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   LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09 KL   

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https://dejure.org/2012,7072
LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09 KL (https://dejure.org/2012,7072)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.05.2012 - L 18 SO 230/09 KL (https://dejure.org/2012,7072)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - L 18 SO 230/09 KL (https://dejure.org/2012,7072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    1. Zum Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung einer Schiedsstelle nach § 80 SGB XII2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Schiedsstelle nach § 80 SGB XII im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Schiedsspruches trotz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Inkraftsetzens des Schiedsstellenspruchs einer Sozialhilfe

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09
    Der Senat kann der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R) und des BVerwG (Urteil vom 04.08.2006, BVerwGE 126, 295) keinen Rechtssatz entnehmen, der es als allein rechtmäßig erscheinen ließe, den Schiedsspruch zu einem früheren Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09
    Der Senat kann der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R) und des BVerwG (Urteil vom 04.08.2006, BVerwGE 126, 295) keinen Rechtssatz entnehmen, der es als allein rechtmäßig erscheinen ließe, den Schiedsspruch zu einem früheren Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
  • LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 223/09

    Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09
    Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig (BayLSG, Urteil vom 24.11.2011, L 8 SO 223/09 KL).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09
    Das Anfechtungsbegehren der Klägerin hat aber auch dann keinen Erfolg, wenn man mit Stimmen in Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2007, L 8 SO 136/06) und Literatur (vgl. jurisPK-SGB XII, aaO, RdNrn. 89, 90 zu § 77) der Schiedsstelle die grundsätzliche Möglichkeit einräumen würde, den von ihr festgesetzten Inhalt auf den 6 Wochen nach dem Beginn der Vertragsverhandlungen liegenden Zeitpunkt zurückzudatieren, da es im Hinblick auf die eingangs dargestellte Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass diese den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Schiedsspruches an der gesetzlichen Regelung des § 77 Abs. 2 S. 3 SGB XII ausgerichtet hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - L 8 SO 27/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 94b BSHG (vgl. z.B. Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25/01 - BVerwGE 116, 78ff.) ist auf die Entscheidungen der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII übertragbar (wie hier z.B.: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. September 2012 - L 9 SO 11/10 - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - L 18 SO 230/09 KL - juris).

    Bei Schiedsstellenentscheidungen handelt es sich um Verwaltungsakte im Sinne des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X) (vgl. zum BSHG: BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O.; zum SGB XII: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Mai 2012, a.a.O.; zum SGB XI: BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000, a.a.O., S. 201).

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