Rechtsprechung
   LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38577
LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20 B ER (https://dejure.org/2020,38577)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.12.2020 - L 20 KR 251/20 B ER (https://dejure.org/2020,38577)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - L 20 KR 251/20 B ER (https://dejure.org/2020,38577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 1/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Generikaabschlagspflicht - "Patentfreiheit"

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Hinsichtlich des Abrechnungssystems hat der Antragsgegner auf die Entscheidung des BSG vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, hingewiesen.

    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 30.09.2019 (B 3 KR 1/15 R) ausführlich mit der Bedeutung der Regelungsbefugnis des Näheren auseinandergesetzt.

    Das BSG stelle fest, dass dieses Abrechnungssystem nur funktionieren könne, wenn zu den einzelnen Pharmazentralnummern der jeweiligen Arzneimittel (PZN) die richtigen Daten hinterlegt seien (BSG, Urteil vom 30.09.2019, B 3 KR 1/15 R).

    Auf das Urteil des BSG vom 30.09.2015 (B 3 KR 1/15 R) werde Bezug genommen.

    Entsprechend hebe auch das BSG (B 3 KR 1/15 R, Rn. 16) die hervorgehobene Funktion des Antragsgegners hervor und weise ihm die Entscheidung über Einstufungsfragen zu.

    Zwar seien die bisherigen entschiedenen Klagen jeweils als Feststellungsklage angesehen worden (BSG B 3 KR 1/15 R, B 3 KR 11/17 R und SG Berlin S 211 KR 2196/12), doch hätten dort jeweils andere Fallkonstellationen zugrunde gelegen.

    In der Entscheidung vom 30.09.2015 (B 3 KR 1/15 R) habe sich der Spitzenverband mit einem Rundschreiben an alle Krankenkassen gewandt.

    Auch im Urteil des BSG vom 30.09.2015 (B 3 KR 1/15 R) werde beschrieben, dass der Antragsgegner für die GKV die Aufgabe wahrnehme, alle relevanten Verfahrensregelungen für den Generikaabschlag zu treffen und auch über Einstufungsfragen zu entscheiden.

    Statthaft ist daher in der Hauptsache keine Anfechtungsklage, sondern eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, Rn. 14, 27 und vom 20.12.2018, B 3 KR 6/17 R, Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016, L 9 KR 213/13 - jeweils zitiert nach juris).

    Ein Streit im Vorhinein über das Bestehen der Abschlagspflicht nach § 130a SGB V kann daher nicht direkt zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen ausgetragen werden (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, Rn. 15 - juris; Schneider in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Auflage, § 130a SGB V (Stand: 15.06.2020), Rn. 52).

    Die Regelungsbefugnis des Antragsgegners betrifft nicht die materiellen Voraussetzungen der Abschlagspflicht, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, sondern nur die zur praktischen Umsetzung und Handhabung erforderlichen Bestimmungen (BSG, Urteil vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, Rn. 27 - juris).

    Die Wirkstoffgleichheit wird auch von den Beteiligten so beurteilt und ist unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG so zu beurteilen, das darauf hinweist, dass zwischen "Wirkstoffgleichheit", "Wirkungsgleichheit" und "Wirkgleichheit" unterschieden wird (zu § 130a Abs. 3b SGB V: BSG, Urteil vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R) und dass nur Arzneimittel mit demselben Wirkstoff erfasst würden.

  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 11/17 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - gesetzliche Abschlagspflicht der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    § 130a Abs. 3a SGB V begründe eine gesetzliche Abschlagspflicht (zu § 130a Abs. 3b SGB V: BSG, Urteil vom 20.12.2018, B 3 KR 11/17 R).

    Zwar seien die bisherigen entschiedenen Klagen jeweils als Feststellungsklage angesehen worden (BSG B 3 KR 1/15 R, B 3 KR 11/17 R und SG Berlin S 211 KR 2196/12), doch hätten dort jeweils andere Fallkonstellationen zugrunde gelegen.

    Dem Verfahren B 3 KR 11/17 R sei die Konstellation zugrunde gelegen, dass die Krankenkassen die Ansicht vertreten hätten, dass die streitigen Arzneimittel der Abschlagspflicht unterfielen, und die pharmazeutischen Unternehmer hätten entsprechend die Kennzeichnung der Präparate geändert entgegen ihrer eigenen Rechtsansicht.

  • LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00

    Festbeträge für Arzneimittel - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Dies reiche für die Annahme einer schwerwiegenden Beeinträchtigung oder gar eine Existenzgefährdung nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.10.2000, L 9 B 97/00 KR ER, zu einem behaupteten Umsatz- und Gewinnrückgang pro Jahr von ca. 5,7% durch Festbetragsfestsetzung).

    Das LSG Berlin (Beschluss vom 26.10.2000, L 9 B 97/00 KR ER) beschränkt sich daher bei der Prüfung auch nicht - wie der Antragsgegner vorträgt - auf das prozentuale Verhältnis des Gesamtumsatzes zur im Streit stehenden Summe.

  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 10/16 R

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Dafür trägt der jeweilige Antragsteller die Darlegungslast, was den Umfang der Amtsermittlungspflicht auch in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren einschränkt (BSG, Urteil vom 25.10.2018, B 3 KR 10/16 R, Rn. 44 - juris).

    Die Herstellerabschläge müssen daher die Ursache (im Sinne einer wesentlichen Bedingung) für die Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sein; andere Faktoren, die als Ursache einer Existenzgefährdung in Betracht kommen, sind vorrangig mit unternehmensinternen Maßnahmen anzugehen (BSG, Urteil vom 25.10.2018, B 3 KR 10/16 R, Rn. 30 - juris).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Das Bundesverfassungsgericht habe sich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde nach Einführung der Abschlagspflicht mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung befasst und entschieden, dass sie verfassungsgemäß sei (Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03).

    Nach der bisherigen Judikatur des BVerfG sind sowohl die Abschläge der pharmazeutischen Unternehmer als auch "die Verpflichtung der pharmazeutischen Großhändler und der Apotheker [...], den Preisabschlag zu berechnen, den die Hersteller zu gewähren haben und der den Krankenkassen zu Gute kommen soll", als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03).

  • BSG, 18.07.2012 - B 12 SF 5/12 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Der 11. Senat hat sich dessen Rechtsprechung, dass eine erstinstanzliche Zuständigkeit für das SG Berlin nach § 57a Abs. 4 SGG nicht bestehe (BSG, Beschluss vom 18.07.2012, B 12 SF 5/12 S, wenngleich der dortige Verweisungsbeschluss auch nicht als willkürlich angesehen wurde), nicht (ausdrücklich) angeschlossen, sondern im betreffenden Fall lediglich mitgeteilt, dass das vom SG Berlin, das verwiesen hatte, zugrunde gelegte Normverständnis und seine darauf gegründete Entscheidung "nicht von vorneherein als mit dem Gesetz eindeutig unvereinbar oder willkürlich" angesehen werden könne.
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Der Umstand, dass Rechtsschutz in der Hauptsache mit der Feststellungsklage (§ 55 SGG) zu erreichen ist, steht einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (BSG, Urteile vom 15.03.2017, B 6 KA 35/16 R, Rn. 35, und vom 21.03.2018, B 6 KA 44/16 R, Rn. 36 - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 6/17 R

    Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Statthaft ist daher in der Hauptsache keine Anfechtungsklage, sondern eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 30.09.2015, B 3 KR 1/15 R, Rn. 14, 27 und vom 20.12.2018, B 3 KR 6/17 R, Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016, L 9 KR 213/13 - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 82/92

    Nichtigkeitsfeststellungsklage - Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Das Gericht kann zudem in Fällen, in denen streitig ist, ob die aufschiebende Wirkung eingetreten ist, auf Antrag durch deklaratorischen Beschluss aussprechen, dass der Widerspruch bzw. die Klage aufschiebende Wirkung hat (BSG, Beschluss vom 11.05.1993,12 RK 82/92; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 86b Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
    Soweit sich das Gericht dann an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert, sind diese abschließend zu prüfen (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14.3.2019, 1 BvR 169/19; vom 25.10.1998, 2 BvR 745/88; vom 19.10.1977, 2 BvR 42/76; vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 und vom 12.05.2005, BvR 569/05 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 213/13

    (Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Generikaabschlagspflicht -

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

  • BSG, 25.11.2019 - B 11 SF 10/19 S

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Preisfestsetzung - Arzneimittelhersteller -

  • BSG, 03.05.2018 - B 3 KR 9/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Festbetragsfestsetzung -

  • LSG Baden-Württemberg, 03.04.2024 - L 11 KR 579/24
    Gravierende wirtschaftliche Folgen werden - unter Würdigung der wirtschaftlichen Gesamtlage des Unternehmens (vgl. z.B. Bayerisches LSG 01.12.2020, L 20 KR 251/20 B ER, juris Rn. 178) - angenommen, wenn die Aufgabe bzw. eine wirtschaftliche Existenzgefährdung des Unternehmens droht (z.B. LSG Nordrhein-Westfalen 30.07.2015, L 11 KR 303/15 B ER, juris Rn. 31) und die Liquidität des Unternehmens konkret gefährdet ist (LSG Nordrhein-Westfalen 08.03.2021, L 9 AL 198/20 B ER, juris Rn. 91).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 - L 4 KR 290/22

    Vorläufiger Rechtsschutz - Schiedsspruch nach § 129 Abs. 7 SGB V -

    Daher ist nicht nur ihre Anfechtungsklage, sondern auch der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung unstatthaft (zur Statthaftigkeit der Anfechtungsklage als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG: Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 20 KR 251/20 B ER -, Rn. 95 ff.; Thüringer LSG, Beschluss vom 23. April 2002 - L 6 RJ 113/02 ER -, Rn. 28; jeweils juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13.A., § 86a Rn. 10; Jüttner/Wehrhahn in: Fichte/Jüttner, SGG, 3.A., § 86b SGG, Rn. 32; jeweils m.w.N.; zur Unzulässigkeit eines Eilverfahrens bei unzulässigem Hauptsacheverfahren: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - L 9 KR 260/12 KL ER -, Rn. 33, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht