Rechtsprechung
LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 RS 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Rente; Zugehörigkeit zum einem Zusatzversorgungssystem der DDR; Umwandlung eines ehemaligen VEB; Rückwirkung; Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Keine Erfüllung der ...
- rewis.io
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 zum AAÜG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Keine Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen nach der Privatisierung eines volkseigenen Betriebes vor dem Stichtag 30.6.1990; Rückwirkende ...
- rechtsportal.de
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 30.08.2013 - S 14 R 882/12
- LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 RS 3/13
- BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R
- LSG Bayern, 12.12.2018 - L 1 RS 3/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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"Berufsfremd" bedeutet die Ausübung einer Tätigkeit, die nicht schwerpunktmäßig durch die durchlaufene Ausbildung und die im Ausbildungsberuf typischerweise gewonnenen Erfahrungen geprägt ist (BSG, Urteil vom 20. März 2013, Az. B 5 RS 3/12 R, in juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20. März 2013, Az. B 5 RS 3/12, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/10 R, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 1/11, alle in juris).
- BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/93
Rechtsstellung durch Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen …
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Nach alledem ist davon auszugehen, dass die Umwandlung eines volkseigenen Betriebs in zwei oder mehrere Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf der Grundlage der Umwandlungsverordnung unwirksam war (ebenso BGH, Urteil vom 19. Dezember 1994, Az. II ZR 174/93). - BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 1/11 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20. März 2013, Az. B 5 RS 3/12, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/10 R, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 1/11, alle in juris).
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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Erforderlich ist, dass der Betreffende berechtigt war, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, er die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und dies in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens oder in einer gleichgestellten Einrichtung erfolgt ist (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az. B 4 RA 3/02 R, B 5 RS 2708 R, in juris). - BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20. März 2013, Az. B 5 RS 3/12, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 7/10 R, vom 19. Juli 2011, Az. B 5 RS 1/11, alle in juris). - BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und damit nicht um einen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens im Sinne des § 1 Abs. 1 der 2. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 24. Mai 1951 (GBl 487; 2. DB; vgl. insoweit BSG, Urteil vom 23. August 2007; B 4 RS 3/06 R, in juris). - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 2/08 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
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Bis zum 30. Juni 1990 war in der ehemaligen DDR gem. § 4 Abs. 3 Umwandlungsverordnung das GmbHG in seiner reichsrechtlichen Fassung subsidiär anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 5 RS 2/08 R, in juris). - BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R
Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung - …
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Da der bestandskräftig gewordene Bescheid vom 4. Februar 2005, mit dem die Beklagte die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 zum AAÜG als Pflichtbeitragszeiten nach dem AAÜG abgelehnt hatte, nicht unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare Sozialleistungen (§ 11 S. 1 SGB I) im Sinne §§ 3 ff., 18 ff. SGB I betrifft, kann sich ein Rücknahmeanspruch nicht aus § 44 Abs. 1 SGB X, sondern nur aus § 44 Abs. 2 S. 1, 2 SGB X ergeben (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, Az. B 5 RS 1/13, in juris Rn. 12). - BGH, 23.11.1998 - II ZR 70/97
Haftung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
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Damit ist auch hier der ursprüngliche Rechtsträger, also der VEB Elektronik A-Stadt, nicht durch die unwirksame Umwandlung untergegangen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1998, Az. II ZR 70/97, Rn. 9 in juris). - LAG Brandenburg, 25.07.1997 - 2 Sa 824/97
Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 RS 3/13
Durch die hiermit angeordnete Heilungswirkung wollte der Gesetzgeber des SprTruG die tatsächlich erfolgten Spaltungen bis April 1991 wegen des notwendigen Bestands- und Vertrauensschutzes des Rechtsverkehrs vollumfänglich als rechtswirksam aufrechterhalten (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 1997, Az. 2 Sa 824/97).
- LSG Sachsen, 15.12.2022 - L 7 R 117/22 Diese Wortwahl muss vielmehr in dem Kontext gesehen werden, dass die dortige Vorinstanz (Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 RS 3/13 - JURIS-Dokument, RdNr. 74 ff.) eine fortbestehende Arbeitgebereigenschaft des "Rest-VEB" nach Teilabspaltung aus den vom BSG nicht für tragfähig erachteten Gründen verneint hatte.