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   LSG Bayern, 01.09.2010 - L 2 AL 78/10 B   

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https://dejure.org/2010,22742
LSG Bayern, 01.09.2010 - L 2 AL 78/10 B (https://dejure.org/2010,22742)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.09.2010 - L 2 AL 78/10 B (https://dejure.org/2010,22742)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. September 2010 - L 2 AL 78/10 B (https://dejure.org/2010,22742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei Beschlussfassung innerhalb der mündlichen Verhandlung - Zweck des § 141 Abs 3 S 2 ZPO - Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei der Beschlussfassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei der Beschlussfassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 05.02.2010 - L 2 R 515/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Mitwirkung der ehrenamtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 01.09.2010 - L 2 AL 78/10
    Zur Entscheidung über die Verhängung von Ordnungsgeld berufen ist somit im Rahmen der mündlichen Verhandlung der Spruchkörper, d.h. der Vorsitzende unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (so z.B. auch: Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 05.02.2010, Az.: L 2 R 515/09 B; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 111 Rdnr. 6 b).

    Aufgrund des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens sind die außergerichtlichen Kosten der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 05.02.2010, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 24 W 66/06

    Mündliche Verhandlung: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 01.09.2010 - L 2 AL 78/10
    Der Nachweis, dass eine Beratung stattgefunden hat, in der eine Abwägung insbesondere auch dahingehend, ob das Nichterscheinen der Partei zu einem im Sinne des Prozessförderungszwecks ungünstigeren Verlauf des Verfahrens geführt, das Verfahren behindert oder verzögert und insbesondere eine Entscheidung im Termin verhindert hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.09.2006, Az.: 24 W 66/06), erfolgt ist, kann vorliegend nicht geführt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2014 - L 12 R 308/13
    Der Beschluss über die Festsetzung des Ordnungsgeldes wegen des Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung hat unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu ergehen (LSG Thüringen, Beschl. v. 22.9.2008 - L 1 B 33/08 U, juris, m.w.N.; LSG Bayern, Beschl. v. 1.9.2010 - L 2 AL 78/10 B, m.w.N., juris; ebenso zum Ordnungsgeld gegen einen nicht erschienenen Zeugen: Beschl. des Senats vom 12.3.2012 - L 12 AL 16/12 B).
  • LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1208/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens eines

    Die Ermessensentscheidung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Januar 2009 - L 13 AS 5633/08 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 111 Rn. 6a m.w.N.) ist unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (vgl. Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 1. September 2010 - L 2 AL 78/10 B; Thüringer LSG, Beschluss vom 22. September 2008 - L 1 B33/08 U m.w.N., nach juris).
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