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   LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10   

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https://dejure.org/2012,5472
LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10 (https://dejure.org/2012,5472)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.05.2012 - L 18 SO 237/10 (https://dejure.org/2012,5472)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - L 18 SO 237/10 (https://dejure.org/2012,5472)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Danach ist auf den Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), ihren Zusammenhang (systematische Auslegung), ihren Zweck (teleologische Auslegung) sowie die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) abzustellen (vgl aus der Rechtsprechung des BVerfG: BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11; 93, 37, 81; 105, 153; aus der Rechtsprechung des BSG: U. v. 06.20.2011, B 9 SB 7/10; dazu auch Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 141 ff; 163 ff).

    Ist von mehreren möglichen Auslegungen nur eine mit dem GG vereinbar, muss diese gewählt werden (verfassungskonforme Auslegung; vgl etwa BVerfGE 88, 145, 146; 93, 37, 81).

    Die Grenzen jeder Auslegung ergeben sich daraus, dass einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht durch Auslegung eine entgegengesetzte Bedeutung verliehen werden darf (vgl BVerfGE 59, 330, 334; 93, 37, 81; dazu auch Larenz/Canaris, aaO, S 143).

  • VGH Bayern, 11.02.2002 - 12 B 00.420
    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Der Schutz der betreffenden örtlichen Sozialhilfeträger und eine angemessene "Lastenverteilung" erfolge durch Art. 7 Abs. 1 d) Nr. 2 AGBSHG in der Form, dass die finanzielle Belastung durch die Übertragung der Zuständigkeit auf den überörtlichen Träger auf "mehrere Schultern", nämlich auf die gesamten Kommunen des jeweiligen Bezirks, verteilt würden (BayVGH, Urteil vom 11.02.2002, 12 B 00.420).

    Denn diese Heranziehung führe nicht zu einer Kostenerstattungsverpflichtung anstelle des überörtlichen Trägers (BayVGH, U.v.11.02.2002, 12 B 00.420).

  • VGH Bayern, 19.02.2004 - 12 B 03.1941

    Sozialhilfe - Erstattung der Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt in einer

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Diese Vorschrift erweitere und verlängere die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers wie die Kostenerstattungspflicht nach § 103 Abs. 3 BSHG in zeitlicher Hinsicht um einen Zeitraum von längstens zwei Jahren nach dem Verlassen des Übergangswohnheims (BayVGH, Urteil vom 19.02.2004, 12 B 03.1941).

    Diese Vorschrift erweitert und verlängert die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers wie die Kostenerstattungspflicht nach § 103 Abs. 3 BSHG in zeitlicher Hinsicht um einen Zeitraum von längstens zwei Jahren nach dem Verlassen des Übergangswohnheims (BayVGH, Urteil vom 19.02.2004, 12 B 03.1941).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Danach ist auf den Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), ihren Zusammenhang (systematische Auslegung), ihren Zweck (teleologische Auslegung) sowie die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) abzustellen (vgl aus der Rechtsprechung des BVerfG: BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11; 93, 37, 81; 105, 153; aus der Rechtsprechung des BSG: U. v. 06.20.2011, B 9 SB 7/10; dazu auch Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 141 ff; 163 ff).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Die Grenzen jeder Auslegung ergeben sich daraus, dass einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht durch Auslegung eine entgegengesetzte Bedeutung verliehen werden darf (vgl BVerfGE 59, 330, 334; 93, 37, 81; dazu auch Larenz/Canaris, aaO, S 143).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Danach ist auf den Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), ihren Zusammenhang (systematische Auslegung), ihren Zweck (teleologische Auslegung) sowie die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) abzustellen (vgl aus der Rechtsprechung des BVerfG: BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11; 93, 37, 81; 105, 153; aus der Rechtsprechung des BSG: U. v. 06.20.2011, B 9 SB 7/10; dazu auch Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 141 ff; 163 ff).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 10.02

    Kostenerstattung bei Umzug; Erstattungspflicht bei Umzug.

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Erstattungspflichtig nach § 107 BSHG sei der Träger der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsorts, der für die nach einem Umzug am Zuzugsort erforderlich werdende Hilfe zuständig gewesen wäre, wenn die Hilfeempfänger innerhalb des bisherigen Aufenthaltsortes umgezogen wären (BVerwG, U.v. 13.03.2003, 5 C 10.02; BayVGH, U.v.25.09.2003, 12 B 99.3489).
  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 12 B 99.3489

    Erstattungspflicht des Trägers der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Erstattungspflichtig nach § 107 BSHG sei der Träger der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsorts, der für die nach einem Umzug am Zuzugsort erforderlich werdende Hilfe zuständig gewesen wäre, wenn die Hilfeempfänger innerhalb des bisherigen Aufenthaltsortes umgezogen wären (BVerwG, U.v. 13.03.2003, 5 C 10.02; BayVGH, U.v.25.09.2003, 12 B 99.3489).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 34/07 R

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Insoweit richte sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten habe, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimme (BSG, U.v. 24.03.2009, B 8 SO 34/07).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Auszug aus LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 237/10
    Danach ist auf den Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), ihren Zusammenhang (systematische Auslegung), ihren Zweck (teleologische Auslegung) sowie die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) abzustellen (vgl aus der Rechtsprechung des BVerfG: BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11; 93, 37, 81; 105, 153; aus der Rechtsprechung des BSG: U. v. 06.20.2011, B 9 SB 7/10; dazu auch Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 141 ff; 163 ff).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

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