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   LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13   

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https://dejure.org/2014,17822
LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13 (https://dejure.org/2014,17822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13 (https://dejure.org/2014,17822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 (https://dejure.org/2014,17822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen Selbstgefährdung - Unbilligkeit der Entschädigung - Straftaten in einem gewaltbereiten Trinkermilieu - sozialgerichtliches Verfahren - keine erneute Zeugenvernehmung nach erfolgter Beweiswürdigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung im sozialen Entschädigungsrecht; Erneute Vernehmung strafgerichtlich gehörter Zeugen; Mitverursachung im Sinne einer vorwerfbaren Selbstgefährdung; Unbilligkeit der Entschädigung bei Straftaten in einem gewaltbereiten Milieu

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Alt 1 OEG, § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 OEG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 103 SGG, StPO
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen Selbstgefährdung - Unbilligkeit der Entschädigung - Straftaten in einem gewaltbereiten Trinkermilieu - sozialgerichtliches Verfahren - keine erneute Zeugenvernehmung nach erfolgter Beweiswürdigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung im sozialen Entschädigungsrecht; Erneute Vernehmung strafgerichtlich gehörter Zeugen; Mitverursachung im Sinne einer vorwerfbaren Selbstgefährdung; Unbilligkeit der Entschädigung bei Straftaten in einem gewaltbereiten Milieu

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Die Hinterbliebenenrenten ersetzen nämlich grundsätzlich keinen immateriellen Schaden, sondern sollen die Unterhaltsansprüche gegen den Verstorbenen ersetzen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - SozR 3-3800 § 2 Nr. 10).

    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 und vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54).

    Denn M hat sich in der konkreten Situation grob fahrlässig selbst einer hohen Gefahr ausgesetzt, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, sich ihr zu entziehen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - SozR 3-3800 § 2 Nr. 10).

    Eine leichtfertige Selbstgefährdung in diesem Sinne setzt nach der genannten Rechtsprechung des BSG einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit voraus, der etwa der groben Fahrlässigkeit i. S. des Bürgerlichen Rechts entspricht (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96).

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Eine Mitverursachung in diesem Sinne kann nur angenommen werden, wenn das Verhalten des Opfers nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätsnorm nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Teil der Ursachenkette, sondern eine wesentliche Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers darstellt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - BSGE 83, 62).

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - BSGE 77, 18; vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87 und vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - BSGE 83, 62).

    Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht gilt jedoch nicht der objektive Sorgfaltsmaßstab des § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern ein individueller Maßstab, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers abstellt (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - BSGE 83, 62).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54 und vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87).

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - BSGE 77, 18; vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87 und vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - BSGE 83, 62).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Vorliegend ist eine Anfechtungs- und Leistungsklage, nicht aber eine Feststellungsklage (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris) einschlägig, da der Beklagte mit einem konkreten Leistungsbegehren der Klägerin befasst wurde und demzufolge eine Verwaltungsentscheidung über konkrete Entschädigungsleistungen ergangen ist, also nicht lediglich eine Leistung versagt wurde, wie dies eigentlich § 2 OEG vorsieht.

    Dass eine Straftat - wie vorliegend der Totschlag - von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat, führt nämlich nicht dazu, dass der Verursachungsbeitrag des Opfers nicht annähernd gleichwertige Bedeutung hat (Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 und vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54).

    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSG, Urteile vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54 und vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115 und vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R - BSGE 84, 54).

    Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 - BSGE 66, 115).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - BSGE 77, 18; vom 15. August 1996 - 9 RVg 6/94 - BSGE 79, 87 und vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - BSGE 83, 62).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Bei diesem Versagungsgrund unterscheidet die Rspr. vier Fallgruppen (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 2), wobei vorliegend die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist, einschlägig ist (hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 6. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R

    Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Bei diesem Versagungsgrund unterscheidet die Rspr. vier Fallgruppen (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 2), wobei vorliegend die sozialwidrige, mit speziellen Gefahren verbundene Zugehörigkeit zum Kreis der Alkohol- oder Drogenkonsumenten, wenn die Tat aus diesem Milieu entstanden ist, einschlägig ist (hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 6. Juli 2006 - B 9a VG 1/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VG 1/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13
    Diese Versagungsgründe stehen auch dem Anspruch der Klägerin (als Mutter des Opfers) entgegen, da sich auch der Anspruch nach § 36 BVG vom Versorgungsanspruch des Beschädigten ableitet (so ausdrücklich für die Versorgung Hinterbliebener: BSG, Urteil vom 7. November 1979 - 9 RVg 2/78, BSGE 49, 104; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 5 VG 1/06 - Juris).
  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - L 11 VG 7/12

    Opferentschädigung - Feststellung von Schädigungsfolgen - Versorgung - tätlicher

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 815/20

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Unbilligkeit nach

    Den der hierfür erforderliche enge zeitliche Zusammenhang (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 27) liegt noch vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird, als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird, als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1261/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Leistungsversagung -

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 1799/16
    Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (Urteil des Senats vom 29. April 2014 - L 6 VG 4545/13 -, juris, Rz. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VG 5315/13
    Aufgrund der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld steht fest, dass eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht vorliegt, wobei der Senat insoweit berücksichtigt hat, dass die Beweislast des Staates im Strafverfahren der Beweislast der Klägerin im Sozialgerichtsverfahren entspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2012 - L 11 VG 7/12 - juris; Urteile des Senats vom 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13 und L 6 VG 4545/13).
  • SG Nürnberg, 17.01.2023 - S 8 VG 9/20

    Unbilligkeit einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Ein annähernd gleichwertiger Verursachungsbeitrag des Opfers ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird, als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014, Az.: L 6 VG 4545/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 U 3990/11
    Sowohl im Strafverfahren als auch im hiesigen Verfahren muss die Vergewaltigung im Vollbeweis nachgewiesen sein (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13, Juris, Rn. 20).
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