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   LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06   

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https://dejure.org/2009,14146
LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06 (https://dejure.org/2009,14146)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06 (https://dejure.org/2009,14146)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - L 8 AL 4416/06 (https://dejure.org/2009,14146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Verrechnungsersuchen einer Unterhaltsvorschusskasse - Sozialleistungsträgereigenschaft - Klagebefugnis - Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ziel von Erstattungsstreitigkeiten i.S.d. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Voraussetzungen für ein Verrechnungsersuchen nach § 52 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I); Auslegung des Wortes "kann" in § 52 SGB I; Anwendung des Prioritätsprinzips beim ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Verrechnungsersuchens eines Leistungen nach dem UnterhaltVG gewährenden Landkreises; Voraussetzung für das Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    In dieser Rechtsauffassung wird der Senat zusätzlich bestärkt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.10.1993 (5 C 10/91), in dem dieses zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11, 12 BSHG und dem nach dem UnterhVG zu gewährenden Unterhaltsvorschuss ein Nach- und Vorrangverhältnis im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X angenommen und den für den Unterhaltsvorschuss zuständigen Träger ausdrücklich als Sozialleistungsträger bezeichnet hat.
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Das Feststellungsbegehren des Klägers betrifft den Anspruch auf Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Leistungsträgern (vgl. BSG SozR 3 - 1200 § 52 Nr. 2; a. A. Lilge, a.a.O. SGB 1, 2. Aufl., § 52 Rdnr. 16 m. w. N.) zur Durchführung der Aufrechnung übergegangener Ansprüche nach § 7 UnterhVG mit Geldleistungsansprüchen, die die Beklagte dem Schuldner der übergegangenen Forderung schuldet.
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Wenn auch die mit Schreiben vom 27.08.2004 erfolgte Anzeige des Erstattungsanspruchs vom Kreissozialamt R. nicht hinreichend konkret für Rechtsgrund, Zeitdauer und Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen war (vgl. zu dieser Voraussetzung BSG Urt. v. 19.03.1992, SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; Urt. v. 25.01.1994, SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; Urteil des Senats vom 15.05.2009 - L 8 AL 4785/06 - , unveröff.), hatte die gleichwohl erfolgte Zahlung der Leistungen aus dem Alg-Anspruch des Beigeladenen an das Kreissozialamt R. die Erfüllungswirkung nach § 107 SGB X. Eine durch unkonkrete Anzeige nicht vollständige Kenntnis vom Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 SGB X gibt dem Leistungsträger nur eine rechtsvernichtende Einwendung für den Fall, dass er bereits an den Leistungsberechtigten bezahlt hat.
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Nach der Rechtsprechung kann jedoch die Zustellung auch dann noch (mit "Rückwirkung") vollzogen werden, wenn der Zustellungsempfänger später, in einem anderen von ihm unterzeichneten Schriftstück, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zustellungsvorgang stehen muss - etwa einer Berufungsschrift -, ausdrücklich den Tag der Zustellung angegeben hat (BSG SozR 3- 1960 § 5 Nr. 1; BGH NJW 2005, 3216 ff; BGH NJW 1994, 2295).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Streitigkeiten, denen die Geltendmachung kraft Gesetzes übergegangener oder durch Verwaltungsakt übergeleiteter Leistungsansprüche von oder gegen Zivilpersonen zugrunde liegt, sind hingegen keine Erstattungsstreitigkeiten iS von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, weil die damit geltend gemachten Ansprüche durch die Zession ihre Rechtsnatur nicht verloren haben und weiterhin Leistungen iS von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG betreffen (zum Ganzen BSG Urteil vom 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R - SozR 3-1500 § 144 Nr. 14).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Bei der Verrechnung handelt es sich um einen koordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X zwischen ersuchendem und ersuchtem Leistungsträger, der auch nicht dem Schriftformerfordernis des § 56 SGB X unterliegt (vgl. BSG Urteil vom 26.09.1991 SozR 3- 200 § 52 Nr. 2; Urteil vom 24.07.2003 SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; a. A. in der Literatur: öffentlich-rechtlicher Auftrag vgl. Seewald, Kasseler Kommentar, § 52 SGB I Rdnr. 9; Häusler in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch Gesamtkommentar, SGB I § 52 RdNr. 5; Lilge, Berliner Kommentar SGB I, § 52 Rdnr. 16 jeweils mit w. N.).
  • BGH, 17.06.1999 - III ZR 248/98

    Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz durch Amtspfleger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Im Übrigen sei der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 17.06.1999 (Az.: III ZR 248/98) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Leistungen nach dem UnterhVG zu den Sozialleistungen gehörten und zwischen den Klägern und dem Beklagten als Sozialleistungsträger ein Sozialleistungsverhältnis bestanden habe.
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Wenn auch die mit Schreiben vom 27.08.2004 erfolgte Anzeige des Erstattungsanspruchs vom Kreissozialamt R. nicht hinreichend konkret für Rechtsgrund, Zeitdauer und Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen war (vgl. zu dieser Voraussetzung BSG Urt. v. 19.03.1992, SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; Urt. v. 25.01.1994, SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; Urteil des Senats vom 15.05.2009 - L 8 AL 4785/06 - , unveröff.), hatte die gleichwohl erfolgte Zahlung der Leistungen aus dem Alg-Anspruch des Beigeladenen an das Kreissozialamt R. die Erfüllungswirkung nach § 107 SGB X. Eine durch unkonkrete Anzeige nicht vollständige Kenntnis vom Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 SGB X gibt dem Leistungsträger nur eine rechtsvernichtende Einwendung für den Fall, dass er bereits an den Leistungsberechtigten bezahlt hat.
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R

    Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Die Feststellungsklage ist nicht auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses in umfassenden Sinne beschränkt, sondern es kann auch auf die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf einem Rechtsverhältnis in umfassendem Sinne basieren und vom Inhalt dieses Rechtsverhältnisses abhängen, geklagt werden (Keller a. a. O. mit Hinweis auf BSGE 43, 148 ; BSG SozR 4-7822 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06
    Die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Eintritt der Erledigung einer Leistungsklage in analoger Anwendung von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist streitig (ablehnend Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 131 Rdnr. 7c m. w. N, andere Auffassung noch die Vorauflage Meyer-Ladewig, 8. Aufl., Rdnr. 9; BSG SozR 3 - 2500 § 207 Nr. 1).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 8 AL 4785/06
  • VG Köln, 24.11.2021 - 26 K 475/21
    BT-Drucks. 7/868, S. 26 f. zu §§ 18-29; LSG BW, Urt. v. 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06, juris, Rn. 45 f.; Niedermeyer, in: BeckOK SozR, 62. Edition, Stand 01.09.2021, § 12 SGB I Rn. 5.
  • OLG Nürnberg, 06.10.2021 - 15 W 3056/21

    Kostenfreiheit einer Grundschuldeintragung im Zusammenhang mit der Erbringung von

    Die Vorschrift hat damit keinen Ausschließlichkeitscharakter, wonach die Erbringung von Sozialleistungen im Sinne von § 11 SGB I durch andere als die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Stellen ausgeschlossen wäre (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06 -, juris Rn. 46).
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