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   LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09   

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https://dejure.org/2009,75044
LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09 (https://dejure.org/2009,75044)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.04.2009 - L 1 R 2/09 (https://dejure.org/2009,75044)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. April 2009 - L 1 R 2/09 (https://dejure.org/2009,75044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsanrechnungszeit - Vormerkung erst nach vollendetem 17. Lebensjahr aufgrund gesetzlicher Neuregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung - Altersrentenbescheid -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Der Senat hat die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Februar 2007 (BVerfGE 117, 272 ff) zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das WFG von 1996 sowie auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. November 2008 (Az.: B 13 R 43/07 R) zur Verfassungskonformität der Verschiebung des Beginns der Anrechnungszeit wegen Schulausbildung auf die Vollendung des 17. statt bislang des 16. Lebensjahres durch das WFG hingewiesen.

    Das BSG hat hierzu ausgeführt (BSG v. 13.11.2008, Az.: B 13 R 43/07 R), dass die Verschiebung des Beginns der Anrechnungszeit wegen Schulausbildung auf die Vollendung des 17. Lebensjahres einem Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig ist.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Der Senat hat die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Februar 2007 (BVerfGE 117, 272 ff) zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das WFG von 1996 sowie auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. November 2008 (Az.: B 13 R 43/07 R) zur Verfassungskonformität der Verschiebung des Beginns der Anrechnungszeit wegen Schulausbildung auf die Vollendung des 17. statt bislang des 16. Lebensjahres durch das WFG hingewiesen.

    Insoweit unterliegen Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (z.B. BVerfGE 53, 257, 289 f; zuletzt BVerfGE 117, 272).

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Zur damaligen Regelung des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a SGB VI in der Fassung des WFG führte auch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 24. Februar 1999, Az.: B 5 RJ 28/98 R) aus, dass die Neuregelung des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI durch das WFG, wonach im Gegensatz zum früheren Recht nur solche Zeiten einer Ausbildung rentenrechtlich erhebliche Ausbildungszeiten darstellen, die nach dem vollendeten 17. Lebensjahr stattgefunden haben, verfassungsgemäß ist.
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen ist allein darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. auch BVerfGE 29, 22, 33).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Insoweit unterliegen Rentenanwartschaften zwar grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (z.B. BVerfGE 53, 257, 289 f; zuletzt BVerfGE 117, 272).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Die unterschiedliche Behandlung ist nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminiert, begründet (BVerfGE 116, 96 ff zu § 22 Abs. 4 FRG).
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 RJ 685/03

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Erforderliche Belegung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2009 - L 1 R 2/09
    Das Sozialgericht Landshut hatte die hiergegen gerichtete Klage mit Gerichtsbescheid vom 25. November 2003 (Az.: S 11 RJ 240/03 A) abgewiesen, das Bayerische Landessozialgericht die Berufung mit Urteil vom 18. Mai 2004 (Az.: L 5 RJ 685/03) zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2019 - L 12 R 186/17
    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis rechtfertigt sich danach aber auch nicht bei erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Berufungsverfahren: Hinsichtlich des Begehrens, weitere Zeiten der Ausbildung in der Berufsschule der staatlichen Steinkohlen AG als Anrechnungszeit rentensteigernd zu berücksichtigen, hat das SG bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass dieses unbegründet ist, weil gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der seit dem 1.1.1997 geltenden, durch Art. 3 Nr. 2 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) vom 25.9.1996 (BGBl. I, 1461) eingeführten Fassung nur entsprechende Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres Berücksichtigung finden können (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. u.a. Bayerisches LSG, Urteil vom 2.4.2009 - L 1 R 2/09 - m.zahlr.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 3637/13
    Insgesamt ist auch insoweit die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung als sozialem Sicherungssystem der Vorzug vor den Einzelinteressen zu gewähren (Bay LSG 02.04.2009, L 1 R 2/09).
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