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   LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02   

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LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02 (https://dejure.org/2003,14215)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.08.2003 - L 12 KA 115/02 (https://dejure.org/2003,14215)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. August 2003 - L 12 KA 115/02 (https://dejure.org/2003,14215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin für die vertragspsychotherapeutische Versorgung; Erfüllung und Nachweis der Voraussetzungen der Approbation und des Fachkundenachweises ; Stellung des Antrag auf die Erteilung der Zulassung ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.126 sowie BSG Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R S.9).

    Damit fehlt es auch an dem weiteren vom BSG für notwendig erachteten Merkmal einer Teilnahme, nämlich dass die Niederlassung in eigener Praxis zumindest einer von zwei gleichgewichtigen Schwerpunkten der beruflichen Orientierung gewesen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.125 und BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R S.11).

    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).

    Die sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R, S.13/14).

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.126 sowie BSG Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R S.9).

    Damit fehlt es auch an dem weiteren vom BSG für notwendig erachteten Merkmal einer Teilnahme, nämlich dass die Niederlassung in eigener Praxis zumindest einer von zwei gleichgewichtigen Schwerpunkten der beruflichen Orientierung gewesen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.125 und BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R S.11).

    Die sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R, S.13/14).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).

    Vor dem Hintergrund der Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsplanung (vgl. hierzu BSG, SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für den ärztlichen Bereich und inzident BSGE SozR 3-2500 § 101 Nr. 2) unterliegen weder die Zulässigkeit des Differenzierungsziels noch die Eignung oder Erforderlichkeit des Differenzierungskriteriums durchgreifenden Bedenken.

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).

    Vor dem Hintergrund der Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsplanung (vgl. hierzu BSG, SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für den ärztlichen Bereich und inzident BSGE SozR 3-2500 § 101 Nr. 2) unterliegen weder die Zulässigkeit des Differenzierungsziels noch die Eignung oder Erforderlichkeit des Differenzierungskriteriums durchgreifenden Bedenken.

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 25 Nr. 25 S.111 unter Hinweis auf die BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

    Ein Psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Dass eine mittelbare Diskriminierung durch objektive Gründe gerechtfertigt sein kann, ist sowohl für die verfassungsrechtliche wie auch für die europarechtliche Ebene unumstritten (vgl. BVerfGE 57, 335, 343 f, BAGE 83, 327, 337, Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Auflage 2000, Art. 3 Rdnr.80; für die europarechtliche Ebene vgl. EUGHE 1986, zweiter Teil, 1607, 1627, EUGHE I 2000, 10997 bis 11035, "Schnorbus"; EUGHE I 1997, 5289 bis 5301).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; ferner BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohlbelang dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, alle mit der Mutterschaft und/oder Kindererziehung zusammenhängenden wirtschaftlichen und beruflichen Belastungen auszugleichen (vgl. z.B. BVerfGE 60, 68, 74 und BVerfG-Kammer-Beschluss vom 2. April 1996, NVwZ 1997, 54, 55).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; ferner BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohlbelang dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, alle mit der Mutterschaft und/oder Kindererziehung zusammenhängenden wirtschaftlichen und beruflichen Belastungen auszugleichen (vgl. z.B. BVerfGE 60, 68, 74 und BVerfG-Kammer-Beschluss vom 2. April 1996, NVwZ 1997, 54, 55).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

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