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   LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19   

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LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 (https://dejure.org/2020,27054)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 (https://dejure.org/2020,27054)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2020 - L 8 AY 28/19 (https://dejure.org/2020,27054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid, Verwaltungsakt, Leistungsbewilligung, Unterkunft, Anfechtungsklage, Heimatland, Sozialhilfe, Widerspruch, Aufhebung, Asylverfahren, Bewilligung von Leistungen, laufende Leistungen, zeitliche Begrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG München, 29.05.2015 - M 4 S 15.30739

    Keine aufschiebenden Wirkung ´gegen Abschiebungsanordnung wegen offensichtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lehnte das Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg (VG) mit Beschluss vom 22.12.2015 (Au 4 S 15.30739) ab.

    Der Kläger war infolge des Beschlusses des VG vom 21.12.2015 (Au 4 S 15.30739), mit dem der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der verwaltungsgerichtlichen Klage (Au 4 K 15.30738) unanfechtbar (§ 80 AsylG) abgelehnt worden war, vollziehbar ausreisepflichtig und damit leistungsberechtigt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG; für die Zeit ab Stellung des Asylfolgeantrags (§ 71 AsylG) vom 18.12.2017 ergibt sich die Leistungsberechtigung aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG.

    Der Kläger war infolge des Beschlusses des VG vom 22.12.2015 (Au 4 S 15.30739), mit dem sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des BAMF vom 01.12.2015 abgelehnt worden war, vollziehbar ausreisepflichtig, da hiermit die im Bescheid vom 01.12.2015 verfügte Abschiebungsandrohung vollziehbar war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2018 - L 8 AY 5/18
    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Dagegen hat der Kläger Klage zum SG erhoben (Az. zunächst S 8 AY 5/18).

    Es ist nämlich kein von der normierten Höhe der Grundleistungen abweichender Betrag genannt oder dies sonst thematisiert worden und in der Begründung der Klage im Verfahren S 8 AY 5/18 ist ausdrücklich der Betrag von 320, 14 EUR genannt worden (Klageschrift vom 23.04.2018).

    Allerdings ist spätestens durch die Klagerhebungen beim SG am 23.04.2018 (S 8 AY 5/18 und S 8 AY 6/18), womit der Kläger den Zahlungsanspruch geltend gemacht hat, eine Hemmung der Verjährung entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingetreten (vgl. zu dieser Folge der Rechtshängigkeit: Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 94 Rn. 5).

  • VG München, 27.12.2016 - M 4 K 15.30738

    Im Kosovo kann eine posttraumatische Belastungsstörung ausreichend behandelt

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Die Klage selbst wurde vom VG mit Urteil vom 03.05.2016 (Au 4 K 15.30738) abgewiesen, in Bezug auf die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.

    Der Kläger war infolge des Beschlusses des VG vom 21.12.2015 (Au 4 S 15.30739), mit dem der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der verwaltungsgerichtlichen Klage (Au 4 K 15.30738) unanfechtbar (§ 80 AsylG) abgelehnt worden war, vollziehbar ausreisepflichtig und damit leistungsberechtigt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG; für die Zeit ab Stellung des Asylfolgeantrags (§ 71 AsylG) vom 18.12.2017 ergibt sich die Leistungsberechtigung aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG.

  • LSG Hessen, 26.02.2020 - L 4 AY 14/19

    § 1a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ist im Lichte der Urteile des

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    In diesem Rahmen bewegt sich aber der hiesige Anwendungsfall des § 1a Abs. 3 und 5 AsylbLG (vgl. HessLSG, Beschluss vom 26.02.2020 - L 4 AY 14/19 B ER - juris).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Ausgehend von den Gesetzesmaterialien wird aber die Vernichtung von Pässen und die Angabe einer falschen Identität als ein dafür ausreichendes Verhalten anzusehen sein (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris; Oppermann/Filges, a.a.O., Rn. 73 ff.).
  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Es muss also ein dem Ausländer vorwerfbares Verhalten und die Ursächlichkeit zwischen dem vorwerfbaren Verhalten und der Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R - juris).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Anforderungen an die verfassungsgemäße Normierung von Mitwirkungspflichten, die mit einer Leistungsabsenkung bzw. Anspruchseinschränkung verknüpft werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 - juris) weder ausschließlichen Charakter haben noch vollständig sind.
  • LSG Hessen, 31.05.2019 - L 4 AY 7/19

    1. Bei einer Leistungsabsenkung ist eine hinreichende Bestimmtheit nur gegeben,

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Auf die Kenntnis der Behörde (oder auch nur deren Kenntnismöglichkeit) oder gar auf den Abschluss der von ihr für notwendig erachteten Ermittlungen kann es dabei nicht ankommen (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R; HessLSG, Beschluss vom 31.05.2019 - L 4 AY 7/19 B ER - alle nach juris), da dies die objektive Lage nicht zu ändern bzw. zu beeinflussen vermag.
  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Da der gesamte streitige Zeitraum in der Vergangenheit liegt und eventuelle Sachleistungen nicht mehr gewährt werden können, kann insgesamt eine Verurteilung zu einer Geldleistung ausgesprochen werden (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R - juris) und es bedarf keiner zusätzlichen Verpflichtungsklage.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
    Auf die Kenntnis der Behörde (oder auch nur deren Kenntnismöglichkeit) oder gar auf den Abschluss der von ihr für notwendig erachteten Ermittlungen kann es dabei nicht ankommen (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R; HessLSG, Beschluss vom 31.05.2019 - L 4 AY 7/19 B ER - alle nach juris), da dies die objektive Lage nicht zu ändern bzw. zu beeinflussen vermag.
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 9 BV 10.809

    Verwaltungsverfahrensrecht; Lebensmittelrecht; amtliche Fleischuntersuchung;

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverletzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2018 - L 8 AY 18/17
  • LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20

    Anspruch Alleinstehender in Gemeinschaftsunterkünften auf Gewährung sog.

    Auch ist trotz der Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern dessen Beiladung (§ 75 SGG) nicht geboten, da kein unmittelbarer Eingriff in dessen Rechtssphäre stattfindet (vgl. zum Ganzen auch: Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Ausgehend von den Gesetzesmaterien wird aber die Vernichtung von Pässen und die Angabe einer falschen Identität als ein dafür ausreichendes Verhalten anzusehen sein (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris, m.w.N.).

  • LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22

    Asylbewerberleistungen: Anspruchseinschränkung wegen pflichtwidrigen Verhaltens

    Einer Beiladung bedurfte es jedoch nicht, da kein Eingriff in die Rechtssphäre des Freistaates Bayern erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Zwar knüpfen diese zum Sanktionsregime des SGB II aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an andere Zwecke an, als sie den Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG zugrunde liegen (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass bei Entfallen des Grundes für die Anspruchseinschränkung nach § 1a AsybLG diese zu beenden ist (vgl. auch das Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22

    Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist

    Zwar knüpfen diese zum Sanktionsregime des SGB II aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an andere Zwecke an, als sie den Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG zugrunde liegen (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass bei Entfallen des Grundes für die Anspruchseinschränkung nach § 1a AsybLG diese zu beenden ist (vgl. auch das Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

  • LSG Bayern, 21.10.2021 - L 8 SO 121/21

    Sozialhilfe: Keine Erhöhung der Sozialhilfeansprüche bei Abschluss eines nur pro

    Trotz der Kostenerstattung hält der Senat daher eine Beiladung (§ 75 SGG) der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaats Bayern nicht für geboten, zumal kein unmittelbarer Eingriff in deren Rechtssphären stattfindet (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2023 - L 8 AY 45/23

    Anspruchseinschränkung bei unbegründeter Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit

    Zum einen ist schon fraglich, ob die in der o.g. Entscheidung des BVerfG für Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entwickelten Anforderungen auf das Asylbewerberleistungsrecht uneingeschränkt übertragen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).
  • LSG Bayern, 30.10.2023 - L 8 AY 33/23

    Asylbewerberleistungsgesetz: Angabe eines falschen Geburtsdatums als

    Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Umstände des missbilligten Fehlverhaltens beziehen und auf den "typisierten" Kausalzusammenhang gleichermaßen, d.h. die Leistungsberechtigten müssen in voller Kenntnis des ihnen vorgeworfenen Verhaltens handeln und dieses Fehlverhalten auch wollen; sie müssen sich auch über den aufenthaltsverlängernden typisierten Charakter ihres Fehlverhaltens bewusst sein und dieses ebenfalls wollen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - beide nach juris; Oppermann/Filges, a.a.O., Rn. 73 ff.).
  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 110/22

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG erfordert ein pflichtwidriges

    Auch eine bloße Auszahlung kann als Verwaltungsakt auf andere Weise (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG) angesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).
  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 135/22

    Voraussetzungen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG

    Auch eine reine Auszahlung kann als Verwaltungsakt auf andere Weise (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG) angesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).
  • LSG Bayern, 21.05.2021 - L 8 AY 109/20

    Asylbewerberleistungsrecht: Überprüfungsverfahren nach Ablehnung von

    Ausgehend von den Gesetzesmaterialien wird aber die Vernichtung von Pässen und die Angabe einer falschen Identität als ein dafür ausreichendes Verhalten anzusehen sein (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 11.12.2020 - L 8 AY 32/20

    Leistungen, Bescheid, Einkommen, Asylverfahren, Berufung, Widerspruchsbescheid,

    Der Beklagte ist auch sonst passiv legitimiert, da er nicht als staatliche Behörde des Freistaats Bayern, welcher letztlich Kostenträger ist (§ 12 AsylDV), handelt (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22

    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen

  • LSG Bayern, 24.10.2022 - L 8 AY 106/22

    Aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten bei psychischer Erkrankung

  • SG München, 19.10.2021 - S 52 AY 278/21

    Leistungseinschränkung wegen unterbliebener freiwilliger Ausreise

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