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   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19   

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https://dejure.org/2022,11654
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19 (https://dejure.org/2022,11654)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19 (https://dejure.org/2022,11654)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2022 - L 5 KA 1566/19 (https://dejure.org/2022,11654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 7 S 2 ApoG, § 14 Abs 4 S 3 ApoG vom 11.08.2002, § 12 Abs 1 SGB 5, § 31 Abs 1 S 5 SGB 5, § 70 Abs 1 S 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Krankenhausambulanz - Bezug von Arzneimitteln nicht über die Krankenhausapotheke - kein diesbezüglicher Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei rechtlicher Unzulässigkeit des Bezugs über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses gegen eine zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Krankenhausambulanz; Anforderungen an die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei der Abgabe nicht ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 838
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 13.05.2015 (B 6 KA 18/14 R) ausgeführt, dass ein Vertragsarzt, somit auch ein ermächtigter Krankenhausarzt, das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht nur bei der Verordnung eines Arzneimittels zu beachten, sondern auch die Auswahl des kostengünstigsten Bezugsweges zu berücksichtigen habe.

    Das BSG habe bereits entschieden, dass die aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot abzuleitende Verpflichtung der Leistungserbringer, bei gleich wirksamen Therapieansätzen den kostengünstigeren zu wählen, auch die Entscheidung für einen von mehreren rechtlich zulässigen Bezugswegen für Arzneimittel erfasse (unter Verweis auf Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R -, in juris.).

    Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und ihre Auswahl daher rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in einem bestimmten Behandlungsfall hinsichtlich des Behandlungs- und Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R -, in juris).

    Zwar erfasst die aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot abzuleitende Verpflichtung der Leistungserbringer, bei gleich wirksamen Therapieansätzen den kostengünstigeren zu wählen, auch die Entscheidung für einen von mehreren rechtlich zulässigen Bezugswegen für Arzneimittel (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R -, in juris).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19
    Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V muss die Versorgung der Versicherten ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Der Begriff der "Wirtschaftlichkeit" im engeren Sinne fordert, entsprechend dem Minimalprinzip mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vertragsarzt, umfassend - also in jedem Teilbereich - wirtschaftlich zu handeln; dies folgt aus dem umfassenden Geltungsanspruch des Wirtschaftlichkeitsgebots (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Aus welchem Grund sich die Leistung im Ergebnis als unwirtschaftlich darstellt, spielt daher keine Rolle (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19
    Das Apothekenwahlrecht genieße gegenüber dem Wirtschaftlichkeitsgebot regelmäßig nur bei berechtigten Interessen und/oder gegen Tragung der Mehrkosten Vorrang (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R -, in juris).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19
    Der von ihm erlassene Bescheid ersetzt den ursprünglichen Verwaltungsakt des Prüfungsausschusses bzw. der Prüfungsstelle (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R -, in juris).
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19
    Allerdings sei sie im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, der Versicherten diesen rechtlich zulässigen und damit möglichen Bezugsweg aufzuzeigen (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R -, in juris).
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