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   LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16   

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https://dejure.org/2016,23923
LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16 (https://dejure.org/2016,23923)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.08.2016 - L 15 RF 19/16 (https://dejure.org/2016,23923)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. August 2016 - L 15 RF 19/16 (https://dejure.org/2016,23923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts nach dem JVEG; Außergewöhnlich umfangreicher Befundbericht; Mindestumfang und zeitlicher Aufwand

  • rewis.io

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts nach dem JVEG ; Außergewöhnlich umfangreicher Befundbericht; Mindestumfang und zeitlicher Aufwand

  • rechtsportal.de

    Entschädigung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Er ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16, und vom 08.07.2016, Az.: L 15 RF 22/16):.

    Dass bei dieser Handhabung, also der Orientierung am Umfang der Ausführungen nicht berücksichtigt wird, dass ein Arzt möglicherweise mehr Zeit investiert, wenn er seinen Bericht möglichst knapp, präzise und aussagekräftig formuliert, als wenn er seine Angaben in all ihrer Ausführlichkeit und, ohne auf eine besondere Präzisierung oder Strukturierung zu achten, umfassend zu Papier bringt, ist im Sinn einer zügigen Abrechnung und dem Ziel der Verhinderung einer Überlastung der Verwaltung hinzunehmen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 13.09.2013, Az.: L 15 SF 198/12, und vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16).

    Der tatsächliche Zeitaufwand für die Erstellung des Befundberichts begründet daher keine Vergütung nach einem vom Antragsteller gewünschten Stundensatz (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16, und vom 08.07.2016, Az.: L 15 RF 22/16).

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m. w. N.).

  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Mit der Frage, wann von einem außergewöhnlich umfangreichen Befundbericht auszugehen ist, hat sich der Senat eingehend im Beschluss vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, auseinandergesetzt und dabei sowohl die ältere Rechtsprechung des Bayer. LSG als auch die außerbayerische Rechtsprechung abgewogen.

    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschlüsse vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF, und vom 27.04.2015, Az.: L 6 JVEG 273/15, wobei jedoch auch das Thüringer LSG im Umfang der Ausführungen ein "Indiz" bei der Beurteilung des Umfangs sieht), nicht vertretbar ist.

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 229/10

    Befundbericht, Kostenbeamter, Berichtumfang, Entschädigung,

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Er ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16, und vom 08.07.2016, Az.: L 15 RF 22/16):.

    Dass bei dieser Handhabung, also der Orientierung am Umfang der Ausführungen nicht berücksichtigt wird, dass ein Arzt möglicherweise mehr Zeit investiert, wenn er seinen Bericht möglichst knapp, präzise und aussagekräftig formuliert, als wenn er seine Angaben in all ihrer Ausführlichkeit und, ohne auf eine besondere Präzisierung oder Strukturierung zu achten, umfassend zu Papier bringt, ist im Sinn einer zügigen Abrechnung und dem Ziel der Verhinderung einer Überlastung der Verwaltung hinzunehmen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 13.09.2013, Az.: L 15 SF 198/12, und vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).
  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Eine vom Gesetzgeber eingeführte Limitierung der Entschädigung dient der Überschaubarkeit des Kostenrisikos und damit der Rechtssicherheit; auch eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss 27.06.1972, Az.: 1 BvL 34/70).
  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (h. M., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 12 - m. w. N.).
  • LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschlüsse vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF, und vom 27.04.2015, Az.: L 6 JVEG 273/15, wobei jedoch auch das Thüringer LSG im Umfang der Ausführungen ein "Indiz" bei der Beurteilung des Umfangs sieht), nicht vertretbar ist.
  • LSG Thüringen, 27.04.2015 - L 6 JVEG 273/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen gem §

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschlüsse vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF, und vom 27.04.2015, Az.: L 6 JVEG 273/15, wobei jedoch auch das Thüringer LSG im Umfang der Ausführungen ein "Indiz" bei der Beurteilung des Umfangs sieht), nicht vertretbar ist.
  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
    Damit wird ein Einklang mit der Rechtsprechung zur Honorierung von Sachverständigen (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E) hergestellt.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines

  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 15 SF 119/09

    Kürzung wegen Schreibweise

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2020 - L 7 KO 7/19
    Der erstellte Befundbericht ist nach Ziffer 200 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG zu vergüten, weil Anhaltspunkte für einen besonderen Leistungsumfang im Sinne von Ziffer 201 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG nicht ersichtlich sind, unabhängig von der Frage, ob der außergewöhnliche Umfang eines Befundberichts allein nach dem äußeren Umfang von mindestens sechs vollen Seiten zu je 1.800 Anschlägen zu bemessen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 3. August 2016 - L 15 RF 19/16 - und vom 22. Juni 2012 - L 15 SF 136/11) oder ohne Berücksichtigung des Umfangs der schriftlichen Ausführungen nach dem Umfang der für die Erstellung erforderlichen Arbeitsleistung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Februar 2008, - L 6 B 134/07 SF).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2018 - L 7 KO 10/17
    Der erstellte Befundbericht ist nach Ziffer 200 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG zu vergüten, weil Anhaltspunkte für einen besonderen Leistungsumfang im Sinne von Ziffer 201 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG nicht ersichtlich sind, unabhängig von der Frage, ob der außergewöhnliche Umfang eines Befundberichts allein nach dem äußeren Umfang von mindestens sechs vollen Seiten zu je 1.800 Anschlägen zu bemessen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 3. August 2016 - L 15 RF 19/16 - und vom 22. Juni 2012 - L 15 SF 136/11) oder ohne Berücksichtigung des Umfangs der schriftlichen Ausführungen nach dem Umfang der für die Erstellung erforderlichen Arbeitsleistung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Februar 2008, - L 6 B 134/07 SF).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 7 KO 6/18
    Der erstellte Befundbericht ist nach Ziffer 200 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG zu vergüten, weil Anhaltspunkte für einen besonderen Leistungsumfang im Sinne von Ziffer 201 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG nicht ersichtlich sind, unabhängig von der Frage, ob der außergewöhnliche Umfang eines Befundberichts allein nach dem äußeren Umfang von mindestens sechs vollen Seiten zu je 1.800 Anschlägen zu bemessen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 3. August 2016 - L 15 RF 19/16 - und vom 22. Juni 2012 - L 15 SF 136/11) oder ohne Berücksichtigung des Umfangs der schriftlichen Ausführungen nach dem Umfang der für die Erstellung erforderlichen Arbeitsleistung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Februar 2008, - L 6 B 134/07 SF).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2018 - L 7 KO 8/17
    Insoweit kann dahinstehen, ob der außergewöhnliche Umfang eines Befundberichts allein nach dem äußeren Umfang von mindestens sechs vollen Seiten zu je 1.800 Anschlägen zu bemessen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 3. August 2016 - L 15 RF 19/16 - und vom 22. Juni 2012 - L 15 SF 136/11) oder ohne Berücksichtigung des Umfangs der schriftlichen Ausführungen nach dem Umfang der für die Erstellung erforderlichen Arbeitsleistung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Februar 2008, - L 6 B 134/07 SF).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 7 KO 19/20
    Der erstellte Befundbericht ist nach Ziffer 200 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG zu vergüten, weil Anhaltspunkte für einen besonderen Leistungsumfang im Sinne von Ziffer 201 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG nicht ersichtlich sind, unabhängig von der Frage, ob der außergewöhnliche Umfang eines Befundberichts allein nach dem äußeren Umfang von mindestens sechs vollen Seiten zu je 1.800 Anschlägen zu bemessen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 3. August 2016 - L 15 RF 19/16 - und vom 22. Juni 2012 - L 15 SF 136/11) oder ohne Berücksichtigung des Umfangs der schriftlichen Ausführungen nach dem Umfang der für die Erstellung erforderlichen Arbeitsleistung (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Februar 2008, - L 6 B 134/07 SF).
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