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   LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02   

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https://dejure.org/2004,24554
LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02 (https://dejure.org/2004,24554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.04.2004 - L 10 AL 143/02 (https://dejure.org/2004,24554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. April 2004 - L 10 AL 143/02 (https://dejure.org/2004,24554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Eingliederungszuschusses; Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; Nichtwahrnehmung von Kundenterminen; Nachweis der Arbeitsunfähigkeit; Anspruchsvoraussetzungen für Eingliederungszuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 38/02 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02
    Dann wäre die Arbeitnehmerin überhaupt nicht von der Klägerin eingestellt worden, und es wären keine Zuschüsse geflossen (vgl Urteil des BSG vom 06.02.2003, Az: B 7 AL 38/02 R, Breith 2003, 524, 526).

    Die Einwendung des treuwidrigen Verhaltens, die auch im Sozialrecht Anwendung findet (vgl Urteil des BSG vom 06.02.2003, aaO), setzt voraus, dass der Berechtigte sich durch die Ausübung seines Rechts zu seinem eigenen bisherigen Verhalten, auf das der andere vertraut hat, in Widerspruch setzt (venire contra factum proprium).

    Die übliche Vermittlungstätigkeit beschränkt sich darauf, dem Arbeitnehmer die Information darüber zukommen zu lassen, welcher Arbeitgeber für welche Tätigkeit einen Arbeitnehmer sucht, bzw dem Arbeitgeber einen möglichen Arbeitnehmer anzubieten (vgl Urteil des BSG vom 06.02.2003, aaO S. 527).

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02
    Auf Grund dieser Regelung bedarf es nicht einer gesonderten Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung (vgl Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21.03.2002, Az: B 7 AL 48/01 R, SozR 3-4300 § 422 Nr. 2 S 5).

    Denn nach der Übergangsbestimmung des § 422 Abs. 1 SGB III, die sich auch auf die Regelungen über die Anspruchsvoraussetzungen für EZ und deren Rückzahlung erstreckt (vgl Urteil des BSG vom 21.03.2002, aaO S. 4), sind bei Änderungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bis zum Ende der Maßnahme die Vorschriften in der vor dem Tag des In-Kraft-Tretens maßgebenden Fassung weiter anzuwenden, wenn vor diesem Tag der Anspruch entstanden ist, die Leistung zuerkannt worden ist oder die Maßnahme begonnen hat, wenn die Leistung bis zum Beginn der Maßnahme beantragt worden ist.

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02
    Regelmäßig rechtfertigt das Vorliegen einer Arbeitsverweigerung eine außerordentliche Kündigung, wenn der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeit beharrlich, also bewusst und nachhaltig nicht leisten will (vgl Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 21.01.1996, Az: 2 AZR 357/95, NJW 1997, 2195, 2197).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 143/02
    Insofern verzichtet er mit den Abmahnungen konkludent auf ein Kündigungsrecht wegen der Gründe, die bereits Gegenstand der Abmahnung waren (vgl Urteil des BAG vom 10.11.1988, Az: 2 AZR 215/88, NJW 1989, 2493, 2494).
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