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   LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15 E   

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https://dejure.org/2019,3624
LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15 E (https://dejure.org/2019,3624)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.02.2019 - L 12 SF 22/15 E (https://dejure.org/2019,3624)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - L 12 SF 22/15 E (https://dejure.org/2019,3624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • rewis.io

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung, Kostenfestsetzungsverfahren, Festsetzung, Verfahren, Bindungswirkung, Ermessen, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Erledigung des Rechtsstreits

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 06.02.2019 - S 18 AS 520/12

    Beschwerde, Beiordnung, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzung, Erledigung,

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Gegenstand des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Würzburg (SG) mit dem Aktenzeichen S 18 AS 520/12 war ein Sanktionsbescheid, mit dem Regelleistungen im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) abgesenkt wurden.

    Im Übrigen wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie des Erinnerungsverfahrens mit dem Aktenzeichen S 13 SF 35/14 E und die Akten mit den Aktenzeichen S 18 AS 520/12, S 13 SF 145/13 E und L 15 SF 394/13 E verwiesen.

    Der Rechtsstreit mit dem Az.: S 18 AS 520/12 ist bei Zugrundelegung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Hinblick auf den streitigen Sanktionierungsbescheid als Durchschnittsfall einzuordnen.

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Der Beschwerdegegner führt aus, nach der Rechtsprechung des Kostensenats des BayLSG (Beschluss vom 14.02.2012, L 15 SF 131/11 B E) sei das Recht der Staatskasse auf Erinnerung spätestens nach einem Jahr verwirkt.

    Für das Verfahren der Erinnerung wird ausweislich § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG gerade nicht auf die Frist des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG Bezug genommen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E -, juris Rdnr. 19; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B -, juris).

  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 6 W 31/08

    Berücksichtigung verauslagter Gerichtskosten bei der Kostenausgleichung;

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Der Kostenbeamte darf mithin nicht mehr Kosten festsetzen, als der Kostengläubiger beantragt hat (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2008 - 6 W 31/08 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 142/13
    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Zulässig und geboten ist es demgegenüber, den geltend gemachten Kostenanspruch unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten, d.h. unter allen in Betracht kommenden Gebührentatbeständen des VV, zu prüfen (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2013 - L 9 AS 142/13 B -, juris mwN).
  • LSG Bayern, 01.04.2015 - L 15 SF 259/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Bei Betragsrahmengebühren im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen (vgl. im Einzelnen hierzu z.B. Beschluss BayLSG vom 01.04.2015, Az.: L 15 SF 259/14 E).
  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15

    Keine Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Die bloße Annahme eines Anerkenntnisses reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr auszulösen; wie auch bei einer Klagerücknahmeerklärung liegt darin noch keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (Beschluss des BayLSG vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 -, juris.).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2015 - L 12 SF 23/14

    Überlange Verfahrensdauer - Vorbereitungs- und Bedenkzeit - 3 Monate für

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Dem Rechtsanwalt steht ein Ermessensspielraum zu; dieses Ermessen muss er ausüben und darf z.B. nicht ohne weiteres die gesamte Behördenakte von einer juristisch nicht geschulten Kanzleikraft ablichten lassen (BayLSG, Beschluss vom 16.09.2016, L 15 SF 153/16 E, Beschluss vom 23.12.2017, L 12 SF 23/14 E).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16

    Kein Anspruch auf höhere Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Dies kann in einem Schriftsatz, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts (§ 122 SGG iVm. § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) erfolgen (BayLSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E -, juris.) Vorliegend hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 05.06.2013 den geltend gemachten klägerischen Anspruch, den Sanktionsbescheid vom 23.05.2012 aufzuheben, anerkannt, der Beschwerdeführer hat durch die Abgabe der Erledigungserklärung am 14.06.2013 das Anerkenntnis angenommen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Während das BayLSG (Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 06.02.2019 - L 12 SF 22/15
    Während das BayLSG (Beschluss vom 29.11.2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rdnr. 28 f.) ausgeführt hat, dass eine solche Verwirkung "spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung" regelmäßig eintritt und in Ausnahmefällen auch eine kürzere Verwirkungsfrist nicht ausgeschlossen wird, spricht sich eine andere Ansicht unter Bezugnahme auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB für den Eintritt einer Verwirkung regelmäßig erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren aus (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.08.2016 - L 4 AS 334/16 B -, juris Rdnr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2019 - L 7 AS 5/17

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Bestimmung

    Es kann dahinstehen, ob hinsichtlich der Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung am 2. Mai 2016 die Ansetzung von Auslagen gemäß Nr. 7003 ff. VV RVG, ggf. einschließlich eines Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG, auch trotz einer insoweit weder im ursprünglichen Vergütungsfestsetzungsantrag noch im Rahmen des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens erfolgten Antragstellung des Beschwerdeführers erfolgen könnte (für eine Berücksichtigung aller ersichtlich entstandenen Gebühren und Auslagen: Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 55 RdNr. 27 ff.; vgl. zum Austausch von Gebühren auch: Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Februar 2019 - L 12 SF 22/15 E - juris RdNr. 30 mit zustimmender Anmerkung von Keller, jurisPR-SozR 8/2019 Anm. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 142/13 B - juris RdNr. 16; Thüringer LSG, Beschluss vom 26. November 2008 - L 6 B 130/08 SF - juris RdNr. 28), oder ob einer solchen antragsunabhängigen Berücksichtigung aller nach den Gesamtumständen etwaig in Betracht kommenden Kostenpositionen das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts aus § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG entgegensteht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Auslagen; Dokumentenpauschale; Glaubhaftmachung; Beweislaust

    Unter Berücksichtigung der insgesamt beantragten Vergütung (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Februar 2019, L 12 SF 22/15 E, Rn. 29-30) kommt auch keine weitere Erhöhung der entstandenen Verfahrensgebühr in Betracht, da insoweit bereits alle nach § 14 Abs. 1 RVG maßgeblichen Gesichtspunkte in die Gebührenfestsetzung eingeflossen sind.
  • SG Fulda, 26.10.2022 - S 4 SF 3/22

    Kostenrecht

    Diese im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung zulässige Praxis des Austauschs von Gebührenpositionen (BayLSG, Beschl. v. 6. Februar 2019 - L 12 SF 22/15 E -, juris Rn. 30) kann auf die Sachverständigenvergütung übertragen werden.
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