit sowie den mangelnden Praxisbezug des Medizinstudiums, bedingt durch die hohen Studentenzahlen, auszugleichen (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13. September 1984, Bundestags-Drucksache 10/1963 S. 1, 7; ferner Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19. Juli 1995 - 3 B 32/95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 90 sowie Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 4. Februar 1992 - 11 UE 2798/90 - ESVGH 42, 199 ff.; Narr, Ärztliches Berufsrecht, Band I A 211).

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BÄO (in der Fassung des 4. BÄO-ÄndG) ist insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und somit verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1995 a.a.O. ; Hess. VGH, Urteil vom 4. Februar 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95

    Berufsrecht - Ärzte: Verfassungsmäßigkeit des Arztes im Praktikum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Gesetzgeberischer Zweck der Einführung der AiP-Zeit war es, die ärztliche Ausbildung zu verbessern und die Theoriebetontheit sowie den mangelnden Praxisbezug des Medizinstudiums, bedingt durch die hohen Studentenzahlen, auszugleichen (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13. September 1984, Bundestags-Drucksache 10/1963 S. 1, 7; ferner Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19. Juli 1995 - 3 B 32/95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 90 sowie Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 4. Februar 1992 - 11 UE 2798/90 - ESVGH 42, 199 ff.; Narr, Ärztliches Berufsrecht, Band I A 211).

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BÄO (in der Fassung des 4. BÄO-ÄndG) ist insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und somit verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1995 a.a.O. ; Hess. VGH, Urteil vom 4. Februar 1992 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Obgleich dem Kläger zuzugestehen ist, dass die Nichtzulassung zum H-Arzt-Verfahren Einfluss auf seine Einkommensentwicklung haben kann, ist damit ein Verfassungsverstoß noch nicht verbunden; einen verfassungskräftigen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit gibt es nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 - m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Eine solche Ungleichbehandlung liegt erst vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
    Zur Rechtfertigung nicht-statusrelevanter Berufsausübungsregelungen genügt es, wenn dem Eingriff ausreichende Gründe des Gemeinwohls zugrunde liegen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 70, 1, 28; 85, 248, 259; BSGE 80, 256, 261 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 18/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer

  • BSG, 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72

    Durchgangsarzt; Anspruch auf Bestellung

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.1977 - L 2 Ua 2131/76
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BSG, 03.01.1978 - 2 BU 199/77
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 90/17

    Beteiligung einer Fachärztin für Chirurgie am Durchgangsarztverfahren in der

    Die Anforderungen sind gesetzeskonkretisierende Berufsausübungsregelungen zur Sicherung der Gleichbehandlung, die zur Qualitätssicherung gerechtfertigt sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, L 2 U 1071/03).
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