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   LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10   

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https://dejure.org/2010,25056
LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10 (https://dejure.org/2010,25056)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2010 - L 14 R 364/10 (https://dejure.org/2010,25056)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2010 - L 14 R 364/10 (https://dejure.org/2010,25056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - eheähnliche Lebensgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Geltendmachung eines Hinterbliebenenrentenanspruchs reicht das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht aus; Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seien nach dem Tode des Versicherten nicht Witwe oder Witwer und hätten keinen Anspruch auf entsprechende Hinterbliebenenrente (BSG, Urteil vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93).

    Es sei auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Bezug einer Witwenrente vom Bestand einer rechtgültigen Ehe abhängig zu machen, wie das BSG in seinem Urteil vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93 - dargelegt habe.

    18 Das Rentenversicherungsrecht bietet keine Anhaltspunkte für eine solche eheähnliche Gemeinschaften mit einbeziehende eigenständige, vom Eherecht losgelöste Ausgestaltung des Ehebegriffs (BSG in seiner Entscheidung vom 30.03.1994 - 4 RA 18/93 - zur Vorschrift des § 41 AVG).

    Aus dem Verbot der Besserstellung in diesen Bereichen kann nicht umgekehrt auf ein generelles Gebot der Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften mit rechtsgültigen Ehen geschlossen werden, so BSG a.a.O. zu § 122 BSHG a.F. sowie unter Bezugnahme auf BVerfGE 9, 20, 35. Für eine analoge Anwendung der Vorschriften über Hinterbliebenenrente an Witwen/Witwer in Fällen nichtehelicher Lebensgemeinschaften fehlt es vielmehr an einer planwidrigen Regelungslücke, die entsprechend auszufüllen wäre (BSG vom 30.03.1994 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Die Hinterbliebenenrente ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird (BVerfGE 76, 256, 300 f.).
  • LSG Hessen, 13.12.2006 - L 2 R 220/06

    Hinterbliebenenversorgung: Nothochzeit mit todkrankem Partner begründet keine

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Die von der Klägerin zur Unterstützung ihrer Auffassung zitierten sozialgerichtlichen Entscheidungen des Hessischen LSG (L 2 R 220/06) und des SG Würzburg (S 8 RJ 697/02) seien zur Thematik der Versorgungsehe ergangen; sie könnten nicht herangezogen werden, weil in diesen Fällen eine rechtsgültige Ehe bestanden habe und die Ablehnung der Hinterbliebenenrente nur wegen der Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr (§ 46 Abs. 2a SGB VI) erfolgt sei.
  • SG Würzburg, 15.09.2004 - S 8 RJ 697/02

    Gewährung von Witwenrente i.F.e. Eheschließung i.R.e. standesamtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Die von der Klägerin zur Unterstützung ihrer Auffassung zitierten sozialgerichtlichen Entscheidungen des Hessischen LSG (L 2 R 220/06) und des SG Würzburg (S 8 RJ 697/02) seien zur Thematik der Versorgungsehe ergangen; sie könnten nicht herangezogen werden, weil in diesen Fällen eine rechtsgültige Ehe bestanden habe und die Ablehnung der Hinterbliebenenrente nur wegen der Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr (§ 46 Abs. 2a SGB VI) erfolgt sei.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Zwar zeichnet sich eine solche Gemeinschaft ebenfalls durch innere Bindungen und gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander aus, wesentliches Merkmal ist aber im Gegensatz zur Ehe die fehlende umfassende Rechtsverbindlichkeit und die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung der Partnerschaft ohne Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (vgl. BVerfG vom 17.11.1992 in BVerfGE 87, 234, 267 f.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
    Aus dem Verbot der Besserstellung in diesen Bereichen kann nicht umgekehrt auf ein generelles Gebot der Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften mit rechtsgültigen Ehen geschlossen werden, so BSG a.a.O. zu § 122 BSHG a.F. sowie unter Bezugnahme auf BVerfGE 9, 20, 35. Für eine analoge Anwendung der Vorschriften über Hinterbliebenenrente an Witwen/Witwer in Fällen nichtehelicher Lebensgemeinschaften fehlt es vielmehr an einer planwidrigen Regelungslücke, die entsprechend auszufüllen wäre (BSG vom 30.03.1994 a.a.O.).
  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 6 R 74/14

    Kein Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    Dass das Rentenversicherungsrecht nach wie vor keine Anhaltspunkte für eine eigenständige, vom Eherecht losgelöste Ausgestaltung des Ehebegriffes biete, habe auch das Bayer. Landessozialgericht in jüngerer Rechtsprechung bekräftigt (L 14 R 364/10).Das SG hat dem Kläger Kosten in Höhe von 150, 00 Euro mit der Begründung auferlegt, die weitere Rechtsverfolgung sei missbräuchlich gewesen.
  • SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12

    Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der

    Wesentliche Merkmal ist aber im Gegensatz zur Ehe die fehlende umfassende Rechtsverbindlichkeit und die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung der Partnerschaft ohne Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 05.08.2010, L 14 R 364/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 3294/12
    Die Hinterbliebenenrente sei eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung (Verweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 in BVerfGE 76, 256 ff; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05. August 2010 - L 14 R 364/10 - in juris).
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