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   LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,7310
LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,7310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.04.2015 - L 8 SO 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,7310)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. April 2015 - L 8 SO 56/15 B ER (https://dejure.org/2015,7310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen und Anrechnung eines Verkaufserlöses; Voraussetzungen einer Regelungsanordnung; Gewichtung existentieller Belange; Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Glaubhaftmachung und Folgenabwägung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; ...

  • rewis.io

    Glaubhaftmachung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Glaubhaftmachung und Folgenabwägung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Beweislastverteilung zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit; Glaubwürdigkeit einer eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Auf der Grundlage einer Güter- und Folgenabwägung (BVerfG vom 12.5.2005, NVwZ 2005, 927) habe der Antrag des Antragstellers im tenorierten Umfang Erfolg gehabt, da insoweit Anordnungsanspruch und -grund glaubhaft seien.

    Zum anderen sei auch bei existenzsichernde Leistungen betreffenden Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ein Abschlag vom Regelbedarf grds zulässig, um eine Vorwegnahme der Hauptsache zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005, aaO).

    Nach der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss des BVerfG vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05) ist eine abschließende (nicht nur summarische) Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen oder, sofern diese nicht möglich ist, eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen, wenn bei den Betroffenen ohne die Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz eine schwere Verletzung ihrer Rechte auch nur möglich ist.

    Die insoweit zu stellenden Anforderungen sind umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 m.w.N.).

    Im Beschluss vom 12.5.2005 (Aktenzeichen: 1 BvR 569/05) zur Methodik der Folgenabwägung mit dem Appell, die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens nicht zu überspannen, ist der Pflichtenkreis des Grundsicherungsträgers angesprochen, insbesondere, wenn der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (juris, Rn. 28).

    In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12.5.2005, Az.: 1 BvR 569/05, Rn. 28) zu verstehen, dass Umstände der Vergangenheit nur insoweit herangezogen werden dürfen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen.

    Dem Beschluss vom 12.5.2005 (Az.: 1 BvR 569/05) lag ein Sachverhalt zu Grunde, in dem im Januar 2005 Grundsicherung vom zuständigen Träger versagt worden ist weil dieser Zweifel an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer hegte, die auf Umständen vom Januar 2001 bis August 2003 beruhten.

  • LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13

    Ablehnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, Ablehnung wegen fehlender

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER).
  • LSG Bayern, 13.06.2012 - L 7 AS 361/12

    Sofern im sozialgerichtlichen Eilverfahren wegen existenzsichernder Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Insoweit bestünde u.U. bei den im Rahmen der angeführten Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts reduzierten Prozessvoraussetzungen ein Anordnungsanspruch, solange nicht weitere Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung ausgeschöpft werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 1.7.2009, B 4 AS 78/08 R, Rn 17).
  • BSG, 09.03.2009 - B 4 AS 10/09 B
    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Wie dort, hat die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit zu tragen, wer Leistungen der Grundsicherung beantragt, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (Bundessozialgericht - BSG - vom 19.02.2009, B 4 AS 10/09 R, Rn. 21).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Glaubhaft gemacht ist eine Behauptung, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH NJW-RR 2011, 136 Rn 7).
  • LSG Bayern, 10.11.2014 - L 8 SO 186/14

    Einstweilige Anordnung - Versagungsbescheid - vor Klageerhebung - aufschiebende

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Dies erfordert das Grundrecht auf ein Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG) und nach Art. 19 Abs. 4 GG die Notwendigkeit wirksamen Rechtsschutzes (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. November 2014 - L 8 SO 186/14 B ER -, Rn. 29, juris).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Ob die erforderliche Wahrscheinlichkeit gegeben ist, hat das Gericht entsprechend § 286 ZPO in freier Würdigung zu beurteilen (BGH NJW-RR 2007, 776 Rn 12).
  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 8 SO 121/14

    Verhinderung der Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER).
  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12

    Auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gibt es eine

    Auszug aus LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
    Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2013 - L 8 SO 228/13
  • SG Landshut, 18.08.2021 - S 3 SO 39/21

    Coronabedingt erleichterter Zugang zur Sozialhilfe

    Er trägt außerdem die Beweislast dafür, dass Vermögen, welches nachweislich zu einem früheren Zeitpunkt vorhanden war, nunmehr verbraucht ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2018, L 7 SO 2248/18 ER-B Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.04.2018, L 20 SO 199/17 Rn. 35; Bay. LSG, Beschluss vom 02.04.2015, L 8 SO 56/15 B ER Rn. 26 m. w. N.; Bay. LSG, Urteil vom 09.08.2012, L 8 SO 206/10, Rn. 48 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Lässt sich der Sachverhalt nach Ausschöpfung der vom Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts für notwendig erachteten Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen gegenwärtig allein deswegen nicht aufklären, weil der Antragsteller die ihm vom Antragsgegner oder vom Gericht aufgegebenen notwendigen Mitwirkungshandlungen nicht erfüllt, scheidet eine Folgenabwägung aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2010, 1 BvR 20/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. August 2014, 1 BvR 1453/12; Burkiczak, SGb 2015, S. 151 - 154; Bayrisches LSG, Beschluss vom 2. April 2015, L 8 SO 56/15 B ER).
  • LSG Bayern, 04.02.2019 - L 7 AS 1014/18

    Sozialgerichtliches Eilverfahren: Zur Würdigung einer eidesstattlichen

    Die eidesstaatliche Versicherung unterliegt insoweit dann - wie alle Beweismittel - auch immer einer Beweiswürdigung (vgl. BayLSG, Beschluss vom 02.04.2015, L 8 SO 56/15 B ER, Rz. 29, 30).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 89/18

    Nebenbeteiligung nach § 438 Abs. 1 Satz 1 StPO

    Unter Heranziehung der zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO entwickelten Grundsätze (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 -, juris Rdnr. 10, und 11. September 2003 - IX ZB 37/03 -, juris Rdnr. 8; Greger in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 294 Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.) erfordert Glaubhaftmachung als Ergebnis der freien richterlichen Überzeugungsbildung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die behauptete Tatsache zutrifft (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rdnr. 16 [zu § 10 Abs. 2 StrRehaG] und 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rdnr. 16 [zu § 123 VwGO i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; BGH, jeweils a. a. O; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. April 2015 - L 8 SO 56/15 B ER -, juris Rdnr. 30 [zu § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; jeweils m. w. Nachw.; kritisch zur Begrifflichkeit Greger in Zöller, a. a. O., § 294 Rdnr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 65/20
    Damit unterliegt diese wie alle Beweismittel der freien Beweiswürdigung (vgl. Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. April 2015 - L 8 SO 56/15 B ER - juris Rn. 29 f.).
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