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   LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03   

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https://dejure.org/2005,22219
LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03 (https://dejure.org/2005,22219)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.04.2005 - L 5 KR 257/03 (https://dejure.org/2005,22219)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. April 2005 - L 5 KR 257/03 (https://dejure.org/2005,22219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Abgrenzung einer Beschäftigung von der selbstständigen Tätigkeit; Wesentliche Kriterien für die Selbstständigkeit; Bedeutung des Vorliegens des Rechts zur freien Wahl des Auftragsvolumens und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 266/73

    Beitragspflicht des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für die für

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Ähnlich wie ein Ermittler, der für ein Marktforschungsunternehmen Befragungen durchführt und nur bei ordnungsgemäßer Erledigung einen Honoraranspruch hat (siehe Bundessozialgerichtsentscheidung vom 14.11.1974, 8 RU 266/73), trug die Klägerin zu 3) also ein, wenn auch ein begrenztes, unternehmerisches Risiko.
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Wenn demgegenüber die Beklagte auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2001 (B 12 KR 17/00 R) hinweist, so ist dem entgegenzuhalten, dass dort der zu beurteilende Rechtsanwalt ein festes monatlich zu zahlendes pauschales Honorar plus Aufwandsentschädigung erhielt und keinerlei Abzüge für eine etwaige Schlechtleistung hinzunehmen hatte.
  • BSG, 28.09.1956 - 3 RK 32/55

    Vesicherungspflicht in der Invalidenversicherung/Angestelltenversicherung;

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Keinesfalls ist sie mit Stromablesern vergleichbar, wie sie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28.09.1956 zu Grunde lagen (Az.: 3 RK 32/55), die keinerlei Inkassorisiko trugen, vielmehr ein festes Gehalt bezogen.
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03

    Streitigkeit über das Bestehen eines versicherungspflichtigen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Dieses Risiko ist vielmehr auch vorhanden, wenn keine Gewähr besteht, für eine konkrete Arbeitsleistung ein bestimmtes Honorar zu erhalten (Urteil des erkennenden Senats vom 18.05.2004, L 5 KR 194/03 m.w.N.).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Entscheidend erscheint, dass mit der Auftragsübernahme nicht auf Wochen und Monate hinaus vollständig über die Arbeitsleistung der Klägerin zu 3) verfügt worden ist, ihr also weiterhin Gestaltungsspielraum zugekommen ist (anders als im Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 38/02 R).
  • FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 1792/02

    Selbständigkeit eines für mehrere Versorgungsunternehmen tätigen Zählerablesers;

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03
    Im gleichen Sinn hat das Finanzgericht des Landes Brandenburg eine gewerbliche Tätigkeit eines Stromablesers bereits für das gesamte Jahr angenommen, das dem Jahr vorausgegangen war, in dem er tatsächlich Mitarbeiter eingestellt hat (EFG 2004, 34 ff.).
  • SG Köln, 23.05.2006 - S 6 R 53/05

    Rentenversicherung

    Auch die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Landessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Wärmedienstablesern (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Dezember 2004, Az.: L 5 KR 210/03, und Urteil vom 05.04.2005, Az.: L 5 KR 257/03; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2005, Az.: L 5 KR 17/04) ist auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragbar.
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