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LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit; Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens; Fehlende Mitteilung krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung trotz Abmahnung; Grob fahrlässiges Herbeiführen der Arbeitslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 06.03.2000 - S 13 AL 227/01
- SG Nürnberg, 06.03.2002 - S 13 AL 227/01
- LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02
Nach der eindeutigen Regelung in § 6 seines Arbeitsverhältnisses und der Abmahnung vom 16.10.2000 war dies ein schwerwiegend vertragswidriges Verhalten, das geeignet war, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, zudem die Arbeitslosigkeit tatsächlich eingetreten ist (vgl Bundesarbeitsgericht vom 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 in NZA 1993 Seite 17 ff; BAG vom 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 in NZA 1990 Seite 433 ff). - BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02
Nach der eindeutigen Regelung in § 6 seines Arbeitsverhältnisses und der Abmahnung vom 16.10.2000 war dies ein schwerwiegend vertragswidriges Verhalten, das geeignet war, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, zudem die Arbeitslosigkeit tatsächlich eingetreten ist (vgl Bundesarbeitsgericht vom 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 in NZA 1993 Seite 17 ff; BAG vom 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 in NZA 1990 Seite 433 ff).