Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.06.2003 - L 12 KA 150/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Eignung zur Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit ; Bestimmungen zur Verhängung von Maßnahmen gegen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung; Fortbestehen einer Geldbuße nach Wegfall der Zulassung zu einer Kassenärztlichen Vereinigung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 10.05.2001 - S 22 KA 1144/99
- LSG Bayern, 04.06.2003 - L 12 KA 150/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1996 - L 11 Ka 41/96
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2003 - L 12 KA 150/01
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) habe einen solchen Verstoß in einem Fall angenommen, in dem ein Arzt durch nichtärztliches Personal zwei Drittel seiner Röntgenleistungen in einem Krankenhaus durchführen ließ, während er sich selbst in seinen ca. 200 m entfernten Praxisräumen aufhielt (NZS 1997, 195).Das LSG NRW hat in seinem vom DA zitierten Urteil (NZS 1997, 195) einen Verstoß gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung bereits in einem Fall angenommen, wo Röntgenleistungen durch nichtärztliches Personal erbracht wurden und der Arzt sich in seinen ca. 200 m entfernten Praxisräumen aufgehalten hatte, aber fernmündlich jederzeit erreichbar war.
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R
Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte
Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2003 - L 12 KA 150/01
Die Voraussetzung für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme sei damit bei Erlass des Disziplinarbescheides noch gegeben gewesen (BSG vom 8. März 2000, Az.: B 6 KA 62/98 R).Vielmehr bleibt eine Geldbuße als disziplinarrechtliche Sanktion anders als etwa eine Verwarnung, wenn sie einmal festgesetzt ist, auch nach Wegfall der Zulassung, hier der Ermächtigung weiter aufrecht erhalten (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 81 Nr. 6, S.21).
- BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 4/86
Entziehung der Kassenzulassung - Verletzung kassenärztlicher Pflichten - …
Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2003 - L 12 KA 150/01
Ergänzend sei auszuführen, dass der Disziplinarmaßnahme das Verbot der Doppelbestrafung nicht entgegenstehe, da der Widerruf der Ermächtigung keine Strafe oder eine vergleichbare Ahndung schuldhafter Rechtsverstöße sei, sondern ausschließlich eine Verwaltungsmaßnahme zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung (BSGE 61, 1 ff.).