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   LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14   

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https://dejure.org/2014,27781
LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14 (https://dejure.org/2014,27781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.08.2014 - L 10 AL 50/14 (https://dejure.org/2014,27781)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. August 2014 - L 10 AL 50/14 (https://dejure.org/2014,27781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Zur Frage der abhängigen Beschäftigung eines bulgarischen Erwerbstätigen ohne Arbeitsgenehmigung EU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Notwendigkeit des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft; Keine abhängige Beschäftigung eines bulgarischen Staatsangehörigen ohne Arbeitsgenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Notwendigkeit des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft; Keine abhängige Beschäftigung eines bulgarischen Staatsangehörigen ohne Arbeitsgenehmigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Notwendigkeit des Vorliegens einer Arbeitnehmereigenschaft; Keine abhängige Beschäftigung eines bulgarischen Staatsangehörigen ohne Arbeitsgenehmigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.09.1982 - 10 RAr 10/81

    Konkursausfallgeld für GmbH-Geschäftsführer als früherer Alleininhaber des

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    (Vgl. BSG, Urteil vom 23.09.1982 - 10 RAr 10/81 - SozR 2100 § 7 Nr. 7).

    Das Weisungsrecht kann allerdings besonders bei Diensten höherer Art erheblich eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert" sein (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.1982 - aaO mwN).

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Lediglich soweit ein Arbeitsgericht eine Klage auf Arbeitsentgelt rechtskräftig abweist, hat diese Entscheidung Bindungswirkung und schließt - mangels eines durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruches - einen Anspruch auf InsG aus (vgl. BSG, Urteil vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91 - SozR 3-4100 § 141a Nr. 1).

    Ein rechtskräftig zugesprochener Arbeitsentgeltanspruch stellt daher nur die Obergrenze für den Anspruch auf InsG dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.04.1992 aaO).

  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Konkursausfallgeld - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Dies kann der Fall sein, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt wird (BSG, Urteil vom 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80 - SozR 4100 § 141b Nr. 21).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Dass ein Arbeitgeber Schulden in großer Höhe gemacht und sich abgesetzt hat, ohne sie zu begleichen, ist dagegen allein kein Grund für die Annahme einer offensichtlichen Masselosigkeit, da zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist (vgl BSG, Urteil vom 22.09.1993 - 10 RAr 9/91 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 7).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Masselosigkeit kann bereits angenommen werden, wenn alle äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für die Masseunzulänglichkeit sprechen (BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R - juris; Peters-Lange in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand 12/2009, § 183 SGB III Rn 47; Völzke in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 07/2010, § 183 Rn 65; Kühl aaO).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Dabei ist die arbeitsvertragliche Gestaltung im Zweifelsfalle unerheblich, denn maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, sofern diese von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 29.09.2011 - B 12 R 17/09 R - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 29.09.2011 - B 12 R 17/09 R - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Hiernach sind die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder der Umstand, dass sich eine Tatsache nicht feststellen lässt, von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein materielles Recht herleiten will (vgl. BSG, Urteil vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55 - BSGE 6, 70ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 103 Rn. 19a mwN).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14
    Die objektive Beweislast kennzeichnet hierbei das Risiko, wegen des fehlenden Nachweises einer rechtlich erheblichen Tatsache in einem Prozess zu unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 RAr 38/92 - BSGE 71, 256).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 34/09 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Bezüge aus den Arbeitsverhältnis

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

    Unabhängig davon, dass der Arbeitnehmerbegriff insoweit arbeitsrechtlich vorgeprägt ist, ist für das Insolvenzgeldrecht nicht auf das Arbeitsrecht Bezug zu nehmen, sondern auf den auch sonst vom SGB III verwendeten allgemeinen (sozialrechtlichen) Begriff des Arbeitnehmers (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.1982 - 10 RAr 10/81; Urteil des Senats vom 06.08.2014 - L 10 AL 50/14).

    Die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 29.09.2011 - B 12 R 17/09 R; insgesamt auch Urteil des Senats vom 06.08.2014 - L 10 AL 50/14).

    Eine Entscheidung nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast ist allerdings erst zu treffen, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und sich das Gericht dennoch keine Überzeugung in der einen oder anderen Richtung bilden kann, d. h. wenn es nach eingehender Erforschung des Sachverhalts und sorgfältiger Würdigung der erhobenen Beweise nicht gelingt, eine in tatsächlicher Hinsicht bestehende Ungewissheit zu beseitigen (st. Rspr., vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R; Urteil des Senats vom 06.08.2014 - L 10 AL 50/14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2020 - L 9 KR 30/17

    Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten - Scheinarbeitsverhältnis -

    Die objektive Beweislast kennzeichnet hierbei das Risiko, wegen des fehlenden Nachweises einer rechtlich erheblichen Tatsache in einem Prozess zu unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 38/92 - BSGE 71, 256, Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. August 2014 - L 10 AL 50/14 -, Rn. 20, juris).
  • SG München, 18.03.2015 - S 5 AL 51/13

    Gewährung von Insolvenzgeld

    Außerdem war die C-Firma GmbH & Co.KG nicht nachweislich zahlungsunfähig, vgl. auch Bayer. LSG, Urt. v. 06.08.2014, Az.: L 10 AL 50/14.
  • LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Auch im Sozialprozessrecht gilt, dass - wenn sich eine Tatsache nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt - derjenige die Beweislast trägt, der aus dieser Tatsache ein materielles Recht herleiten will (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris, Rn. 20 m.w.N.; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rn. 19a m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. August 2014 - L 10 AL 50/14, juris).
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