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   LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13   

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https://dejure.org/2014,37980
LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13 (https://dejure.org/2014,37980)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13 (https://dejure.org/2014,37980)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 2014 - L 11 KR 2398/13 (https://dejure.org/2014,37980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückerstattungsanspruch gem § 112 SGB 10 - Erstattungszahlung nach Ablauf der Ausschlussfrist gem § 111 SGB 10 - unzutreffende Auslegung des § 111 SGB 10 - keine unzulässige Rechtsausübung - mehrjährige Verwaltungspraxis

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückerstattung gem. § 112 SGB X - Ausschlussfrist gem. § 111 SGB X - Beginn der Frist gem. § 111 S. 1 SGB X auch bei Anerkennung einer BK - keine Entscheidung über konkrete Leistung selbst gem. § 111 S. 2 SGB X - Änderung der Verwaltungspraxis- keine unzulässige Rechtsausübung - ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückerstattung gem. § 112 SGB X - Ausschlussfrist gem. § 111 SGB X - Beginn der Frist gem. § 111 S. 1 SGB X auch bei Anerkennung einer BK - keine Entscheidung über konkrete Leistung selbst gem. § 111 S. 2 SGB X - Änderung der Verwaltungspraxis- keine unzulässige Rechtsausübung - ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111 S 1 SGB 10, § 112 SGB 10, § 242 BGB
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückerstattungsanspruch gem § 112 SGB 10 - Erstattungszahlung nach Ablauf der Ausschlussfrist gem § 111 SGB 10 - unzutreffende Auslegung des § 111 SGB 10 - keine unzulässige Rechtsausübung - mehrjährige Verwaltungspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 62 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Erstattungsstreitigkeiten | Rückerstattungsanspruch bei Zahlung nach Ausschlussfrist

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Mit Schreiben vom 05.05.2011 wies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R) hin und machte einen Rückerstattungsanspruch iHv 14.109,75 EUR bei der Bayer BKK geltend.

    Sie beruft sich dabei auf die Entscheidung des BSG vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R).

    § 111 Satz 2 SGB X ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R) nicht anwendbar.

  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Einwendungen gegen die Fristversäumung scheitern grundsätzlich am geschlossenen Regelsystem der §§ 102 bis 114 SGB X, das abschließend sämtliche Ausgleichsansprüche umfasst (BSGE 86, 78, 83 ff, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8).

    Sich gegen Fristversäumung auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen zu können, ist daher nur für bestimmte Fallkonstellationen in Betracht zu ziehen, zB wenn der Erstattungsberechtigte absichtlich davon abgehalten wird, den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen (BSGE 86, 78, 83), wenn die eingetretene Verzögerung auf einer offensichtlich mangelhaften Organisation von Arbeitsabläufen beruht oder wenn die Fristversäumung auf ein grob rechtswidriges, zB vorsätzlichen Verhalten dessen zurückzuführen ist, der durch die Ausschlussfrist begünstigt wird.

  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Unabhängig vom Ausschluss nach § 111 SGB X kann der Erstattungsanspruch verwirkt werden, wenn der Erstattungsberechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles das verspätete geltend machen des Anspruchs nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95; 47, 194 f).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Unabhängig vom Ausschluss nach § 111 SGB X kann der Erstattungsanspruch verwirkt werden, wenn der Erstattungsberechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles das verspätete geltend machen des Anspruchs nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95; 47, 194 f).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Diese trifft eine Pflicht zu enger Zusammenarbeit untereinander (§ 86 ff SGB X); bei deren Verletzung besteht ein Beanstandungsrecht, bei groben Verletzungen sogar ein "Herstellungsanspruch" (BSGE 57, 146, 150; SozR 1300 § 103 Nr. 2 S 6; BSG DRV 1985, 566, 568; Seewald in SGb 1986, 1133, 1135 f; derselbe in Kasseler Kommentar, § 86 SGB X Rdnr 112 ff).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Das Erlöschen des Erstattungsanspruchs wegen Versäumung der Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu beachten, also nicht nur wie das Leistungsverweigerungsrecht der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) nach § 113 SGB X nur auf die im pflichtgemäßen Ermessen des verpflichteten Leistungsträgers stehende Einrede zu berücksichtigen (BSG, 06.12.1989, 2 RU 30/89).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Solche Umstände liegen vor, wenn 1.) der Verpflichtete infolge bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen dürfte, dass 2.) dieser den Anspruch nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), 3.) der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass der Anspruch nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und 4.) sich deshalb in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihn 5.) durch die verspätete Durchsetzung des Anspruchs ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG 01.04.1993, 1 RK 16/92 mwN).
  • BSG, 27.11.1985 - 8 RK 31/84

    Ausschlußfrist - Ersatzanspruch - Sozialversicherungsträger - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13
    Der Erstattungsanspruch, der nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht worden ist, ist nach Ablauf der Frist erloschen (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 1 und 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 KR 2817/15

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    § 112 SGB X regelt - als besondere Ausprägung des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2014, - L 11 KR 2398/13 -, in juris Rdnr. 18; jurisPK-SGB X/Leopold § 112 Rdnr. 8) - die Rückabwicklung von Erstattungszahlungen unter Leistungsträgern.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen

    Eine Erstattung ist dann zu Unrecht erfolgt, wenn der in Rede stehende Erstattungsanspruch entweder von Anfang an gar nicht bzw. nicht in voller Höhe bestand oder zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise weggefallen ist (LSG Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13 - juris Rn. 18; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 112 Rn. 25; Becker in: Hauck/Noftz, SGB, 06/14, § 112 SGB X Rn. 20).
  • BSG, 08.04.2015 - B 1 KR 138/14 B

    Anspruch auf Heilkostenerstattung

    L 11 KR 2398/13 (LSG Baden-Württemberg).
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