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   LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,23819
LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER (https://dejure.org/2016,23819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER (https://dejure.org/2016,23819)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. August 2016 - L 7 AS 461/16 B ER (https://dejure.org/2016,23819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Eheähnliche Gemeinschaft; Eilverfahren; Vergleich; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Kosten der Unterkunft und Heizung

  • rewis.io

    Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft hat für jeden Bewilligungszeitraum eigens zu erfolgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Kosten der Unterkunft und Heizung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 19.12.2014 - L 7 AS 757/14

    Zum Krankenversicherungsschutz nach Einstellung von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16
    Für die Gefährdung der Wohnung ist nichts vorgetragen und sind auch keine Anhaltspunkte gegeben (vgl. BayLSG Beschluss vom 19.12.2014, L 7 AS 757/14 B ER).

    Dies ergibt sich zu einen daraus, dass die Verpflegung der Bg. offensichtlich durch ihre Mitbewohner, ihre Kinder und wohl auch Herrn S., sichergestellt ist (vgl. BayLSG, Beschluss vom 19.12.2014, L 7 AS 757/14 B ER, Rz. 23).

    Die ärztliche Behandlung für ein vormaliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist gemäß § 5 Nr. 13 SGB V sichergestellt (BayLSG, Beschluss vom 19.12.2014, L 7 AS 757/14 B ER, Rz. 24).

  • LSG Bayern, 21.04.2016 - L 7 AS 160/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei einer bindenden Hauptsacheentscheidung (hier:

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16
    Es kann mangels Vorliegen eines Anordnungsgrundes dahingestellt bleiben, ob gegen den Versagungsbescheid inzwischen Widerspruch eingelegt wurde; die Widerspruchsfrist läuft noch, so dass der Versagungsbescheid nicht bestandskräftig ist und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz daher unzulässig wäre (BayLSG, Beschluss vom 21.04.2016, L 7 AS 160/16 B ER, Rz. 23).
  • LSG Bayern, 02.02.2016 - L 7 AS 28/16

    Prozesskostenhilfe für Eilverfahren - Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16
    Zum anderen verfügt die Bg. über Einkommen an Unterhaltszahlungen, was schon bereinigt 320, 00 Euro monatlich ausmacht (vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 02.02.2016, L 7 AS 28/16 B PKH, wonach im Rahmen des Eilverfahrens sogar das Einkommen ohne Bereinigung ausschlaggebend ist, soweit es als "bereite Mittel" verfügbar ist).
  • LSG Bayern, 26.07.2012 - L 7 AS 404/12

    Ein Anordnungsgrund für die Übernahme von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II im

    Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2016 - L 7 AS 461/16
    Der Erlass einer Regelungsanordnung setzt jedoch voraus, dass bei einem Abwarten bis zum Hauptsacheverfahren Nachteile entstehen könnten, die nicht mehr beseitigt werden könnten (BayLSG, Beschluss vom 26.07.2012, L 7 AS 404/12 B ER, Rz. 17).
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16

    Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen

    Zu Unrecht berufen sich die Ast auf die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3 SGB II, wonach erst bei einem über einjährigen Zusammenwohnen eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet werden könne (vgl. BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 24).

    Dabei ist für jeden Bewilligungszeitraum neu zu entscheiden, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht (BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz. 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R).

    (vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 34).

    Über eine Notbehandlung hinausgehende Behandlungen können nicht im Rahmen eines Eilverfahrens durchgesetzt werden, da ansonsten die gesetzliche Wertung, wonach nur Notbehandlungen bewilligt werden, unterlaufen würde (vgl.BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 35).

  • LSG Bayern, 24.07.2017 - L 7 AS 462/17

    Zum Einstandswillen bei Partnern und Annahme einer Bedarfsgemeinschaft

    Dabei ist grundsätzlich für jeden Bewilligungszeitraum, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen eigenen Streitgegenstand darstellt, festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht (BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 25; vgl. auch BSG Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 60/15 R).

    Nachdem Frau M offensichtlich von ihrem Einkommen die volle Miete an den Vermieter zahlt, ist eine Gefährdung der Wohnung nicht erkennbar (BayLSG Beschluss vom 02. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 27).

    Auf der anderen Seite stehen ihm 450, 00 EUR aus dem Minijob als bereite Mittel (vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 30: Bruttoeinkommen ohne Absetzbeträge) zur Verfügung, was den Bedarf überschreitet.

    Und ihm standen bei einem Bedarf von 291, 00 EUR, gekürzt um 30% zur Vermeidung der Vorwegnahme der Hauptsache also 203, 70 EUR, Einkommen aus dem nicht abgeführten Kindergeld in Höhe von 192, 00 EUR sowie seine Halbwaisenrente in Höhe von 138, 11 EUR, also insgesamt 330, 11 EUR als bereite Mittel (vgl. BayLSG Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rz 30: Bruttoeinkommen ohne Absetzbeträge) zur Verfügung.

  • SG Augsburg, 06.09.2016 - S 15 AS 697/16

    Zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft - Begriff der Partnerschaft

    Darüber hinaus ist grundsätzlich für jeden Bewilligungszeitraum, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen eigenen Streitgegenstand darstellt, erneut festzustellen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht (Bayerisches LSG, Beschluss v. 02.08.2016 - L 7 AS 461/16 B ER).
  • LSG Bayern, 28.03.2017 - L 7 AS 241/17

    Keine Anrechnung von Kindergeld

    Im Übrigen liegt bezüglich der KdUH schon deshalb kein Anordnungsgrund vor, da eine Gefährdung der Unterkunft der Bf nicht erkennbar ist (vgl. dazu BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER Rdz. 28).
  • SG Augsburg, 18.07.2017 - S 8 AS 737/17

    Anrechnung der Betriebs- und Heizkostenerstattung

    Insofern sind zwar ohne konkret drohende Wohnungslosigkeit regelmäßig keine Leistungen für Unterkunft und Heizung vorläufig zuzusprechen (vgl. BayLSG, Beschluss vom 2. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER).
  • LSG Bayern, 12.09.2016 - L 7 AS 539/16

    Keine einstweilige Anordnung bei fehlender Gefährdung der Unterkunft

    Zu Recht hat das Sozialgericht die vorläufige Gewährung von KdUH aufgrund einer einstweiligen Anordnung mangels Vorliegens eines Anordnungsgrundes (vgl. dazu BayLSG, Beschluss vom 21.01.2013, L 7 AS 882/12 B ER) abgelehnt, da eine Gefährdung der Unterkunft des Bf. nicht erkennbar ist (vgl. dazu auch BayLSG, Beschluss vom 02.08.2016, L 7 AS 461/16 B ER, Rz. 28).
  • SG Augsburg, 21.03.2017 - S 8 AS 288/17

    Rückausnahme vom Leistungsausschluss für Unionsbürger im SGB II

    Zugleich berücksichtigt das Gericht auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, obschon Kosten der Unterkunft und Heizung im Eilverfahren regelmäßig nicht zuzusprechen sind, wenn keine Gefährdung der Unterkunft droht (BayLSG, Beschluss vom 2. August 2016, L 7 AS 461/16 B ER).
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