Rechtsprechung
LSG Bayern, 01.12.2010 - L 5 KR 261/10 KL ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung - hausarztzentrierte Versorgung - Unzulässigkeit des Ausschlusses von unter 15-jährigen an der Teilnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung über das Alter des versicherten Personenkreises können bei der hausarztzentrierten Versorgung nur vertraglich und nicht satzungsrechtlich geregelt werden; Zulässigkeit des Ausschlusses der Teilnahme von unter 15-jährigen Personen an der hausarztzentrierten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Ausschlusses der Teilnahme unter 15-jähriger an der hausarztzentrierten Versorgung in der Satzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Bayern, 14.09.2016 - L 12 KA 149/14
Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit eines durch Schiedsspruch festgesetzten …
Die Frage der Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen betreffe nicht das Satzungsrecht der Klägerin (vgl. § 73b Abs. 3 Sätze 7, 8 SGB V a. F.), sondern vielmehr den Vertragsinhalt (vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 01.12.2010, L 5 KR 261/10 KL ER, Rn. 17), auf den sich die Beteiligten zu einigen haben bzw. der durch die Schiedsperson nach billigem Ermessen festgesetzt werde.Die Schiedsperson hat diesbezüglich zu Recht darauf hingewiesen (S. 30 der Entscheidungsbegründung), dass die gesetzliche Regelung in § 73b SGB V den Ausschluss bestimmter Versichertengruppen gerade nicht vorsieht (vgl. hierzu bereits BayLSG, Urteil vom 01.12.2010, L 5 KR 261/10 KL ER, Rn. 19).
- SG München, 16.07.2014 - S 28 KA 696/12
Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - Schiedsspruch zur …
Die Frage der Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen betrifft nicht Satzungsrecht der Klägerin (vgl. § 73b Abs. 3 Sätze 7, 8 SGB V a.F.), sondern vielmehr den Vertragsinhalt (vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 01.12.2010, Az. L 5 KR 261/10 KL ER, Rn. 17), auf den sich die Beteiligten zu einigen haben bzw. der durch die Schiedsperson nach billigem Ermessen festgesetzt wird. - LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5332/13 Diese - vom Bundessozialgericht (BSG) so vorgenommene (Urt. v. 06.10.2010, - B 12 KR 25/09 R - ebenso Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.04.2012, - L 5 KR 261/10 -, beide in juris) - und sich vor allem bei Empfängern von Leistungen der Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) auswirkende Auslegung des Empfängerbegriffs in § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V folge aus dem Bedeutungszusammenhang der Vorschrift und dem Zweck der Auffangversicherung.
- LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 3774/16 Diese vom 12. Senat des BSG vorgenommene Auslegung des Begriffs "Empfänger" in § 5 Abs. 8a S. 2 SGB V, der sich die Kammer anschließe und die sich im Hinblick auf § 44 Abs. 1 S. 2 SGB XII vor allem bei "Empfängern" von Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) auswirke, folge aus dem Bedeutungszusammenhang der Norm und vor allem aus dem Zweck, der der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als sogenannte Auffangversicherungspflicht bei ihrer Einführung beigelegt worden sei (…vgl. zur weiteren Begründung nur BSG, Urt. v. 06.10.2010. Az. B 12 KR 25/09 R, Rdn. 17 ff. nach juris; ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.04.2012 - Az. L 5 KR 261/10, Rdn. 29 nach juris).