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   LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17   

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https://dejure.org/2018,51992
LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17 (https://dejure.org/2018,51992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.12.2018 - L 9 EG 12/17 (https://dejure.org/2018,51992)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - L 9 EG 12/17 (https://dejure.org/2018,51992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayAbgG Art. 21; BayAbgG Art. 6; BayAbgG Art. 8; BEEG § 2 Abs. 1 Satz 3; BEEG § 2b Abs. 1 Satz 2; BV Art. 31; EStG § 2; EStG § 22; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 48
    Abgeordnetenbezüge als elterngeldrechtliches Einkommen

  • rewis.io

    Abgeordnetenbezüge als elterngeldrechtliches Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BEEG a.F. § 2 Abs. 1 ; BEEG a.F. § 2 Abs. 2
    Elterngeld nach einer Tätigkeit als Abgeordnete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87

    Beitragspflicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Entschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Die Voraussetzungen für eine Gesetzesanalogie liegen vor, wenn eine (anfängliche oder nachträgliche) Gesetzeslücke besteht, der nicht geregelte Tatbestand dem gesetzlich festgelegten ähnlich ist und beide Tatbestände wegen ihrer Ähnlichkeit gleich zu bewerten sind (BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87).

    Das BSG hat dies im Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 wie folgt umschrieben:.

    Das BSG hat im Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87 offengelassen, ob Art. 48 Abs. 3 GG überhaupt für Ansprüche Geltung entfaltet, die eine Sicherung des Abgeordneten nach Beendigung seines Mandats zum Gegenstand haben.

    Härten im Einzelfall sind jedoch grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87).

    - Auch die bisherige Rechtsprechung des BSG hat die Verschiedenbehandlung von Abgeordneten auf der einen und Arbeitnehmern und Selbständigen auf der anderen Seite stets für gerechtfertigt gehalten (BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87; BSG, Urteil vom 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R).

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Insoweit wird auf das BSG-Urteil vom 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R verwiesen, das die Verschiedenheit eingehend dargestellt hat.

    - Auch die bisherige Rechtsprechung des BSG hat die Verschiedenbehandlung von Abgeordneten auf der einen und Arbeitnehmern und Selbständigen auf der anderen Seite stets für gerechtfertigt gehalten (BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11/7 RAr 87/87; BSG, Urteil vom 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    (bbb) Ebenso wenig erbringt der Vergleich mit Arbeitnehmern und Selbständigen Hinweise auf eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16).

    Die Abgeordnetentätigkeit verkörpert keinen Tatbestand, der den Bemessungszeitraum, welcher grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor der Geburt umfasst, in die Vergangenheit zu verschieben geeignet ist (vgl. auch LSG-Baden-Württemberg vom 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ersten "Diäten-Entscheidung" vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/74 nicht gefordert, die Abgeordnetenbezüge müssten wie Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit versteuert werden.

    - Es ist keineswegs so, dass das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.1975 - 2 BvR 193/74 eine Gleichbehandlung der Abgeordneten mit Arbeitnehmern und Selbständigen im Elterngeldrecht verlangt.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Die analoge Anwendung von Gesetzen stellt ein anerkanntes und grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässiges Instrument der Rechtsfindung dar (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14.02.1973 - 1 BvR 112/65).

    Das gilt schon für das Zivilrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.02.1973 - 1 BvR 112/65, Rn. 40 des juris-Dokuments) und erst recht im öffentlichen Recht.

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 17, 1 ; 21, 12 ; 26, 265 ; 63, 119 ; 71, 146 ; st. Rspr.).

    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. BVerfGE 63, 119 m.w.N.; st. Rspr.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    So hat das BVerfG im Urteil vom 12.03.2003 - 1 BvR 624/01 entschieden, eine punktuelle gesetzliche Benachteiligung sei hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Ausgleich der in Frage stehenden Belastungen abziele, dabei die Betroffenen teilweise begünstige und teilweise benachteilige, die gesetzliche Regelung im Ganzen betrachtet aber keine Schlechterstellung bewirke.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Diese Unterschiede hat das Bundesverfassungsgericht in einem zwölf Jahre später ergangenen Beschluss (vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82) in ausdrücklicher Abweichung vom "Diäten-Urteil" bewusst akzentuiert.
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    "... Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die dieser Entwicklung Rechnung trägt, liegt eine Behinderung iS des Art. 48 Abs. 2 GG deshalb nur vor, wenn die Übernahme oder Ausübung des Abgeordnetenmandats erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, wenn also eine dahingehende Intention vorhanden ist (BVerfGE 42, 312, 329).
  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R

    Schwerstbeschädigtenzulage - rechtswidrige anfängliche Feststellung -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17
    Vielmehr muss es sich um eine "planwidrige" Regelungslücke handeln (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R).
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95

    Kürzung von Krankengeld

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

  • LSG Bayern, 23.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei Einkommensausfall wegen der Erkrankung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können und müssen Regelungslücken dadurch geschlossen werden, dass vergleichbare positive Regelungen entsprechend herangezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2018, L 9 EG 12/17, Rn. 53 des juris-Dokuments).
  • LSG Bayern, 20.08.2019 - L 9 EG 7/19

    Bundeselterngeld: Zur Höhe des Leistungsanspruchs bei Erkrankung eines älteren

    Unter bestimmten Voraussetzungen können und müssen Regelungslücken dadurch geschlossen werden, dass vergleichbare positive Regelungen entsprechend herangezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2018, L 9 EG 12/17, Rn. 53 des juris-Dokuments).
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