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   LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08   

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https://dejure.org/2009,40025
LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08 (https://dejure.org/2009,40025)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2009 - L 4 U 3728/08 (https://dejure.org/2009,40025)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - L 4 U 3728/08 (https://dejure.org/2009,40025)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Auch habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 18. Juli 2006 (B 1 KR 24/05 R = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9) ausgeführt, dass es der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegenstehe, dass nur ein Vertragspartner (der Abtretende) unterschrieben habe.

    Da im vorliegenden Fall ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts betroffen ist, nämlich der Anspruch des Versicherten auf eine Sozialleistung (Nachzahlung der ihm bewilligten Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der Beklagten), handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. z.B. BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 2; SozR 4 1200 § 53 Nr. 1 und SozR 4-2500 § 13 Nr. 9).

    Diese Vorschrift ist auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen unter Privatpersonen anwendbar (z.B. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, anderer Auffassung zu § 57 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG] Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] NJW 1992, 2908, die entsprechende Anwendung offenlassend).

  • BSG, 09.07.1997 - 3 BS 3/96

    Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Die unterbliebene Entscheidung über die Gerichtskosten erster Instanz kann durch den Senat nachgeholt werden (vgl. BSG SozR 3-1500 § 140 Nr. 2).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Zum einen hat das SG zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 29. Juni 1995 (SozR 3-1200 § 53 Nr. 8) dargelegt, dass wegen des Fehlens der Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB die Anwendung des § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    In diesem Sinne sind in der Rechtsprechung des BGH insbesondere zwei Fallgruppen anerkannt worden: die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und die Fälle einer besonders schweren Treupflichtverletzung des anderen Teils (BGHZ 85, 315).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Es ist bereits fraglich, ob § 151 Satz 1 BGB bei öffentlich-rechtlichen Verträgen wegen des Erfordernisses der Schriftform Anwendung findet (so Backmann in: jurisPK-BGB, § 151 Rdnr. 25; Bork in Staudinger, BGB, § 151 Rdnr. 4; zur grundsätzlichen Geltung der Regelung auch bei Schriftformerfordernis vgl. Bundesgerichtshof [BGH], NJW-RR 2004, 1683).
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Da im vorliegenden Fall ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts betroffen ist, nämlich der Anspruch des Versicherten auf eine Sozialleistung (Nachzahlung der ihm bewilligten Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der Beklagten), handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X (vgl. z.B. BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 2; SozR 4 1200 § 53 Nr. 1 und SozR 4-2500 § 13 Nr. 9).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 3.91

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftformerfordernis - Analoge Anwendung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Diese Vorschrift ist auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen unter Privatpersonen anwendbar (z.B. BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, anderer Auffassung zu § 57 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG] Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] NJW 1992, 2908, die entsprechende Anwendung offenlassend).
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Von dem Erfordernis der "Urkundeneinheit" des § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, also der Unterschrift der Vertragspartner auf einer Urkunde, kann bei koordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen Leistungsträgern abgesehen werden, weil der mit dem Schriftformerfordernis des § 56 SGB X erstrebten Dokumentations- und Schutzfunktion nicht die Bedeutung zukommt wie bei subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen Leistungsträgern (BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90

    Jugendwohlfahrt - Zuständigkeit - Freiwillige Erziehungshilfe - Jugendamt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 27. Mai 1993 - 5 C 41/90 - (veröffentlicht in juris), auf welches die Beigeladene zu 1) verwiesen hat.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 19/91

    Ermächtigter Krankenhausarzt - Vereinbarung mit dem Krankenhausträger - Abdingung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
    Die Rechtsnatur eines Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 3).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauträgermodell

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2023 - L 11 KR 3124/22

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Formwirksamkeit -

    Ausnahmen sind jedoch nach der Rechtsprechung anerkannt und zulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen (vgl. z.B. Bundesgerichtshof 03.11.2016, III ZR 286/15, Rn. 12, juris; Bundearbeitsgerichts 10.05.2016, 9 AZR 145/15, Rn. 33, juris; BAG 15.12.2011, 7 ABR 40/10, Rn. 39, juris; ferner LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009, L 4 U 3728/08, Rn. 46, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 19.10.2021, 1 S 2579/21, Rn. 74, juris).
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